Börsenlexikon
- BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
- Basel-Regelungen
- Beratungsprotokoll
- Bestätigungsvermerk
- Betriebliche Altersversorgung
- Börsengehandelte Fonds
- Branchenfonds
- Brutto-Rückfluss
- Brutto-Zufluss
- Bundesanzeiger
- BVI-Methode
Börsengehandelte Fonds
Börsengehandelte Fonds werden fortlaufend an der Börse gehandelt. Dabei fällt kein Ausgabeaufschlag an, sondern lediglich die jeweiligen Transaktionsgebühren des Kreditinstituts oder Brokers bei Kauf und Verkauf. Börsengehandelte Fonds werden auch Exchange Traded Funds (ETF) genannt.
Grundsätzliche Informationen zu Fonds: siehe Investmentfonds