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Börsenlexikon

Abfindung

Bei der Übernahme einer AG durch eine andere Gesellschaft ist die übernehmende Gesellschaft verpflichtet die Altaktionäre mit eigenen Aktien oder in bar abzufinden. Häufig wird die Zustimmung der Altaktionäre im Vorfeld einer Übernahme mit einem im Vergleich zum aktuellen Aktienkurs höheren Angebot "erkauft". (Siehe auch: Squeeze-Out)

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