Seite als PDF speichern Seite drucken Seite aktualisieren

Börsenlexikon

Call

Der Käufer der Kauf-Option (engl.: Call) erwirbt das Recht, nicht aber die Verpflichtung, zu einem künftigen Zeitpunkt eine bestimmte Anzahl von Aktien zu einem vorher vereinbarten Preis zu erwerben. Dieses Recht kann er bei amerikanischen Optionen jederzeit innerhalb der Laufzeit und bei europäischen Optionen am Fälligkeitstag ausüben. Der Verkäufer der Kauf-Options hat die Verpflichtung, die Papiere zu diesem Preis zu verkaufen. Er muss also liefern, wenn der Käufer des Calls dies fordert. Der Verkäufer wird auch Stillhalter genannt. Spekulanten kaufen Calls, wenn sie von steigenden Kursen ausgehen. Bei der von ihnen erwarteten Kurssteigerung der betreffenden Aktien könnte er sich über den Call mit Aktien zu dem vorher vereinbarten, niedrigeren Preis eindecken - und diese sofort am Markt zu dem höheren Kurs verkaufen. Wenn die Erwartung nicht eintritt, kann der Call-Käufer schlimmstensfalls einen 100-prozentigen Verlust erleiden. Der gesamte Einsatz wäre verloren. Gegensatz: Put.

  1. © 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen.
  2. 2024 Infront Financial Technology GmbH
  3. Impressum