Börsenlexikon
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- Basel-Regelungen
- Beratungsprotokoll
- Bestätigungsvermerk
- Betriebliche Altersversorgung
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Betriebliche Altersversorgung
Bei der betrieblichen Altersversorgung sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zu. Hierbei können durch das sogenannte Bruttolohnsparen die Beiträge in gewissen Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei in den Vorsorgevertrag eingezahlt werden.
Die betriebliche Altersversorgung kann auf zwei Arten organisiert werden:
- direkt über den Arbeitgeber (Direktzusage)
- mittels einer externen Versorgungseinrichtung (Unterstützungskassen, Pensionskassen, Direktversicherungen und Pensionsfonds)