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Börsenlexikon

Auktionsverfahren

Das Auktionsverfahren dient zur Festlegung des Emissionspreises für Aktien von Börsenkandidaten. Dabei wird zunächst eine breite Preisspanne aufgestellt, welche sich aus unterschiedlichen Analysen im Vergleich mit bereits börsennotierten, branchenähnlichen Unternehmen ergibt. Diese Preisspanne dient jedoch nur als Orientierung für interessierte Anleger. Letztlich gibt jeder Interessent in einer vorgegebenen Zeitspanne sein Angebot zum Kauf eines Aktienpaketes ab und bestimmt dabei selbst, welchen Wert er der Aktie zuspricht. Lediglich ein Mindestpreis wird zu Beginn der Frist festgelegt. Anschließend werden die Kauflimits nach ihrer Höhe sortiert. Ausgehend vom höchsten Gebot erfolgt die Zuteilung bis das Emissionsvolumen erschöpft ist. Die Höhe des niedrigsten Angebotes, das zugeteilt werden konnte, bestimmt den Preis. Bieter, deren Limit unter dem Preis liegt, werden bei der Zuteilung nicht berücksichtigt.

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