03.05.2024 15:05:44 - EQS-HV: Evotec SE: Bekanntmachung der Einberufung -9-

DJ EQS-HV: Evotec SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.06.2024 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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EQS-News: Evotec SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Evotec SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.06.2024 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2024-05-03 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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Evotec SE Hamburg - ISIN DE 000 566 480 9 -
- WKN 566 480 - Eindeutige Kennung des Ereignisses: EVT062024oHV Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu
der am Montag, den 10. Juni 2024, um 10.00 Uhr (MESZ) in den Räumen des CinemaxX Hamburg-Dammtor
Saal 1
Dammtordamm 1
20354 Hamburg stattfindenden Ordentlichen Hauptversammlung 2024
Es ist beabsichtigt, dass die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats während der gesamten Dauer der
Hauptversammlung persönlich anwesend sind.
I. Tagesordnung
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Die Tagesordnung und die Beschlussvorschläge lauten wie folgt:

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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses der
Evotec SE zum 31. Dezember 2023, der Lageberichte für die Evotec SE und den Konzern für das Geschäftsjahr
2023, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 und des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a, 315a HGB für das Geschäftsjahr 2023
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 23. April
2024 gebilligt und den Jahresabschluss damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Entsprechend den
1. gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der
Hauptversammlung
Die vorgenannten Unterlagen sowie der Vergütungsbericht 2023 und die Erklärung zur Unternehmensführung
für das Geschäftsjahr 2023 sind ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung
im Internet unter https://evotec.com/de/investor-relations/hauptversammlung zugänglich und können dort
auch während der Hauptversammlung eingesehen werden.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, sämtlichen im Geschäftsjahr 2023 amtierenden, nachfolgend unter
Ziffer 2.1 bis 2.5 genannten Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
2.1           Dr. Werner Lanthaler 
2.2           Dr. Matthias Evers 
2.            2.3           Laetitia Rouxel 
2.4           Dr. Cord Dohrmann 
2.5           Dr. Craig Johnstone 

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Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der

Mitglieder des Vorstands entscheiden zu lassen.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 3. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, sämtlichen im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des

Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers für das

Geschäftsjahr 2024 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger

Finanzinformationen

Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die BDO AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg , zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das

Geschäftsjahr 2024 und - sofern diese durchgeführt wird - zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des

verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2024 sowie 4. der unterjährigen Finanzinformationen für das erste und/oder dritte Quartal des Geschäftsjahres 2024 und/

oder für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2025 zu bestellen.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme Dritter

ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der

EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments

und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen

von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission).

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2023

Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 162 AktG einen Vergütungsbericht zu erstellen und der

Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen.

Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den

Abschlussprüfer formell darauf geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2

AktG gemacht wurden. 5.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht

für das Geschäftsjahr 2023 zu billigen.

Der Vergütungsbericht ist im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt und von der Einberufung der

Hauptversammlung an über unsere Internetseite unter https://evotec.com/de/investor-relations/

hauptversammlung zugänglich. Ferner wird der Vergütungsbericht dort auch während der Hauptversammlung

zugänglich sein.

Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum

Bezugsrechtsausschluss und Änderung von § 5 Abs. 5 der Satzung (Genehmigtes Kapital 2024)

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Juni 2022 wurde der Vorstand der Gesellschaft ermächtigt

das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 21. Juni 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu

35.321.639,00 Euro durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 35.321.639 neuen, auf den

Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen

Genehmigtes Kapital 2022).

