Börsenlexikon
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Aktiva
Bilanzbegriff, der das Vermögen eines Unternehmens an einem gegebenen Datum feststellt. Dazu gehören bilanziell gesehen: das Anlagevermögen, Umlaufvermögen sowie Rechnungsabgrenzungsposten. Zu dem Anlagevermögen zählen alle Vermögenswerte, die von einem Unternehmen über einen langfristigen Zeitraum angelegt wird (so z.B. Sachanlagen, Maschinen und Finanzanlagen). Zum Umlaufvermögen gehören Vermögensgegenstände, die sich nur für einen kürzeren Zeitraum in einem Unternehmen befinden (z.B. Vorräte, Forderungen, Bargeldbestand). Die Vermögenswerte sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren. Vermögensteile, die der Wertminderung unterliegen (z.B. Maschinen), müssen auf die Dauer ihrer Nutzung abgeschrieben werden. Die Aktivseite (linke Seite der Bilanz) gibt Informationen darüber, in welchen Vermögenswerten das beschaffte Kapital angelegt ist. Gegenteil: Passiva.