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Börsenlexikon

Aktiengewinn

Kapitalgesellschaften erzielen Gewinne aus dem Verkauf von Aktien körperschaftsteuerfrei. Für Einzelunternehmer sind diese Gewinne zu 40% einkommensteuerfrei.

Der sogenannte "Aktiengewinn" überträgt dieses steuerliche Ergebnis auch auf Anlagen in Investmentfonds. Betriebliche Anleger werden so versteuert, als hätten sie nicht Fondsanteile erworben und wieder veräußert, sondern anteilig die im Fondsvermögen enthaltenen Vermögensgegenstände.

Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen, die aus einem Wertzuwachs von Aktien des Fondsvermögens in der Besitzzeit des Anlegers resultieren, sind daher für betriebliche Anleger ganz bzw. zu 40% steuerfrei.

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