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Börsenlexikon

Aktie

Beteiligung an einer Aktiengesellschaft. Es gewährt dem Eigentümer bestimmte Rechte, wie z.B. das Stimmrecht auf der Aktionärsversammlung oder das Recht auf eine Dividende. Hinsichtlich den Rechten wird zwischen Stammaktien und Vorzugsaktien unterschieden, hinsichtlich der Übertragbarkeit zwischen Inhaberaktien und Namensaktien.

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