Um die Gesellschaft auch künftig in die Lage zu versetzen, ihre Eigenkapitalausstattung den

Erfordernissen entsprechend rasch und flexibel anpassen zu können, soll ein neues, aufgestocktes

genehmigtes Kapital geschaffen werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

Unter Aufhebung der bestehenden satzungsmäßigen Ermächtigung des Vorstands zu Kapitalerhöhungen gemäß

§ 5 Abs. 5 der Satzung (Genehmigtes Kapital 2022) wird mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung der

hiermit beschlossenen Satzungsänderung in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg ein neues

genehmigtes Kapital ("Genehmigtes Kapital 2024") durch Neufassung von § 5 Abs. 5 der Satzung wie folgt

neu geschaffen:

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Der Vorstand ist ermächtigt das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 9. Juni 2029 mit
Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 35.437.147,00 Euro durch einmalige oder mehrmalige
Ausgabe von insgesamt bis zu 35.437.147 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne
Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital
2024). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die neuen Aktien können auch
von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der
Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats
ein- oder mehrmalig auszuschließen:
soweit es erforderlich ist, um etwaige Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der
a) Aktionäre auszunehmen;
soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Options- oder
Wandlungsrechten bzw. -pflichten aus Options- oder
b) Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu
gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder
der Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustünde;
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(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 03, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ EQS-HV: Evotec SE: Bekanntmachung der Einberufung -2-

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soweit die neuen Aktien gegen Bareinlagen ausgegeben werden und der auf die
neu auszugebenden Aktien insgesamt entfallende anteilige Betrag des
Grundkapitals insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens und zum
6.                                        Zeitpunkt der erstmaligen Ausübung dieser Ermächtigung zum 
c)            Bezugsrechtsausschluss (der " Höchstbetrag ") bestehenden Grundkapitals nicht 

überschreitet und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der
bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum
Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich
unterschreitet;
im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, soweit die neuen Aktien im
d) Zuge einer Börseneinführung an einer ausländischen Wertpapierbörse platziert
werden;
"(5)
soweit die neuen Aktien gegen Sacheinlage, insbesondere in Form von
e) Unternehmen, Teilen von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen, Lizenzrechten oder Forderungen ausgegeben werden.
===
Die unter vorstehenden Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss ausgegebenen Aktien

sind insgesamt auf einen Betrag beschränkt, der 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet,

und zwar weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch zum Zeitpunkt der

erstmaligen Ausnutzung dieser Ermächtigung. Auf die vorgenannte Begrenzung sind eigene

Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur bezugsrechtsfreien

Ausgabe neuer Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden, sowie diejenigen

Aktien, die zur Bedienung von Finanzinstrumenten mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten

oder Wandlungs- und/oder Optionspflichten auszugeben sind, sofern die Finanzinstrumente

während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur bezugsrechtsfreien Ausgabe neuer Aktien

unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben wurden. Sofern und soweit die

Hauptversammlung nach Ausübung einer Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss, die zur

Anrechnung auf die vorgenannte 10 %-Grenze geführt hat, diese Ermächtigung zum

Bezugsrechtsausschluss unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften neu erteilt, entfällt

die erfolgte Anrechnung.

Auf den vorgenannten Höchstbetrag ist das auf diejenigen Aktien entfallende

Grundkapital anzurechnen, welche zur Bedienung von Wandel- und/oder

Optionsschuldverschreibungen ausgegeben werden oder auszugeben sind, die nach dem 20. Juni

2023 in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des

Bezugsrechts ausgegeben werden, oder die nach dem 10. Juni 2024 in entsprechender Anwendung

von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden.

Eine erfolgte Anrechnung entfällt, soweit Ermächtigungen zur Ausgabe von Wandel- und/

oder Optionsschuldverschreibungen gemäß §§ 221 Abs. 4 Satz 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG oder

zur Veräußerung von eigenen Aktien gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG nach

einer Ausübung solcher Ermächtigungen, die zur Anrechnung geführt haben, von der

Hauptversammlung unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften erneut erteilt werden.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten

der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen."

Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung der Amtszeiten, der Vorgaben zur Wahl

des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und seines Stellvertreters sowie über die Vergütung des Aufsichtsrats

===
7.1. Amtszeiten der Aufsichtsratsmitglieder
===
Um dem anhaltenden Wachstum des Unternehmens und seinen spezifizierten Angeboten und operativen

Aktivitäten Rechnung zu tragen, wurde beschlossen, die Kompetenzen innerhalb des Aufsichtsrats nach den

Wahlen auf der Hauptversammlung 2024 zu aktualisieren. Außerdem ist eine Verkürzung der fünfjährigen

Regelamtszeit sowie eine Staffelung der Amtszeiten der Aufsichtsratsmitglieder vorgesehen (sog. Staggered

Board). Dies soll in der Weise geschehen, dass neue Aufsichtsratsmitglieder zunächst für eine Amtszeit

von zwei Jahren gewählt werden sollen, während wiedergewählte Aufsichtsratsmitglieder für eine Amtszeit

von drei Jahren gewählt werden sollten. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat maximal zwölf Jahre Amtszeit

als Regelgrenze für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat festgelegt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

§ 9 Abs. (2) der Satzung (Zusammensetzung und Amtszeit) wird geändert und wie folgt neu gefasst:

===
"§ 9
Zusammensetzung und Amtszeit
Die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt, wenn nicht der Beschluss der
Hauptversammlung über die Bestellung Abweichendes bestimmt, für Aufsichtsratsmitglieder,
(2) die das erste Mal in den Aufsichtsrat gewählt werden, für zwei Jahre.
Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat bereits angehören, sollen für drei Jahre
gewählt werden. Eine Wiederwahl des Aufsichtsrats ist möglich."
7.2. Wahl des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und seines Stellvertreters ===
Da infolge der unter Tagesordnungspunkt 7.1. vorgeschlagenen Anpassung der Amtszeiten der

Aufsichtsratsmitglieder die Amtszeiten aller Aufsichtsratsmitglieder nicht notwendigerweise zum selben

Zeitpunkt beginnen und enden, ist eine Anpassung der in § 10 der Satzung enthaltenen Vorgaben zur Wahl

des Vorsitzenden und seines/seiner Stellvertreter(s) erforderlich.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

§ 10 Abs. (1) der Satzung (Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender) wird geändert und wie folgt

neu gefasst:

===
"§ 10
Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender
Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen oder mehrere
Stellvertreter. Die Wahl erfolgt jeweils für die Amtszeit des zu wählenden
Aufsichtsratsmitglieds. Sie erfolgt unmittelbar nach der Hauptversammlung, die alle oder
7. einen Teil der Mitglieder der Anteilseigner neu gewählt hat, in einer ohne besondere
Einberufung stattfindenden Sitzung, sofern der Aufsichtsrat bei Beendigung der
(1) Hauptversammlung keinen Vorsitzenden bzw. Stellvertreter hat. Bei der Wahl des Vorsitzenden
führt dessen Stellvertreter oder, falls es einen Stellvertreter des Vorsitzenden nicht
gibt, das an Lebensjahren älteste Aufsichtsratsmitglied den Vorsitz. Scheidet der
Vorsitzende oder sein Stellvertreter vor Ablauf der Amtszeit aus seinem Amt aus, so hat der
Aufsichtsrat eine unverzügliche Nachwahl für die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen
vorzunehmen."
7.3. Vergütung des Aufsichtsrats
===
Die persönlichen Anforderungen an Zeiteinsatz und Qualifikation der Aufsichtsratsmitglieder,

insbesondere des Aufsichtsratsvorsitzenden, sind in der Vergangenheit stark gestiegen. Die Evotec SE geht

davon aus, dass sich diese Entwicklung auch in Zukunft fortsetzen wird. Diese Entwicklung geht einher mit

einer wachsenden Risikoexposition der Aufsichtsratsmitglieder sowie einem gestiegenen Haftungsrisiko. Um

im internationalen Wettbewerb um hochkarätige Aufsichtsratskandidaten, die das Anforderungsprofil der

Evotec SE erfüllen, auch in Zukunft gut aufgestellt zu sein, soll die Vergütung der

Aufsichtsratsmitglieder beginnend mit dem Geschäftsjahr 2024 der Gesellschaft durch die teilweise

Neufassung von § 13 der Satzung angehoben werden. Zudem soll der unterschiedlichen Beanspruchung im

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May 03, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ EQS-HV: Evotec SE: Bekanntmachung der Einberufung -3-

