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Börsenlexikon

Abgeltungsteuer

Zum 1. Januar 2009 wurde in Deutschland die Abgeltungsteuer für private Kapitalerträge eingeführt und gilt für alle ab diesem Zeitpunkt erworbenen Wertpapiere. Sie ersetzt die bis zum 31.12.2008 geltende Kapitalertragsteuer und Zinsabschlagsteuer. Der Steuerabzug erfolgt pauschal bei Veräußerung der Wertpapiere, das heißt,  die Höhe ist unabhängig vom persönlichen Einkommenssteuersatz. Die anfallende Summe wird direkt vom Konto führenden Kreditinstitut oder Versicherungsunternehmen einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Der Steuerpflichtige muss also bei der Steuererklärung die Einkünfte nicht mehr angeben.


Wie hoch ist die Steuer?
- 25% Abgeltungsteuer
- 5,5% Solidaritätszuschlag
- 8% / 9% Kirchensteuer (wenn Kirchensteuerpflicht besteht)
(Hinweis: einheitlicher Kirchensteuersatz von 9%, Ausnahmen Bayern/Baden Württemberg je 8%)



Welche Einkünfte fallen unter die Abgeltungsteuer?
Grundsätzlich wird die Steuer erhoben für Erträge aus Kapitalvermögen, insbesondere Zinserträge, Dividenden und Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften von Wertpapieren.



- Gewinne aus Wertpapierverkäufen
- Dividendenzahlungen bei Aktien
- Ausschüttung von Fondsanteilen
- Erträge aus Zertifikaten
- Gewinne aus Termingeschäften (Optionen, Swaps, Forwards, Futures, Devisentermingeschäften)
- Gewinne aus Leerverkäufen



Hinweise:
- Die  Spekulationsfrist von einem Jahr ist  für Aktien, Fondsanteile und Zertifikaten ersatzlos  entfallen.
- Die Abgeltungsteuer gilt auch für Zinserträge aus Sparguthaben oder festverzinslichen Anlagen (wie bspw. Banksparpläne, Bausparverträge, Tagesgeldkonten, Festgeldanlagen, Sparbriefe, Sparbücher)
- Gewinne aus Veräußerungen von gebrauchten Lebensversicherungen und Überschüsse aus Kapitallebensversicherungen unterliegen teilweise auch der Abgeltungsteuer.
- Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien fallen nicht unter die Abgeltungsteuer. Hier gilt die Spekulationsfrist von zehn Jahren.
- Alle Anlagen, die der privaten Altersvorsorge dienen, fallen nicht unter die Abgeltungsteuer (Riester-Verträge, Rürup-Verträge, betriebliche Vorsorgepläne)



Ein Informationsblatt und die vollständige Auflistung  finden Sie beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

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