06.05.2024 15:06:42 - EQS-HV: JENOPTIK Aktiengesellschaft: -4-

DJ EQS-HV: JENOPTIK Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.06.2024 in Jena mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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EQS-News: JENOPTIK Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
JENOPTIK Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.06.2024 in Jena mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2024-05-06 / 15:06 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
JENOPTIK Aktiengesellschaft Jena - ISIN DE000A2NB601 -
- WKN A2NB60 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre^1 zu der am
Dienstag, dem 18. Juni 2024, 11:00 Uhr (MESZ), im Volkshaus Jena, Carl-Zeiss Platz 15, 07743 Jena,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein und geben nachstehend die Tagesordnung mit Beschlussvorschlägen
bekannt:
^1 Die Inhalte dieser Einberufung sprechen alle Geschlechter (m/w/d) gleichermaßen an. Zur besseren Lesbarkeitwird in
der Regel die männliche Sprache (z.B. Aktionäre) verwendet.
I. Tagesordnung
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des
zusammengefassten Lageberichts für die JENOPTIK AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats, des
Vorschlags des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns und des erläuternden Berichts des Vorstands zu
den Angaben nach § 289 a HGB sowie § 315 a HGB für das Geschäftsjahr 2023
Die genannten Unterlagen, einschließlich der Erklärung zur Unternehmensführung (mit der Corporate
Governance Berichterstattung) und der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 sind auf unserer
1. Internetseite unter
www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung
abrufbar. Die Unterlagen werden dort auch während der Hauptversammlung am 18. Juni 2024 zugänglich sein.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen,
da der Aufsichtsrat den Konzern- und Jahresabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit
gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt ist.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von
91.748.565,65 Euro wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 0,35 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie
bei 57.238.115 dividendenberechtigten Stückaktien 20.033.340,25 Euro
Einstellung in andere Gewinnrücklagen             51.715.225,40 Euro 
Gewinnvortrag auf neue Rechnung                   20.000.000,00 Euro 2. 

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Für den Fall, dass sich bis zur Hauptversammlung die Zahl der dividendenberechtigten Stückaktien

verändert, wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung einer Dividende von 0,35 Euro je

dividendenberechtigter Stückaktie ein angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung

unterbreitet.

Bei Annahme des Beschlussvorschlags gilt für die Auszahlung der Dividende Folgendes: Da die Dividende

wie in den Vorjahren in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG geleistet

wird, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Eine

Steuererstattungs- oder Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der Dividende nicht verbunden.

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den

Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Die Auszahlung ist daher für den 21. Juni 2024

vorgesehen.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 3. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des

Vorstands für das am 31. Dezember 2023 beendete Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 4. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des

Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2023 beendete Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Gestützt auf die inhaltsgleiche Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die

EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und zum 5. Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 zu wählen.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch

Dritte ist und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers

auferlegt wurde.

Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024

Nach der am 5. Januar 2023 in Kraft getretenen Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments

und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien

2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

Corporate Sustainability Reporting Directive - "CSRD") müssen große kapitalmarktorientierte Unternehmen

mit mehr als 500 Mitarbeitern für nach dem 31. Dezember 2023 beginnende Geschäftsjahre ihren (Konzern)

-Lagebericht um einen (Konzern)-Nachhaltigkeitsbericht erweitern, der extern durch den Abschlussprüfer

oder einen anderen Prüfer zu prüfen ist. Damit muss die JENOPTIK AG, die bereits heute der

nichtfinanziellen Berichterstattung im Sinne der § 289b Abs. 1, § 315b Abs. 1 HGB unterliegt, für das

Geschäftsjahr 2024 erstmals einen Nachhaltigkeitsbericht für die Gesellschaft und den Konzern nach der

CSRD aufstellen. Dieser ist gemäß § 324b Abs. 1 und 2 HGB in der im Referentenentwurf des Gesetzes zur

Umsetzung der CSRD (RefE des Bundesministeriums der Justiz vom 22. März 2024) vorgeschlagenen Fassung -

den Vorgaben der CSRD entsprechend - durch einen externen Prüfer zu prüfen. Gemäß § 324e Abs. 2 HGB in

der Fassung des Referentenentwurfs kann der Prüfer für den Nachhaltigkeitsbericht auch ein anderer Prüfer 6. als der Abschlussprüfer sein.