Aufsichtsrat und in seinen Ausschüssen künftig stärker Rechnung getragen werden. Zur Festlegung der Höhe

der Aufsichtsratsvergütung hat sich der Aufsichtsrat unterhalb des Medians der Vergleichsgruppe (MDAX)

orientiert. Das der Vergütung des Aufsichtsrats zugrundeliegende System soll entsprechend angepasst

werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

a) § 13 Abs. (1) bis (3) der Satzung (Vergütung) wird geändert und wie folgt neu gefasst:

===
"§ 13
Vergütung
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer nachgewiesenen Auslagen
sowie der etwa auf ihre Vergütung und Auslagen entfallenden Umsatzsteuer für jedes
(1) Geschäftsjahr, beginnend mit dem Geschäftsjahr 2024, eine feste Vergütung nach Maßgabe der
nachfolgenden Bestimmungen.
Die feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare jährliche Vergütung beträgt EUR 65.000,00
(2) je einfaches Aufsichtsratsmitglied. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine jährliche
Festvergütung in Höhe von EUR 125.000,00, sein Stellvertreter in Höhe von EUR 105.000,00.
Mitglieder von Ausschüssen des Aufsichtsrats erhalten zusätzlich zu der Festvergütung nach
Abs. (1) eine jährliche Festvergütung in Höhe von EUR 15.000,00 je Ausschussmitgliedschaft;
(3) der Vorsitzende eines Ausschusses erhält EUR 30.000,00. Die vorstehenden Beträge für
Ausschussmitgliedschaften setzen voraus, dass der betreffende Ausschuss im Geschäftsjahr
getagt hat. Die zusätzliche Ausschussvergütung ist zusammen mit der Aufsichtsratsvergütung
nach Abs. (2) zahlbar."
===
b) Das im Anschluss an die Tagesordnung unter "Beschreibung des Vergütungssystems für die

Aufsichtsratsmitglieder (Punkt 7.3. der Tagesordnung)" dargestellte Vergütungssystem für die

Aufsichtsratsmitglieder, einschließlich des dort wiedergegebenen geänderten § 13 der Satzung, wird gemäß

§ 113 Abs. 3 AktG beschlossen.

Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Mit Beendigung der am 10. Juni 2024 stattfindenden Hauptversammlung der Evotec SE endet die Amtszeit

sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder. Es ist deshalb eine Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder durch die

Hauptversammlung erforderlich.

Der Aufsichtsrat der Evotec SE setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/

2001 des Rates vom 08. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE-VO), § 17

SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 21 SE-Beteiligungsgesetz (SEBG), § 20.1 der "Vereinbarung zwischen dem

Besonderen Verhandlungsgremium der Arbeitnehmer der Evotec AG und ihrer Tochtergesellschaften und der

Evotec AG über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Evotec SE", § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs

Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung ohne Bindung an Wahlvorschläge zu wählen sind.

Der Aufsichtsrat der Evotec SE hat konkrete Ziele für seine Zusammensetzung definiert und ein

korrespondierendes Kompetenzprofil erstellt, das die unternehmensspezifische Situation widerspiegelt.

Diese sollen beachtet werden, wenn der Hauptversammlung Wahlvorschläge für den Aufsichtsrat unterbreitet

werden. Die Ziele sehen vor, dass unter Berücksichtigung der unternehmensspezifischen Situation die

Mehrheit der Aufsichtsratsmitglieder nationale und internationale Erfahrungen in den Bereichen (i)

Forschung und Entwicklung, (ii) Finanzen, Kapitalmärkte, Recht, Corporate Governance, (iii) Marketing,

Vertrieb und operatives Geschäft, (iv) (öffentliches) Gesundheitswesen sowie (v) Nachhaltigkeit besitzt.

Um dem anhaltenden Wachstum des Unternehmens und seinen spezifizierten Angeboten und operativen

Aktivitäten Rechnung zu tragen, wurde beschlossen, das Kompetenzprofil innerhalb des Aufsichtsrats mit

den Wahlen auf der Hauptversammlung 2024 zu aktualisieren, unter anderem mit Hinblick auf Biologika,

Digitalisierung sowie IT und Cybersicherheit. Das aktualisierte Kompetenzprofil ist ab dem Zeitpunkt der

Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung in der Erklärung zur Unternehmensführung 2023 im

Internet unter zugänglich und können dort auch während der Hauptversammlung eingesehen werden.

