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Börsenlexikon

Bankgeheimnis

Die (besonders in der Schweiz) streng ausgelegte Handhabung, wonach über die individuellen Beziehungen einer Bank zu ihrem Kunden Dritten gegenüber grundsätzlich nur in wenigen Ausnahmefällen Auskunft gegeben werden kann. In Deutschland muss eine Bank gegenüber Behörden (Finanzamt, Strafverfolgungsbehörden u.ä.) nur dann Auskunft erteilen, wenn Steuer- oder Strafverfahren anhängig sind. Demgegenüber sind allgemeine Auskünfte über Konto- und Kreditverhältnisse der Kundschaft unter den Banken selbst an der Tagesordnung sowie auch die Meldung solcher Verhältnisse an die Schufa, die den Banken umgekehrt auch für entsprechende Auskünfte über ihre Kundschaft zur Verfügung steht.

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