Bei der JENOPTIK AG wird der nichtfinanzielle Bericht seit dem Geschäftsjahr 2017 durch die

PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, ("PwC") mit sog. limited assurance

geprüft. Die Gesellschaft hat bereits ein Verfahren zur Neuausschreibung des Abschlussprüfungsmandats für

die Geschäftsjahre ab 2026 begonnen, das auch die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts umfassen soll. Zur

Vermeidung eines kurzfristigen und möglicherweise auch nur vorübergehenden Wechsels soll bis zum

Abschluss dieses Ausschreibungsverfahrens nicht der unter TOP 5 zur Wahl vorgeschlagene Abschlussprüfer,

sondern PwC zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts vorgeschlagen werden.

Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die inhaltsgleiche Empfehlung seines Prüfungsausschusses -

vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Prüfer des

Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 zu bestellen. Der

Beschluss kommt nur zur Durchführung, wenn nach dem Gesetz zur Umsetzung der CSRD ein für das

Geschäftsjahr 2024 zu erstellender Nachhaltigkeitsbericht durch einen Prüfer zu prüfen ist und der

Gesetzgeber eine Bestellung des Prüfers durch die Hauptversammlung ermöglicht.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 162 AktG jährlich einen Vergütungsbericht zu erstellen. Gemäß

§ 120a Abs. 4 AktG beschließt die Hauptversammlung über die Billigung des Vergütungsberichts des

abgelaufenen Geschäftsjahres. Der erstellte Vergütungsbericht wurde durch die EY GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, einer formellen Prüfung unterzogen, ob die gemäß § 162 Abs. 1

und Abs. 2 AktG gesetzlich geforderten Regelungen eingehalten wurden. Der Vermerk über diese Prüfung ist

dem Vergütungsbericht beigefügt. Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 einschließend des

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Vermerkes über seine Prüfung ist im Anhang dieser Einberufung unter Ziffer A. abgedruckt und von der 7. Einberufung der Hauptversammlung an unter

www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung

zugänglich. Er wird dort auch während dieser Hauptversammlung zugänglich sein.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und von der EY GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, formell geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr

2023 zu billigen.

Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Nach dem Ausscheiden von Frau Doreen Nowotne aus dem Aufsichtsrat wurde Frau Daniela Mattheus durch

das Amtsgericht Jena mit Wirkung ab dem 1. November 2023 als Vertreterin der Anteilseigner gerichtlich in

den Aufsichtsrat bestellt. Ihre Amtszeit wird in Übereinstimmung mit Empfehlung C.15 des Deutschen

Corporate Governance Kodex mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 18. Juni 2024 enden, weshalb

eine Neuwahl durch die Hauptversammlung notwendig ist.

Nach § 11 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft und §§ 96 Absätze 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung

mit §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG setzt sich der Aufsichtsrat aus sechs von der

Hauptversammlung und sechs von den Arbeitnehmern (also insgesamt zwölf) zu wählenden Mitgliedern und zu

mindestens 30 Prozent aus Frauen (also mindestens vier Frauen) und zu mindestens 30 Prozent aus Männern

also mindestens vier Männern) zusammen. Der 30-Prozent-Anteil ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu

erfüllen, da weder die Arbeitnehmervertreter noch die Anteilseignerseite der Gesamterfüllung

widersprochen haben. Ohne Berücksichtigung der Ergebnisse der unter diesem Tagesordnungspunkt 8

vorzunehmenden Neuwahl werden mit Ablauf der Hauptversammlung am 18. Juni 2024 bereits fünf Sitze im

Aufsichtsrat von Frauen besetzt sein, zwei davon auf Anteilseignerseite und drei auf Arbeitnehmerseite.

