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08.05.2024 11:32:32 - EQS-News: Information zum Aktienrückkaufprogramm (deutsch)
Information zum Aktienrückkaufprogramm
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EQS-News: Deutsche Post AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Information zum Aktienrückkaufprogramm
08.05.2024 / 11:32 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Corporate News
Information zum Aktienrückkaufprogramm
8. Mai 2024
Deutsche Post AG, Bonn, Deutschland
WKN: 555200
ISIN: DE0005552004
Bekanntgabe gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art.
2 Abs. 1 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission (in der jeweils gültigen
Fassung)
Der Vorstand der Deutsche Post AG hatte im Februar 2022 zunächst
beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm im Hinblick auf Aktien der Deutsche
Post AG in einer Größenordnung von bis zu 50 Millionen Aktien zu einem
Gesamtkaufpreis von bis zu EUR 2 Mrd. durchzuführen. Am 14. Februar 2023 hat
der Vorstand der Deutsche Post AG beschlossen, die Anzahl der zurück zu
erwerbenden Aktien auf bis zu 105 Millionen Aktien und den Gesamtkaufpreis
auf bis zu EUR 3 Mrd. zu erhöhen. Am 12. Februar 2024 hat der Vorstand der
Deutsche Post AG beschlossen, die Anzahl der zurück zu erwerbenden Aktien
auf bis zu 130 Millionen Aktien und den Gesamtkaufpreis auf bis zu EUR 4 Mrd.
zu erhöhen.
Die zurückgekauften Aktien werden entweder eingezogen, für die Bedienung von
langfristigen Vergütungsprogrammen für Führungskräfte und etwaigen
zukünftigen Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen oder für die Erfüllung
möglicher Verpflichtungen aufgrund der Ausübung von Rechten aus der
Wandelschuldverschreibung 2017/2025 genutzt.
Der Rückkauf über die Börse startete am 8. April 2022 und endet spätestens
im Dezember 2025. Das Aktienrückkaufprogramm erfolgte für die ersten beiden
Tranchen auf Grundlage der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung
der Gesellschaft vom 6. Mai 2021. Eine dritte Tranche und vierte Tranche
wurden auf Basis der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft vom 4. Mai 2023 durchgeführt.
Auf Grundlage der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 4. Mai
2023 dürfen Aktien von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung
über den Rückkauf bestehenden Grundkapitals erworben werden. Der
Erwerbspreis darf den Durchschnittskurs der Aktien vor dem Stichtag um nicht
mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten. Der
Durchschnittskurs ist der nicht volumengewichtete Durchschnitt der
Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem
vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main
an den letzten fünf Börsenhandelstagen. Der Stichtag ist der Tag des Erwerbs
oder - falls früher - der Eingehung einer Verpflichtung zum Erwerb.
Bisher wurden vier Tranchen im Gesamtvolumen von ca. EUR 2,4 Mrd. und einem
Gesamtanteil von ca. 4,9 % am Grundkapital der Gesellschaft jeweils auf
Basis einer unwiderruflichen Vereinbarung durch einen unabhängigen
Finanzdienstleister durchgeführt:
Die erste Tranche - mit Beginn am 8. April 2022 - mit einem maximalen
Gesamtvolumen von bis zu EUR 500 Mio. wurde mit Laufzeitende bis zum 7.
November 2022 durchgeführt. Dies entsprach beim zu Beginn der Tranche
aktuellen Aktienkurs bis zu 1 % des Grundkapitals der Gesellschaft.
Das Gesamtvolumen von bis zu EUR 500 Mio. dieser ersten Tranche wurde ab dem
29. Juni 2022 um EUR 300 Mio. auf bis zu EUR 800 Mio. bei unverändertem
Laufzeitende bis 7. November 2022 erhöht. Die Erhöhung von EUR 300 Mio.
entsprach bei dann aktuellem Aktienkurs ca. 0,7 % des Grundkapitals der
Gesellschaft. Diese erste Tranche wurde am 3. Oktober 2022 beendet,
insgesamt wurden Aktien im Gesamtvolumen von ca. EUR 789,5 Mio.
zurückerworben.
Die zweite Tranche mit einem Gesamtvolumen von bis zu EUR 500 Mio., dies
entsprach beim zu Beginn der Tranche aktuellen Aktienkurs ca. 1,1 % des
Grundkapitals der Gesellschaft, wurde zwischen dem 9. November 2022 und dem
31. März 2023 durchgeführt. Insgesamt wurden Aktien im Gesamtvolumen von ca.
EUR 500 Mio. zurückerworben.
Die dritte Tranche mit einem Gesamtvolumen von bis zu EUR 500 Mio., dies
entsprach beim zu Beginn der Tranche aktuellem Aktienkurs ca. 0,9 % des
Grundkapitals, wurde in der Zeit vom 26. Juni 2023 bis 29. September 2023
durchgeführt. Insgesamt wurden Aktien im Gesamtvolumen von ca. EUR 500 Mio.
zurückerworben.
