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Börsenlexikon

Put

Der Käufer einer Verkaufsoption (engl.: Put) erwirbt gegen Zahlung des Optionspreises das Recht, innerhalb der Optionsfrist jederzeit vom Verkäufer (Stillhalter) die Abnahme einer festgelegten Anzahl von Wertpapieren zu dem vereinbarten Basispreis zu fordern.

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