Zudem sollen mögliche Interessenkonflikte vermieden werden, indem die Kandidaten für den Aufsichtsrat

bereits bei der Auswahl genauestens überprüft werden. Weiterhin soll der Aufsichtsrat sicherstellen, dass

mögliche Kandidaten nicht älter als 72 Jahre sind, wenn sie zur Wahl vorgeschlagen werden. Eine

angemessene Beteiligung von Frauen ist ebenfalls vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat entsprechend Art. 9

Abs. 1 lit. c) SE-VO, § 111 Abs. 5 S. 1 AktG die Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat der

Evotec SE auf 30% festgelegt. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat maximal zwölf Jahre Amtszeit als

reguläre Obergrenze der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat definiert. Davon kann jedoch in der

Beschlussfassung durch die Hauptversammlung abgewichen werden. Der Aufsichtsrat soll so zusammengesetzt

werden, dass seine Mitglieder mehrheitlich unabhängig sind und insgesamt über die zur ordnungsgemäßen

Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen.

Der Aufsichtsrat schlägt unter Berücksichtigung dieser konkreten Ziele für die Zusammensetzung des

Aufsichtsrats und des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium vor, mit Wirkung ab der Beendigung der

Hauptversammlung am 10. Juni 2024 die nachfolgend unter 8.2. bis 8.4. genannten Personen bis zur

Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das

Geschäftsjahr 2026 beschließt (also für rund drei Jahre) und die nachfolgend unter 8.1., 8.5. und 8.6.

genannten Personen bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des

Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 beschließt (also für rund zwei Jahre) zu Mitgliedern des

Aufsichtsrats der Evotec SE zu wählen:

8.1 Frau Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich, Ratingen, Deutschland, Vorstand (Chief Medical Officer) der

UCB S.A. mit Sitz in Brüssel, Belgien

Frau Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich wurde am 17. Juni 2014 in den Aufsichtsrat gewählt und am 19. Juni

2019 von der Hauptversammlung für die Dauer von fünf Jahren wiedergewählt. Seit Juni 2021 ist Frau Prof.

Dr. Löw- Friedrich Vorsitzende des Aufsichtsrats. In Abweichung von dem bisherigen Grundsatz, dass

Aufsichtsratsmitglieder nur für zwei volle Amtszeiten bestellt werden sollten, soll Frau Prof. Dr.

Löw-Friedrich ein drittes Mal zur Wahl gestellt werden. Aus Gründen der Kontinuität gerade in einer Phase

des Wandels mit dem Wechsel im Vorstandsvorsitz hält der Aufsichtsrat eine Wiederwahl von Frau Prof. Dr.

Löw-Friedrich für dringend erforderlich. Frau Prof. Dr. Löw-Friedrich soll für weitere zwei Jahre in den

Aufsichtsrat gewählt werden.

Frau Prof. Dr. Löw-Friedrich ist seit März 2008 Chief Medical Officer und Executive Vice President

Development and Medical Practices der UCB S.A., Brüssel (Belgien).

Wie am 25. April 2024 bekannt gegeben, wird Prof. Dr. Löw-Friedrich im Jahr 2024 von ihren Positionen

bei UCB als Executive Vice President, Head of Development und Chief Medical Officer zurücktreten und

danach der Empfehlung C.5 des Deutschen Corporate Governance Kodex vollständig entsprechen.

Frau Prof. Dr. Löw-Friedrich hat gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG folgende Mitgliedschaften in

gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von

Wirtschaftsunternehmen inne:

===
Mitglied des Aufsichtsrats der Fresenius SE & Co. KGaA (börsennotiert an der Frankfurter
- Wertpapierbörse), Bad Homburg/Deutschland
Mitglied des Aufsichtsrats der TransCelerate BioPharma Inc (nicht börsennotiert), King of
-             Prussia/USA 
-             Mitglied des Board of Directors der PhRMA Foundation (nicht börsennotiert), Washington DC/ 

USA
===
Frau Prof. Dr. Löw-Friedrich ist 1960 geboren und deutsche Staatsbürgerin.

