Börsenlexikon
- Offene Immobilienfonds (OIF)
- Offene Investmentfonds
- OGAW (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren)
- OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft (OGAW-KVG)
- OGAW-Richtlinie
- Ombudsstelle für Investmentfonds
Offene Investmentfonds
Bei offenen Investmentfonds ist die Anzahl der Fondsanteile nicht begrenzt. Die Fondsgesellschaft gibt laufend neue Anteile aus. Sie veröffentlicht Ausgabe- und Rücknahmepreise der Fondsanteile börsentäglich und ist grundsätzlich verpflichtet, die Anteile börsentäglich zurückzunehmen. Sie informiert regelmäßig über alle wichtigen Details des Fonds.
Gegenteil: geschlossene Fonds