13.03.2024 06:07:27 - Post hält Filialnetz-Pflicht weiterhin nicht ein

BONN (dpa-AFX) - Die Deutsche Post hat weiterhin Probleme, staatliche Vorgaben für ihr Filialnetz einzuhalten. Es habe Ende Februar 125 sogenannter unbesetzter Pflichtstandorte gegeben, teilte die Bundesnetzagentur auf Anfrage mit. Das heißt, dass die Post in 125 Orten nicht präsent ist, obwohl sie es eigentlich sein müsste. Das waren 52 mehr als im Oktober 2023 (73) und 49 weniger als im Januar 2023 (174). Der Wert schwankt schon seit Langem rauf und runter.

Laut dem aktuell noch gültigen Postgesetz muss der Logistiker bundesweit mindestens 12 000 Filialen haben - meistens sind das Kioske oder Supermärkte, die auch einen Post-Schalter haben. Diese Zahl wird mit knapp 13 000 zwar übertroffen. Allerdings gibt es auch Entfernungsvorgaben: In Gemeinden, die mindestens 2000 Einwohner haben, muss mindestens eine Filiale sein, und in Gemeinden mit mehr als 4000 Einwohnern darf die Entfernung zur Filiale in zusammenhängenden Wohngebieten nicht mehr als zwei Kilometer betragen.

Dadurch ergibt sich eine Präsenzpflicht auf dem Land, mit der die Post Schwierigkeiten hat. Dies wiederum liegt nach ihrer Darstellung am Strukturwandel im Einzelhandel: Wenn der letzte Laden in einem Dorf dichtmacht, hat die Post auch keinen Filialpartner mehr vor Ort.

Ein Post-Sprecher wies darauf hin, dass man 99 Prozent der Pflichtstandorte abdecke. Die Einrichtung von Postfilialen insbesondere in ländlichen Gebieten mit wenig ausgeprägter Einzelhandels-Infrastruktur sei sehr herausfordernd, man müsse mit Geschäftsaufgaben von Filialpartnern rechnen. "Dass die Zahl der Vakanzen jetzt wieder etwas angestiegen ist, ist daher nicht ungewöhnlich." Man werde weiterhin daran arbeiten, an allen Pflichtstandorten präsent zu sein und den Kunden eine verlässliche Versorgung mit Paket- und Briefdienstleistungen zu bieten. "Dazu gehört auch der Aufbau von weiteren Poststationen, die bei unseren Kunden sehr beliebt sind." Eine Poststation ist ein Automat, an dem man Briefmarken kaufen, Briefe einwerfen sowie Pakete abgeben oder abholen kann.

Solche Automaten werden bisher nicht auf die Filialnetz-Pflicht angerechnet - dies soll sich allerdings in der aktuell laufenden Postgesetz-Novelle ändern. Damit ein Automat als Filiale gilt, ist das grüne Licht von den betroffenen Gemeinden und von der Bundesnetzagentur nötig. Insgesamt muss, so der Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums, "ein angemessenes Verhältnis von personenbetriebenen und automatisierten Stationen sichergestellt" werden./wdw/DP/zb


Quelle: dpa-AFX
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