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May 03, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ EQS-HV: Evotec SE: Bekanntmachung der Einberufung -4-

Mit ihrer Expertise unter anderem im Bereich Forschung & Entwicklung, Gesundheitswesen,

Digitalisierung sowie ESG ergänzt Frau Prof. Dr. Löw-Friedrich den möglichen Aufsichtsrat der Evotec SE

ideal und erweitert dessen Kompetenzspektrum.

8.2. Herr Roland Sackers, Köln, Deutschland, Finanzvorstand und Managing Director der QIAGEN N.V. mit

Sitz in Venlo, Niederlande

Herr Roland Sackers wurde am 19. Juni 2019 in den Aufsichtsrat gewählt. Herr Sackers ist

stellvertender Aufsichtsratsvorsitzender. Herr Sackers soll für weitere drei Jahre in den Aufsichtsrat

gewählt werden.

Herr Sackers ist seit Januar 2004 Finanzvorstand und Managing Director der QIAGEN N.V. In dieser

Funktion verantwortet er die Entwicklung und Umsetzung der langfristigen Finanzplanung, die der

Wachstumsstrategie des Unternehmens zugrunde liegt.

Herr Sackers hat gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG folgende Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden

Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

inne:

===
- Mitglied des Vorstands der BIO Deutschland e.V. (nicht börsennotiert), Berlin/Deutschland
===
Herr Sackers ist 1968 geboren und deutscher Staatsbürger.

Herr Sackers erscheint insbesondere aufgrund seines Werdegangs und seiner Ausbildung zum Dipl.-Kfm.

als Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG mit Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder

Abschlussprüfung als geeignet und genügt als unabhängiger Finanzexperte in der ihm zugedachten Funktion

als Vorsitzender des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats den Anforderungen gemäß Grundsatz 15 des

Deutschen Corporate Governance Kodex. Er besitzt sowohl den notwendigen Sachverstand auf dem Gebiet

Rechnungslegung als auch auf dem Gebiet Abschlussprüfung. Zudem verfügt er über vertiefte Kenntnisse

unter anderem im Bereich Kapitalmärkte, Digitalisierung und IT Sicherheit, Recht sowie ESG.

8.3 Frau Camilla Macapili Languille, Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate, Head of Life Sciences,

Mubadala Investment Company, mit Sitz in Abu Dhabi

Frau Camilla Macapili Languille wurde am 22. Juni 2022 erstmalig in den Aufsichtsrat der Evotec SE

gewählt. Frau Macapili Languille soll für weitere drei Jahre in den Aufsichtsrat gewählt werden.

Frau Macapili Languille leitet das Life-Sciences-Investment-Team bei der Mubadala Investment Company,

einem Staatsfond mit Sitz in Abu Dhabi. Derzeit ist sie Mitglied des Direct Investment Committee von

Mubadala.

Frau Macapili Languille hat gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG folgende Mitgliedschaften in gesetzlich zu

bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von

Wirtschaftsunternehmen inne:

===
Mitglied des Board of Directors der PCI Pharma Services (KPCI Holdings Limited) (nicht
- börsennotiert), Philadelphia/USA
Mitglied des Board of Directors von Norstella (Caerus PikCo S.A.R.L.) (nicht
- börsennotiert), New York/USA (until December 2023)
8.
Mitglied des Board of Directors der Envirotainer A/S (nicht börsennotiert), Stockholm/
-             Schweden 
-             Seit Dezember 2023 Mitglied des Board of Directors der va-Q-tec AG, Würzburg/Deutschland 

(gelistet an der Franfurter Wertpapierbörse bis 30. August 2023)
===
Frau Macapili Languille wurde 1983 geboren und ist kanadische Staatsbürgerin.

