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Börsenlexikon

Aktionär

Bezeichnet den Inhaber von Aktien einer AG. Ihm stehen Vermögens- und Mitspracherechte zu. Bei Namensaktien ist der Name des Aktionärs im Aktienbuch eingetragen. Bei Inhaberaktien legitimiert der Besitz der Aktienurkunde den Inhaber als Aktionär.

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