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Börsenlexikon

Put-Optionsschein

Verkaufoption, die dem Käufer das Recht einräumt (den Käufer aber nicht verpflichtet), eine bestimmte Menge des zugrunde liegenden Basiswertes am Ausübungstag zum festgelegten Basispreis zu verkaufen. Anstelle der Lieferung des Basiswertes tritt bei Put-Optionsscheinen mit Barausgleich ein Barbetrag, der der Differenz entspricht, um die der aktuelle Preis des Basiswertes am Ausübungstag den Basispreis unterschreitet.

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