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Börsenlexikon

Ausübungsrecht

Der Inhaber der Option oder des Optionsscheins hat das Recht, seinen Basiswert entweder innerhalb der Ausübungsfrist (amerikanische Option) oder am Ende der Laufzeit (europäische Option) zu kaufen (Call) bzw. zu verkaufen (Put). Meistens wird allerdings ein Barausgleich verlangt.

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