Seite als PDF speichern Seite drucken Seite aktualisieren

Nachrichten - Detailansicht

20.02.2024 05:48:59 - Verkündungstermin in Prozess wegen möglichem Impfschaden


FRANKENTHAL (dpa-AFX) - Im Fall einer Klage wegen eines vermeintlichen Gesundheitsschadens durch eine Corona-Impfung könnte das Landgericht in Frankenthal am Dienstag (9 Uhr) sein Urteil bekannt geben. Das Gericht hatte im Januar den 20. Februar als Verkündungstermin genannt. Möglich sind jedoch auch ein Beweisbeschluss oder etwa ein Hinweis- oder ein Auflagenbeschluss (Aktenzeichen 8 O 259/22).

Eine Frau aus Rheinland-Pfalz begründet ihre Klage gegen den Mainzer Impfstoffhersteller Biontech nach Angaben des Gerichts damit, dass es nach einer zweiten Impfung zu einer beidseitigen Lungenarterien-Embolie gekommen sei - also zu einem Verschluss von Blutgefäßen in der Lunge. Da die Ursache nicht habe festgestellt werden können, führe die Frau diese auf die Impfung zurück. Die Klägerin fordert Schadenersatz und Schmerzensgeld. Biontech hält die Klage für unbegründet.

Es handelt sich nicht um den ersten Prozess dieser Art in Deutschland, es wurden bereits einige Klagen wegen vermeintlicher Impfschäden zurückgewiesen./wo/DP/mis


Quelle: dpa-AFX

  Name WKN Börse Kurs Whrg. Zeit Diff. Diff. % Stück Umsatz
Kursdetails anzeigen PFIZER INC. ... - Xetra 23,78 EUR 26.04. / 17:35 -0,06 -0,25% 70,82 Tsd. -
Kursdetails anzeigen BIONTECH SE SPON.... - Xetra 82,40 EUR 26.04. / 17:35 +1,70 +2,11% 70,99 Tsd. -
  1. © 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen.
  2. 2024 Infront Financial Technology GmbH
  3. Impressum