Durch ihre langjährige und umfassende Erfahrung in der Pharma- und Biotechnologiebranche verfügt sie

über ein umfangreiches Wissen über diese Industrie. Mit ihrer besonderen Expertise im Bereich des

Investments,Kapitalmärkte und ESG komplettiert Frau Macapilli Languille in idealer Weise das

Kompentenzspektrum des potentiellen Aufsichtsrats der Evotec SE. Als Mitglied des Prüfungsausschusses des

Aufsichtsrats besitzt Frau Macapili Languille über den notwendigen Sachverstand auf dem Gebiet

Rechnungslegung.

8.4 Frau Dr. Constanze Ulmer-Eilfort, München, Deutschland, Partnerin der Kanzlei Peters, Schönberger

& Partner, mit Sitz in München, Deutschland

Frau Dr. Constanze Ulmer-Eilfort wurde am 15. Juni 2021 erstmalig in den Aufsichtsrat der Evotec SE

gewählt. Frau Dr. Ulmer-Eilfort soll für weitere drei Jahre in den Aufsichtsrat gewählt werden.

Sie ist Partnerin in der Kanzlei Peters, Schönberger & Partner.

Frau Dr. Ulmer-Eilfort hat gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG folgende Mitgliedschaften in gesetzlich zu

bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von

Wirtschaftsunternehmen inne:

===
Mitglied des Aufsichtsrats der Affimed NV (börsennotiert an der NASDAQ), Mannheim/
-             Deutschland 
-             Mitglied des Aufsichtsrats der S4DX GmbH (nicht börsennotiert), München/ Deutschland 
-             Vorsitzende des Beratungssausschusses der Proxygen GmbH (nicht börsennotiert), Wien/ 

Österreich
===
Frau Dr. Ulmer-Eilfort verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Beratung von Hochtechnologie-,

Pharma- und Medienunternehmen beim Schutz und der Vermarktung von Rechten des geistigen Eigentums. Sie

berät bei einer Vielzahl von Vereinbarungen wie Kooperations-, Lizenz-, sowie F & E-Vereinbarungen mit

akademischen Einrichtungen.

Frau Dr. Ulmer-Eilfort wurde 1962 geboren und ist deutsche Staatsbürgerin.

Ihre langjährige und umfassende Erfahrung als Beraterin in der Pharma- und Biotechnologiebranche

resultieren in einem umfangreichen Wissen über die Industrie. Mit ihrer besonderen Spezialisierung auf

Schutz und Vermarktung von Geistigem Eigentum sowie ihren vertieften Kenntnissen im Bereich ESG und M&A

komplettiert Frau Dr. Ulmer-Eilfort in idealer Weise das Kompetenzspektrum des potentiellen Aufsichtsrats

der Evotec SE.

8.5 Herr Dr. Duncan McHale, London, England, Gründer und Direktor der Weatherden Ltd., mit Sitz in

London, England

Herr Dr. Duncan McHale ist ausgebildeter Mediziner und arbeitet seit über 25 Jahren in verschiedenen

Unternehmen und Positionen in der Life Sciences Industrie tätig. Herr Dr. McHale soll für zwei Jahre in

den Aufsichtsrat gewählt werden.

Herr Dr. McHale begann seine Karriere in der Industrie bei Pfizer, wo er von 1999 bis 2007 in

verschiedenen leitenden Positionen unter anderem als European Head Translational Medicine sowie in

verschiedenen therapeutischen Bereichen der Forschung und Entwicklung tätig war. Von 2008 bis 2011 war

Herr Dr McHale Global Head of Translational Science bei AstraZeneca bevor er von 2011 bis 2017 bei UCB im

Bereich forschender Entwicklung (klinische Phasen 1 und 2a) verantwortlich war.

Von 2017 bis 2023 war Herr Dr. McHale Chief Medical Officer von Evelo Biosciences und ein Venture

Partner von SV Health Investors. Im Jahr 2017 gründete Herr Dr. McHale Weatherden Ltd, ein

Beratungsunternehmen für Arzneimittelentwicklung, das er bis heute leitet. Er hatte Gastprofessuren an

der Universität von Liverpool und am Kings College London inne.

