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Börsenlexikon

Anteilschein

auch: Fondsanteil, Investmentanteil, Investmentzertifikat. Anteilscheine verbriefen die Ansprüche bzw. Rechte der Anteilinhaber gegenüber der Investmentgesellschaft an einem Fondsvermögen. Der Wert eines Anteils wird aus dem Gesamtwert des Fondsvermögens und den vorhandenen Anteilen in der Regel börsentäglich berechnet.

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