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Börsenlexikon

Geschlossene Fonds

Unterschieden werden muss in geschlossene Fonds, die von privaten Initiatoren aufgelegt und geschlossene Fonds, die von Investmentgesellschaften aufgelegt werden. Erstere werden nicht durch das Kapitalanlagegesetz geregelt und unterliegen keinerlei Aufsicht. Bei diesen oft als Steuersparmodelle bezeichneten Fonds (wie zum Beispiel geschlossene Immobilienfonds, Medienfonds, Leasingfonds, Schifffonds) geht der Anleger eine unternehmerische Beteiligung ein, die erhebliche Risiken beinhaltet und keine Flexibilität erlaubt. Geschlossene Fonds, die von Fondsgesellschaften aufgelegt werden, unterliegen der Aufsicht des Auflagelandes (dürfen in Deutschland nicht aufgelegt werden). Es sind zumeist Laufzeitfonds mit Garantieversprechen, bei denen nach einer bestimmten Zeichnungsfrist die Ausgabe von Anteilen eingestellt wird.

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