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Börsenlexikon

Aktienstimmrecht

Das Aktienstimmrecht ist das Recht eines Aktionärs einer Aktiengesellschaft, in der Hauptversammlung durch Abgabe seiner Stimme die Entwicklung der Gesellschaft mitzubestimmen. Das Stimmrecht kann auch von einem schriftlich Bevollmächtigten wahrgenommen werden. Kein Aktienstimmrecht gewähren die so genannten stimmrechtslosen Vorzugsaktien.

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