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Börsenlexikon

Abschlag

Der Abschlag bezeichnet einen rein rechnerischen Kursrückgang von Börsenkursen und dient der Bereinigung des Kurses von ausgeschütteten Dividenden oder weggefallenen Bezugsrechten. Der Dividendenabschlag wird mit der Kursnotiz „ex Div“ gekennzeichnet und entspricht genau der Höhe der Dividende. Beim Bezugsrechtsabschlag wird der Wert des Bezugsrechts vom Vortag abgezogen, die Kursnotiz wird mit dem Zusatz „ex Br“ gekennzeichnet.

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