Nach der Wahl von Frau Daniela Mattheus würden dem Aufsichtsrat zusammen mit Frau Eckstein und Frau Prof.

Dr. Keller auch auf Anteilseignerseite drei Frauen angehören, sodass das Mindestanteilsgebot weiterhin

erfüllt ist.

Gemäß § 11 Abs. 4 der Satzung erfolgt die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds, das anstelle eines

vorzeitig ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds gewählt wird, für die restliche Amtszeit des

ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds. Da die Amtszeit von Frau Doreen Nowotne mit Beendigung der

ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2025 geendet hätte, schlägt der Aufsichtsrat vor, mit Wirkung ab

Beendigung dieser Hauptversammlung

===
Frau Daniela Mattheus
Rechtsanwältin und Managementberaterin, Berlin
===
für einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das

Geschäftsjahr 2024 beschließt, als Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner zu wählen.

Frau Mattheus ist Mitglied im Aufsichtsrat von folgenden Wirtschaftsunternehmen, die einen

Aufsichtsrat gebildet haben:

===
- CEWE Stiftung & Co. KGaA (Aufsichtsratsmitglied, börsennotiert)
8. - Commerzbank AG (Aufsichtsratsmitglied, börsennotiert) - Deutsche Bahn AG (Aufsichtsratsmitglied, nicht börsennotiert)
===
Der Wahlvorschlag beruht auf einer Empfehlung des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats. Er steht

im Einklang mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, berücksichtigt die vom

Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung festgelegten Ziele und strebt die weitere Ausfüllung des

Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass Frau Mattheus den

zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen Frau Mattheus und der Gesellschaft, den Organen

der Gesellschaft und einem wesentlichen an der Gesellschaft beteiligten Aktionär keine für die

Wahlentscheidung eines objektiv urteilenden Aktionärs maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen

Beziehungen, deren Offenlegung Ziffer C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfiehlt.

Frau Mattheus ist stellvertretende Vorsitzende des Prüfungsausschusses und soll dies auch nach ihrer

Wahl bleiben. Sie verfügt aufgrund ihres beruflichen Werdegangs bei zwei großen

Wirtschaftsprüfungsgesellschaften über umfangreiche Expertise auf dem Gebiet der Rechnungslegung und

Corporate Governance. Sie leitete viele Jahre das Audit Committee Institute e.V. bei KPMG und war

anschließend Corporate Governance Leader EMEIA im Bereich Financial Accounting Advisory Service bei Ernst

& Young. Sie ist zudem Präsidentin der Financial Expert Association e.V. Sie ist damit neben Herrn

Spitzenpfeil gemäß § 100 Abs. 5 AktG Finanzexpertin im Prüfungsausschuss. Aufgrund ihrer umfangreichen

und mehrjährigen Expertise als Aufsichtsratsmitglied und Prüfungsausschussvorsitzende verschiedener

inländischer börsennotierter und nicht börsennotierter Kapitalgesellschaften verfügt sie zudem über

Expertise in der Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung. Weitere Qualifikationen und

Expertise von Frau Mattheus sind in der Qualifikationsmatrix der Erklärung zur Unternehmensführung

übersichtlich dargestellt. Die Erklärung zur Unternehmensführung kann der Internetseite der Gesellschaft

unter

www.jenoptik.de/investoren/corporate-governance

entnommen werden.

Der ausführliche Lebenslauf von Frau Mattheus (einschließlich von Angaben zu ihren Mitgliedschaften in

anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren deutschen und internationalen

Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen sowie eine Übersicht über wesentliche Tätigkeiten neben dem

Aufsichtsratsmandat) finden Sie im Anhang dieser Einladung unter Ziffer B. sowie - jährlich aktualisiert

- auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.jenoptik.de/ueber-jenoptik/management/aufsichtsrat

Die Hauptversammlung ist an den vorstehenden Wahlvorschlag nicht gebunden.

