Seite als PDF speichern Seite drucken Seite aktualisieren

Nachrichten - Detailansicht

03.05.2024 14:55:10 - ROUNDUP: Streiks am Bau kommen - Arbeitgeber lehnen Schlichterspruch ab


BERLIN/FRANKFURT (dpa-AFX) - Auf den Baustellen in Deutschland werden Streiks immer wahrscheinlicher. Die Arbeitgeberverbände von Bauindustrie und Baugewerbe haben den vor zwei Wochen ergangenen Schlichterspruch abgelehnt, wie sie am Freitag in Berlin mitteilten. Die Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt (IG BAU) kündigte umgehend Streiks in der Branche mit rund 930 000 Beschäftigten an.

"Jetzt wird gestreikt, und das massiv", erklärte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft, Robert Feiger, in Frankfurt. Jetzt würden "flächendeckend in ganz Deutschland die Betonmischer abgestellt, die Kellen weggelegt und die Bagger in ihre Parkpositionen gestellt" werden. Man werde große Unternehmen genauso wie kleine Handwerksbetriebe bestreiken. Einen Termin für den Arbeitskampf nannte Feiger zunächst nicht.

Die Gewerkschaft hatte ihrerseits den Schlichterspruch des früheren Präsidenten des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, angenommen. Danach sollten die Einkommen zum Mai pauschal um 250 Euro steigen und elf Monate später noch einmal 4,15 Prozent im Westen beziehungsweise 4,95 Prozent im Osten.

Feiger machte klar, dass sich nun auch die Gewerkschaft nicht mehr an den Schlichterspruch gebunden fühle und wieder für ihre ursprüngliche Forderung von 500 Euro mehr im Monat streiken werde. Feiger sagte: "Ich garantiere: Die Ablehnung des Schlichterspruchs wird den Bauunternehmen noch auf die Füße fallen, denn jetzt kann es nur teurer werden."

Arbeitgeber beklagen Mängel im Schlichterspruch

Der Verhandlungsführer der Arbeitgeber, Uwe Nostitz, beklagte schwere Mängel im Schlichterspruch. Diese hätten unter anderem dazu geführt, dass einzelne Ausbildungsentgelte im ersten Lehrjahr höher gewesen wären als im zweiten Jahr. Auch verkenne der "tendenziell sehr hohe" Schlichterspruch die aktuellen Konjunkturfakten mit sinkenden Realumsätzen.

Gegen eine pauschale Erhöhung der Gehälter mittels eines Festbetrags wandte sich Jutta Beeke, Vize im Hauptverband der Bauindustrie. In einigen Lohngruppen gebe es durch den Festbetrag zu hohe, in anderen nur relativ geringe Erhöhungen, erklärte sie. "Das können wir als Arbeitgeber so nicht verantworten."

Die Schlichtung ist zwischen den Tarifparteien vertraglich vereinbart, sobald eine Seite die Verhandlungen für gescheitert erklärt. Dies hatte die IG BAU nach drei Runden getan. Schlegel hatte seinen Schlichterspruch nach Verhandlungen in Wiesbaden am 19. April veröffentlicht. Bereits damals hatte die Verhandlungskommission der Arbeitgeber die Ablehnung empfohlen.

Die IG BAU hatte ursprünglich 500 Euro mehr Lohn, Gehalt und Ausbildungsvergütung im Monat bei einer Laufzeit von einem Jahr gefordert. Die Arbeitgeber der Branchenverbände ZDB und HDB hatten zwei Gehaltserhöhungen von 3,3 Prozent für dieses und 3,2 Prozent für das kommende Jahr angeboten. Sie hatten auf die Krise insbesondere im Wohnungsbau verwiesen und der Gewerkschaft vorgeworfen, diese komplett zu ignorieren.

Das Bauhauptgewerbe ist einer der größten Arbeitgeber in Deutschland und mit einem Umsatz von rund 162 Milliarden Euro 2023 laut Baugewerbeverband ZDB eine wichtige Säule für die deutsche Wirtschaft. Im Immobilienboom hatte die Branche jahrelang die Konjunktur gestützt, nun ist sie wegen der Krise im Wohnungsbau zum Sorgenkind geworden./ceb/DP/mis


Quelle: dpa-AFX

  Name WKN Börse Kurs Whrg. Zeit Diff. Diff. % Stück Umsatz
Kursdetails anzeigen VONOVIA SE NA O.N. - Xetra 29,73 EUR 17.05. / 17:37 -0,09 -0,30% 1,89 Mio. -
Kursdetails anzeigen PALFINGER AG - Frankfurt 23,05 EUR 17.05. / 08:05 +0,35 +1,54% 0 -
Kursdetails anzeigen LEG IMMOBILIEN SE... - Xetra 87,24 EUR 17.05. / 17:35 +0,46 +0,53% 163,23 Tsd. -
Kursdetails anzeigen HOCHTIEF AG - Xetra 99,05 EUR 17.05. / 17:35 -1,85 -1,83% 42,32 Tsd. -
Kursdetails anzeigen BAUER AG INH O.N. - Hamburg 4,70 EUR 17.05. / 13:26 -0,16 -3,29% 3,57 Tsd. -
  1. © 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen.
  2. 2024 Infront Financial Technology GmbH
  3. Impressum