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Börsenlexikon

Basispreis - Aktienanleihen/Indexanleihen

Der Basispreis bezeichnet bei der Aktienanleihe die Schwelle, die darüber entscheidet, ob die Rückzahlung zum Nominalbetrag (Nennwert) oder durch Lieferung von Aktien erfolgt. Sofern der Kurs des Basiswertes am Bewertungstag dem Basispreis entspricht oder ihn überschreitet, erhält der Anleger den Nominalbetrag (Nennwert) zurück. Bei einem Kurs unterhalb des Basispreises (i) hat die Emittentin das Recht (die Option), statt des Nominalbetrages (Nennwertes) eine bestimmte Anzahl des Basiswertes (Aktien) zu liefern, bzw. (ii) erfolgt die Einlösung der Aktienanleihe automatisch durch Lieferung einer bestimmten Anzahl von Aktien.

Der Basispreis bezeichnet bei der Indexanleihe die Schwelle, die darüber entscheidet, ob die Rückzahlung zum Nominalbetrag (Nennwert) oder durch Lieferung eines entsprechenden Indexzertifikats oder Zahlung eines unter dem Nominalbetrag (Nennwert) liegenden Barbetrages erfolgt, der vom Kurs des Index am Bewertungstag im Vergleich zum Basispreis abhängt. Sofern der Kurs des Basiswertes am Bewertungstag dem Basispreis entspricht oder ihn überschreitet, erhält der Anleger den Nominalbetrag (Nennwert) zurück. Bei einem Kurs unterhalb des Basispreises erfolgt die Einlösung der Indexanleihe durch Lieferung des Indexzertifikats bzw. Zahlung eines Barbetrages, der vom Kurs des Index am Bewertungstag im Vergleich zum Basispreis abhängt.

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