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Börsenlexikon

Ad-hoc

Börsennotierte Unternehmen sind zur Veröffentlichung kursrelevanter Tatsachen gesetzlich verpflichtet. Der Emittent von Wertpapieren muss unverzüglich eine Neuigkeit veröffentlichen, wenn sich diese auf die Vermögens- und Finanzlage auswirkt und geeignet ist, die Börsenpreise der Wertpapiere erheblich zu beeinflussen. Für den Inhalt der Meldungen ist das jeweilige Unternehmen verantwortlich. Welche Meldungen kursbeeinflussend sind, legt §15 WPHG für Deutschland, §82 Börsengesetz für Österreich und Art.72 Kotierungsreglement für die Schweiz fest.

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