Seite als PDF speichern Seite drucken Seite aktualisieren

Börsenlexikon

Rechenschaftsbericht

Deutsche Fondsgesellschaften sind verpflichtet, einmal jährlich einen Rechenschafts- und halbjährlich einen Zwischenbericht zur Information ihrer Anleger herauszugeben. Der Rechenschaftsbericht umfasst zumindest die detaillierte Vermögensaufstellung, Aufwands- und Ertragsrechnung, die Höhe der eventuellen Ausschüttung sowie Informationen zur Geschäfts- und Fondsentwicklung.

  1. © 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen.
  2. 2024 Infront Financial Technology GmbH
  3. Impressum