II. Weitere Angaben und Hinweise

Sämtliche Zeitangaben im folgenden Abschnitt sind in der Mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) angegeben. Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit UTC dem Verhältnis von UTC = MESZ minus zwei Stunden. Die vorgesehenen Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 2-6 sowie 8 haben verbindlichen, die Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 7 hat empfehlenden Charakter.

1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 148.819.099,00 Euro und ist eingeteilt in 57.238.115 auf den Namen lautende Stückaktien. Jede Stückaktie vermittelt eine Stimme, sodass die Gesamtzahl der Stimmrechte ebenfalls 57.238.115 beträgt. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

2. Voraussetzung für die Teilnahme und die Stimmrechtsausübung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts - in Person oder durch Bevollmächtigte - sind nach § 123 Abs. 2 und 5 AktG sowie § 21 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der folgenden Adresse spätestens bis zum Ablauf des 11. Juni 2024, 24:00 Uhr (MESZ), (die Nutzung eines der nachfolgend genannten Übermittlungswege ist ausreichend)

===
JENOPTIK AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
===
oder elektronisch mittels Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsportals unter der Internetadresse

www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung

zugegangen sein. Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126 b BGB) erfolgen. Für die elektronische Anmeldung über das passwortgeschützte Aktionärsportal unter

www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung

benötigen Sie persönliche Zugangsdaten, die aus Ihrer Aktionärsnummer und Ihrem zugehörigen individuellen Zugangspasswort bestehen. Die persönlichen Zugangsdaten können Sie den Ihnen übermittelten Hauptversammlungsunterlagen entnehmen. Aktionäre, die sich bereits im Aktionärsportal registriert haben, melden sich mit dem bei der Registrierung selbst gewählten Zugangspasswort an. Das Aktionärsportal steht voraussichtlich ab dem 7. Mai 2024 zur Verfügung.

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May 06, 2024 09:06 ET (13:06 GMT)

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Aktionäre, die erst nach dem Beginn des 28. Mai 2024 im Aktienregister eingetragen werden, erhalten entsprechend der gesetzlichen Vorschriften ohne Anforderung keine Einladung und somit auch keine Zugangsdaten für das Aktionärsportal. Sie können die Einladung mit den Zugangsdaten jedoch unter einem der unter dieser Ziffer II. 2. genannten Kontaktwege anfordern.

Aktionäre, die über das Aktionärsportal eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bestellen, haben die Möglichkeit, sich ihre Eintrittskarte selbst auszudrucken oder sich diese per E-Mail oder per Post zusenden zu lassen. Anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung ist die Eintrittskarte keine Teilnahmevoraussetzung, sondern soll lediglich die Einlasskontrollen beim Zugang zur Hauptversammlung am Versammlungsort vereinfachen.

Bei Anmeldungen durch Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater sowie diesen gemäß §135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen gelten Besonderheiten in Bezug auf die Nutzung des Aktionärsportals.

Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder andere, diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen können das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.

Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich auf dem zusammen mit dem Einladungsschreiben übermittelten Anmeldeformular sowie unter der Internetadresse

www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung

Freie Verfügbarkeit der Aktien, Umschreibestopp

Aktionäre sind auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung weiterhin berechtigt, über ihre Aktien zu verfügen. Maßgeblich für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts und der sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte ist der im Aktienregister am Tag der Hauptversammlung eingetragene Bestand. Bitte beachten Sie, dass aus abwicklungstechnischen Gründen mit Ablauf des 11. Juni 2024, 24:00 Uhr (MESZ), (sog. Technical Record Date) ein sog. Umschreibestopp gilt, währenddessen keine Ein- und Austragungen im Aktienregister vorgenommen werden können. Das bedeutet, dass Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters, die der Gesellschaft nach dem Ende des letzten Anmeldetages, d.h. zwischen dem 12. Juni 2024, 0:00 Uhr (MESZ), bis einschließlich dem 18. Juni 2024 zugehen, erst mit Wirkung nach Beendigung der Hauptversammlung am 18. Juni 2024 verarbeitet und berücksichtigt werden können.

3. Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie die Reden der Vorstandsmitglieder werden am Tag der Hauptversammlung ab 11:00 Uhr (MESZ) für jedermann ohne Zugangsbeschränkung über einen Livestream unter

www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung

übertragen; eine Videoaufzeichnung dieser Teile der Hauptversammlung ist nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse abrufbar. Bitte beachten Sie jedoch, dass der weitere Verlauf der Hauptversammlung nicht im Internet übertragen wird. Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten, die nicht am Versammlungsort anwesend sind, können die Hauptversammlung jedoch weiter im Aktionärsportal verfolgen. Die Live-Übertragung der Hauptversammlung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Übertragungen im Internet oder Aktionärsportal technisch ungestört verlaufen.

4. Möglichkeiten der Stimmrechtsausübung

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht selbst oder durch bevollmächtigte Dritte, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter oder mittels Briefwahl wahrzunehmen.

===
a) Stimmrechtsausübung per Briefwahl
===
Aktionäre oder von ihnen bevollmächtigte Dritte können ihr Stimmrecht schriftlich oder im Wege

elektronischer Kommunikation durch Briefwahl ausüben. Hierzu ist eine fristgemäße Anmeldung nach den in

Ziffer II. 2 beschriebenen Bestimmungen erforderlich. Für die Briefwahl kann das unter Ziffer II. 2

genannte Aktionärsportal genutzt oder das zusammen mit den Anmeldeunterlagen übermittelte Formular

verwendet werden. Ein Formular für die Briefwahl kann außerdem bei der Gesellschaft angefordert werden

bzw. steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung

zum Download bereit.

Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen sowie eine etwaige Änderung bzw. ein etwaiger Widerruf bereits

abgegebener Briefwahlstimmen müssen der Gesellschaft bis einschließlich 17. Juni 2024, 24:00 Uhr (MESZ)

Zeitpunkt des Zugangs), über einen der nachfolgend genannten Übermittlungswege zugegangen sein:

===
JENOPTIK AG
- c/o Computershare Operations Center
80249 München
- E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
===
Über das Aktionärsportal können Briefwahlstimmen auch noch am 18. Juni 2024 bis zum Beginn der

Abstimmung am Versammlungsort abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Der Versammlungsleiter wird

diesen Zeitpunkt in der Versammlung rechtzeitig ankündigen.

===
b) Stimmrechtsausübung durch die weisungsgebundenen, von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter
===
Wir bieten unseren Aktionären an, sich nach Maßgabe ihrer Weisungen durch Mitarbeiter der Gesellschaft

als von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter im Rahmen der Hauptversammlung vertreten zu

lassen. Auch in diesem Fall ist eine fristgemäße Anmeldung nach den in vorstehender Ziffer II. 2

beschriebenen Bestimmungen erforderlich. Die Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten

Stimmrechtsvertreter muss Weisungen für die Stimmrechtsausübung enthalten. Die Stimmrechtsvertreter sind

verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Soweit eine eindeutige Weisung fehlt, werden sich die

Stimmrechtsvertreter für den betreffenden Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten.

Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der

Gesellschaft ebenfalls in Textform (§ 126b BGB) übermittelt werden; hierzu kann das unter Ziffer II. 2

genannte Aktionärsportal genutzt oder das zusammen mit den Anmeldeunterlagen übermittelte

Vollmachtsformular verwendet werden. Das Vollmachtsformular kann außerdem bei der Gesellschaft

angefordert werden bzw. steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung

zum Download bereit.