Eine vierte Tranche mit einem Gesamtvolumen von bis zu EUR 600 Mio., dies
entsprach beim zu Beginn der Tranche aktuellen Aktienkurs ca. 1,2 % des
Grundkapitals der Gesellschaft, wurde in der Zeit vom 13. November 2023 bis
6. März 2024 durchgeführt. Insgesamt wurden Aktien im Gesamtvolumen von ca.
EUR 600 Mio. zurückerworben.
Eine fünfte Tranche mit einem Gesamtvolumen von bis zu EUR 600 Mio., dies
entspricht bei aktuellem Aktienkurs ca. 1,3 % des aktuellen Grundkapitals
der Gesellschaft, wird in der Zeit vom 9. Mai 2024 bis spätestens 30.
Dezember 2024 ebenfalls auf Basis einer unwiderruflichen Vereinbarung durch
einen unabhängigen Finanzdienstleister durchgeführt werden.
Der Finanzdienstleister ist verpflichtet, den Erwerb im Einklang mit der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. April 2014 zum Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung), der
Delegierten Verordnung der Kommission (EU) 2016/1052, die die Verordnung
(EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf
die regulatorischen technischen Standards anwendbar auf die Bedingungen zu
Rückkaufprogrammen und Stabilisierungsmaßnahmen ergänzt, und auf Grundlage
der zuvor genannten Hauptversammlungsermächtigung durchzuführen. Darüber
hinaus wird das Aktienrückkaufprogramm wie folgt ausgeführt:
1. Die Aktien werden zu Marktpreisen in Einklang mit den zuvor genannten
Verordnungen erworben. Die Aktien werden nicht zu einem Kurs erworben, der
über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses liegt oder (sollte
dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf
den Handelsplätzen, auf denen der Kauf stattfindet.
2. Im Hinblick auf das Handelsvolumen wird das Unternehmen insbesondere
nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes in dem
regulierten Markt erwerben, in dem der Kauf erfolgt; diese Obergrenze wird
auf das gesamte Aktienrückkaufprogramm angewendet. Der durchschnittliche
tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen
täglichen Handelsvolumens der letzten 20 Börsenhandelstage vor dem Kauf.
Kontakt:
Martin Ziegenbalg
EVP Investor Relations
Tel.: +49 (0) 228 189 63000
Diese Mitteilung stellt, unabhängig von der Jurisdiktion, weder ganz oder
teilweise ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
Kauf von Wertpapieren dar.
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08.05.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
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Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate
News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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1898795 08.05.2024 CET/CEST
°
Quelle: dpa-AFX
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EQS-News: Deutsche Post AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Information zum Aktienrückkaufprogramm
08.05.2024 / 11:32 CET/CEST
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8. Mai 2024
Deutsche Post AG, Bonn, Deutschland
WKN: 555200
ISIN: DE0005552004
Bekanntgabe gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art.
2 Abs. 1 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission (in der jeweils gültigen
Fassung)
Der Vorstand der Deutsche Post AG hatte im Februar 2022 zunächst
beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm im Hinblick auf Aktien der Deutsche
Post AG in einer Größenordnung von bis zu 50 Millionen Aktien zu einem
Gesamtkaufpreis von bis zu EUR 2 Mrd. durchzuführen. Am 14. Februar 2023 hat
der Vorstand der Deutsche Post AG beschlossen, die Anzahl der zurück zu
erwerbenden Aktien auf bis zu 105 Millionen Aktien und den Gesamtkaufpreis
auf bis zu EUR 3 Mrd. zu erhöhen. Am 12. Februar 2024 hat der Vorstand der
Deutsche Post AG beschlossen, die Anzahl der zurück zu erwerbenden Aktien
auf bis zu 130 Millionen Aktien und den Gesamtkaufpreis auf bis zu EUR 4 Mrd.
zu erhöhen.
Die zurückgekauften Aktien werden entweder eingezogen, für die Bedienung von
langfristigen Vergütungsprogrammen für Führungskräfte und etwaigen
zukünftigen Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen oder für die Erfüllung
möglicher Verpflichtungen aufgrund der Ausübung von Rechten aus der
Wandelschuldverschreibung 2017/2025 genutzt.
Der Rückkauf über die Börse startete am 8. April 2022 und endet spätestens
im Dezember 2025. Das Aktienrückkaufprogramm erfolgte für die ersten beiden
Tranchen auf Grundlage der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung
der Gesellschaft vom 6. Mai 2021. Eine dritte Tranche und vierte Tranche
wurden auf Basis der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft vom 4. Mai 2023 durchgeführt.
Auf Grundlage der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 4. Mai
2023 dürfen Aktien von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung
über den Rückkauf bestehenden Grundkapitals erworben werden. Der
Erwerbspreis darf den Durchschnittskurs der Aktien vor dem Stichtag um nicht
mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten. Der
Durchschnittskurs ist der nicht volumengewichtete Durchschnitt der
Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem
vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main
an den letzten fünf Börsenhandelstagen. Der Stichtag ist der Tag des Erwerbs
oder - falls früher - der Eingehung einer Verpflichtung zum Erwerb.
