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Börsenlexikon

Aktiengesellschaft

Eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person). Die Aktionäre einer AG sind die Gesellschafter der Gesellschaft und üben ihre Rechte in der Hauptversammlung aus. Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft und wird durch den Aufsichtsrat bestellt und überwacht. Der Aufsichtsrat wird durch die Hauptversammlung gewählt. Zur Gründung einer Aktiengesellschaft ist erforderlich, dass eine Satzung (Gesellschaftsvertrag) aufgestellt wird, das Grundkapital muss mindestens € 50.000 betragen und die Gesellschaft muss in das Handelsregister eingetragen werden. Die maßgeblichen Vorschriften über die Aktiengesellschaft sind im Aktiengesetz enthalten.

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