Die vollständig ausgefüllte Vollmacht mit Weisungen für die von der Gesellschaft benannten

Stimmrechtsvertreter, Änderungen oder Widerrufe derselben müssen der Gesellschaft unter der unter Ziffer

II. 4 a) angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse bis jeweils spätestens zum 17. Juni 2024, 24:00 Uhr

MESZ), zugegangen sein.

Über das Aktionärsportal kann eine Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter auch noch am

18. Juni 2024 bis zum Beginn der Abstimmung am Versammlungsort abgegeben, geändert oder widerrufen

werden. Der Versammlungsleiter wird diesen Zeitpunkt in der Versammlung rechtzeitig ankündigen.

Die Möglichkeit, am Tag der Hauptversammlung vor Ort einen von der Gesellschaft benannten

Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen, bleibt unberührt.

Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft weder im Vorfeld der

Hauptversammlung noch während derselben Aufträge zu Anträgen, Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder

zum Einlegen von Widersprüchen entgegennehmen können.

===
c) Stimmrechtsausübung durch bevollmächtigte Dritte
===
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. einen Intermediär, eine

Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder einen sonstigen Dritten, ausüben. Auch in diesem Fall

ist eine fristgemäße Anmeldung nach den in vorstehender Ziffer II. 2 beschriebenen Bestimmungen

erforderlich.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der

Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Für Intermediäre, Vereinigungen von Aktionären,

Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG oder andere, diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte

Personen, Institute oder Unternehmen können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in

diesem Fall rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form

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der Vollmacht abzustimmen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine

oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Vollmacht kann elektronisch über das Aktionärsportal erteilt werden. Den Aktionären wird zudem mit

den Anmeldeunterlagen ein Vollmachtsformular übermittelt. Ein Vollmachtsformular kann außerdem bei der

Gesellschaft angefordert werden bzw. steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung

zum Download bereit. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur

Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereitstellt. Die

Bevollmächtigung ist auch auf jede andere formgerechte Weise möglich.

Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der

Gesellschaft erfolgen. Wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft (z.B.

bei Nutzung des Aktionärsportals oder des von der Gesellschaft bereitgestellten Vollmachtsformulars)

erfolgt, erübrigt sich ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung. Übermittelte

Vollmachten müssen einem angemeldeten Aktionär ausdrücklich zuordenbar sein, weshalb aus der Vollmacht

der Name und die Adresse des Aktionärs oder die Aktionärsnummer erkennbar sein müssen.

Die vollständig ausgefüllte Vollmacht, Änderungen oder Widerrufe derselben müssen der Gesellschaft bis

zum 17. Juni 2024, 24:00 Uhr (MESZ), unter der unter Ziffer II. 4 a) angegebenen Anschrift oder

E-Mail-Adresse zugegangen sein.

Über das Aktionärsportal kann eine Vollmacht an einen Dritten auch noch am

18. Juni 2024 bis zum Beginn der Abstimmung am Versammlungsort abgegeben, geändert oder widerrufen

werden. Der Versammlungsleiter wird diesen Zeitpunkt in der Versammlung rechtzeitig ankündigen.

Die Möglichkeit, am Tag der Hauptversammlung vor Ort einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung,

einen Stimmrechtsberater, einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen

Dritten zu bevollmächtigen, bleibt unberührt.

===
d) Reihenfolge der Behandlung von abgegebenen Briefwahlstimmen, Vollmachten und Weisungen
sowie weitere Hinweise zur Stimmabgabe
===
Sollten bei der Gesellschaft auf dem gleichen Weg zeitgleich Erklärungen mit mehr als einer Form der

Stimmrechtsausübung eingehen, so haben Briefwahlstimmen Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und

Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und letztere haben Vorrang gegenüber der Erteilung

von Vollmacht und Weisungen an einen Dritten sowie an Intermediäre, Vereinigungen von Aktionären,

Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG oder andere, diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte

Personen, Institute oder Unternehmen. Sollten Stimmrechte fristgemäß auf mehreren Wegen (per Brief, per

E-Mail, über das Aktionärsportal oder gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG i.V.m. Artikel 2 Abs. 1,

Abs. 3 und Artikel 8, 9 Abs. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212) ausgeübt werden, werden diese

unabhängig vom Zeitpunkt ihres Zugangs in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. Elektronisch über das

Aktionärsportal, 2. gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG i.V.m. Artikel 2 Abs. 1, Abs. 3 und Artikel

8, 9 Abs. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212; 3. per E-Mail, 4. per Brief. Entsprechendes gilt

für eine Änderung oder einen Widerruf einer Erklärung.

Sollte ein Intermediär, eine Vereinigung von Aktionären, ein Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG oder

eine andere, diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder ein gleichgestelltes Institut

oder Unternehmen zur Vertretung nicht bereit sein, werden die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ohne

ausdrückliche abweichende Erklärung zur Vertretung entsprechend den Weisungen der Aktionäre

bevollmächtigt.

Die Stimmabgaben per Briefwahl bzw. Vollmachten und ggf. Weisungen zu Tagesordnungspunkt 2 (Verwendung

des Bilanzgewinns) behalten ihre Gültigkeit auch im Falle der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags

infolge einer Änderung der Anzahl dividendenberechtigter Aktien.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so

gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Briefwahlstimme bzw. Weisung an die Stimmrechtsvertreter

entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Geht ausschließlich eine formlose Rückmeldung zu, wird diese als Briefwahl mit dem Stimmverhalten der

Enthaltung gewertet. Doppelmarkierungen bei Weisungen führen zu deren Ungültigkeit.

Auch nach Abstimmung per Briefwahl, nach Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder nach Vollmachtserteilung an einen Dritten besteht die Möglichkeit einer persönlichen Teilnahme des Aktionärs an der Hauptversammlung. Im Fall einer persönlichen Teilnahme als Aktionär werden zuvor erteilte Vollmachten, Weisungen an die Stimmrechtsvertreter oder Stimmabgaben durch Briefwahl unbeachtlich.

5. Rechte der Aktionäre

a) Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit (§ 122 Abs. 2 AktG)

Aktionäre, deren Anteile allein oder zusammen den zwanzigsten Teil (fünf Prozent) des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von Euro 500.000,00 (das entspricht 192.308 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten, wobei § 70 AktG bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet (vgl. § 122 Abs. 2 Satz 1, Abs. 1 Satz 3 AktG). § 121 Abs. 7 AktG ist auf die Fristberechnung entsprechend anzuwenden.

Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft bis zum 18. Mai 2024 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Es kann wie folgt adressiert werden:

===
JENOPTIK AG
Vorstand
Carl-Zeiß-Straße 1
07743 Jena.
===
Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Der Antrag ist von allen Aktionären, die zusammen das erforderliche Quorum erreichen, oder ihren ordnungsgemäß bestellten Bevollmächtigten zu unterzeichnen oder bei Zusendung per E-Mail an ir@jenoptik.com mittels qualifizierter elektronischer Signatur einzureichen.

Gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG werden bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung, soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens in gleicher Weise wie diese Einberufung bekannt gemacht. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung

zugänglich gemacht und den Aktionären gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.

b) Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Aktionäre können Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG oder Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG an die folgende Anschrift richten:

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JENOPTIK AG
Investor Relations
Frau Sabine Barnekow
Carl-Zeiß-Straße 1
07743 Jena
Fax: +49 (0)3641-652804
E-Mail: ir@jenoptik.com
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Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis zum 3. Juni 2024, 24:00 Uhr (MESZ), eingehen, sowie eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung

unverzüglich zugänglich gemacht, soweit die übrigen Voraussetzungen für eine Veröffentlichung gemäß §§ 126 und 127 AktG erfüllt sind.

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May 06, 2024 09:06 ET (13:06 GMT)
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