Bisher wurden vier Tranchen im Gesamtvolumen von ca. EUR 2,4 Mrd. und einem
Gesamtanteil von ca. 4,9 % am Grundkapital der Gesellschaft jeweils auf
Basis einer unwiderruflichen Vereinbarung durch einen unabhängigen
Finanzdienstleister durchgeführt:
Die erste Tranche - mit Beginn am 8. April 2022 - mit einem maximalen
Gesamtvolumen von bis zu EUR 500 Mio. wurde mit Laufzeitende bis zum 7.
November 2022 durchgeführt. Dies entsprach beim zu Beginn der Tranche
aktuellen Aktienkurs bis zu 1 % des Grundkapitals der Gesellschaft.
Das Gesamtvolumen von bis zu EUR 500 Mio. dieser ersten Tranche wurde ab dem
29. Juni 2022 um EUR 300 Mio. auf bis zu EUR 800 Mio. bei unverändertem
Laufzeitende bis 7. November 2022 erhöht. Die Erhöhung von EUR 300 Mio.
entsprach bei dann aktuellem Aktienkurs ca. 0,7 % des Grundkapitals der
Gesellschaft. Diese erste Tranche wurde am 3. Oktober 2022 beendet,
insgesamt wurden Aktien im Gesamtvolumen von ca. EUR 789,5 Mio.
zurückerworben.
Die zweite Tranche mit einem Gesamtvolumen von bis zu EUR 500 Mio., dies
entsprach beim zu Beginn der Tranche aktuellen Aktienkurs ca. 1,1 % des
Grundkapitals der Gesellschaft, wurde zwischen dem 9. November 2022 und dem
31. März 2023 durchgeführt. Insgesamt wurden Aktien im Gesamtvolumen von ca.
EUR 500 Mio. zurückerworben.
Die dritte Tranche mit einem Gesamtvolumen von bis zu EUR 500 Mio., dies
entsprach beim zu Beginn der Tranche aktuellem Aktienkurs ca. 0,9 % des
Grundkapitals, wurde in der Zeit vom 26. Juni 2023 bis 29. September 2023
durchgeführt. Insgesamt wurden Aktien im Gesamtvolumen von ca. EUR 500 Mio.
zurückerworben.
Eine vierte Tranche mit einem Gesamtvolumen von bis zu EUR 600 Mio., dies
entsprach beim zu Beginn der Tranche aktuellen Aktienkurs ca. 1,2 % des
Grundkapitals der Gesellschaft, wurde in der Zeit vom 13. November 2023 bis
6. März 2024 durchgeführt. Insgesamt wurden Aktien im Gesamtvolumen von ca.
EUR 600 Mio. zurückerworben.
Eine fünfte Tranche mit einem Gesamtvolumen von bis zu EUR 600 Mio., dies
entspricht bei aktuellem Aktienkurs ca. 1,3 % des aktuellen Grundkapitals
der Gesellschaft, wird in der Zeit vom 9. Mai 2024 bis spätestens 30.
Dezember 2024 ebenfalls auf Basis einer unwiderruflichen Vereinbarung durch
einen unabhängigen Finanzdienstleister durchgeführt werden.
Der Finanzdienstleister ist verpflichtet, den Erwerb im Einklang mit der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. April 2014 zum Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung), der
Delegierten Verordnung der Kommission (EU) 2016/1052, die die Verordnung
(EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf
die regulatorischen technischen Standards anwendbar auf die Bedingungen zu
Rückkaufprogrammen und Stabilisierungsmaßnahmen ergänzt, und auf Grundlage
der zuvor genannten Hauptversammlungsermächtigung durchzuführen. Darüber
hinaus wird das Aktienrückkaufprogramm wie folgt ausgeführt:
1. Die Aktien werden zu Marktpreisen in Einklang mit den zuvor genannten
Verordnungen erworben. Die Aktien werden nicht zu einem Kurs erworben, der
über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses liegt oder (sollte
dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf
den Handelsplätzen, auf denen der Kauf stattfindet.
2. Im Hinblick auf das Handelsvolumen wird das Unternehmen insbesondere
nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes in dem
regulierten Markt erwerben, in dem der Kauf erfolgt; diese Obergrenze wird
auf das gesamte Aktienrückkaufprogramm angewendet. Der durchschnittliche
tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen
täglichen Handelsvolumens der letzten 20 Börsenhandelstage vor dem Kauf.
Kontakt:
Martin Ziegenbalg
EVP Investor Relations
Tel.: +49 (0) 228 189 63000
Diese Mitteilung stellt, unabhängig von der Jurisdiktion, weder ganz oder
teilweise ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
Kauf von Wertpapieren dar.
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08.05.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
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Ende der Mitteilung EQS News-Service
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1898795 08.05.2024 CET/CEST
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Quelle: dpa-AFX
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