Herr Dr. McHale hat derzeit keine Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in

vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5

AktG inne.

Herr Dr. McHale wurde 1966 geboren und ist englischer Staatsbürger.

Seine langjährige und umfassende Erfahrung in der Pharmaindustrie und die dort aufgebaute Expertise

insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung (klinisch und pre-klinisch), sowie Business Development

und Governance ergänzen in hervorragender Weise das Kompetenzspektrums des Aufsichtsrats der Evotec SE.

8.6 Herr Wesley Wheeler, Chapel Hill, USA, Mitglied des Verwaltungsrats bei Envirotainer AB, mit

Hauptsitz in Sollentuna, Schweden

Herr Wesley Wheeler ist seit 43 Jahren in leitenden Positionen in der Pharmaindustrie tätig. Herr

Wheeler soll für zwei Jahre in den Aufsichtsrat gewählt werden.

Herr Wheeler begann als Projektingenieur bei Exxon Research & Engineering (jetzt ExxonMobil). Er

wechselte von Exxon zu GlaxoSmithKline und arbeitete 13 Jahre lang in den Bereichen Technik und

Marketing. Bei GlaxoSmithKline war er die letzten fünf Jahre als Senior Vice President of Global

Manufacturing & Supply tätig.

Anschließend wechselte Herr Wheeler als CEO zu DSM Pharmaceuticals, einer Abteilung von DSM in den

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May 03, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ EQS-HV: Evotec SE: Bekanntmachung der Einberufung -5-

Niederlanden, wo er beauftragt wurde, das Unternehmen durch eine FDA-Abmahnung zu steuern und den

Turnaround zu schaffen, was ihm innerhalb von 15 Monaten gelang. Nach weiteren Stationen bei Valeant

Pharmaceuticals International (jetzt Bausch Health) im Bereich globales Marketing, M&A und Forschung und

Entwicklung sowie als CEO von Patheon (jetzt ein ThermoFisher-Unternehmen) nahm Herr Wheeler eine Stelle

als CEO bei Marken an, einem führenden privaten Logistikunternehmen für klinische Studien. Der Turnaround

von Marken dauerte fünf Jahre und führte zum Verkauf des Unternehmens an UPS im Jahr 2016. Marken ist

heute ein Milliarden-Dollar-Unternehmen und ein weltweit führender Anbieter von Dienstleistungen für

klinische Studien. In seinen letzten drei Jahren bei UPS wurde Wes zum Präsidenten von UPS Healthcare

ernannt, der ersten vertikalen Geschäftseinheit, die jemals bei UPS gegründet wurde.

Herr Wheeler hat einen Bachelor-Abschluss in Maschinenbau und einen Master of Business Administration.

Er war Direktor und Vorsitzender von Bushu Pharmaceuticals, das 2022 an KKR verkauft wurde.

Herr Wheeler ist Mitglied des Verwaltungsrats von Envirotainer (nicht börsennotiert).

Herr Wheeler wurde 1956 geboren und ist US-amerikanischer Staatsbürger.

Seine langjährige und umfassende Erfahrung in der Pharmaindustrie und die dort aufgebaute Expertise

unter anderem im Bereich Forschung und Entwicklung, Biotechnologie, M&A, Marketing, Vertrieb und

operatives Geschäft sowieGovernance macht ihn zu einer idealen Ergänzung des Kompetenzspektrums des

Aufsichtsrats der Evotec SE.

===
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===
Die Lebensläufe der Kandidaten mit Angaben zu ihren jeweiligen relevanten Kenntnissen, Fähigkeiten und

Erfahrungen als auch die Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat sind

dieser Einberufung als Anlage beigefügt sowie im Internet unter https://www.evotec.com/de/

investor-relations/hauptversammlung abrufbar.

Zwischen den vorgeschlagenen Kandidaten und der Evotec SE oder deren Konzerngesellschaften, den

Organen der Evotec SE sowie einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär bestehen keine

persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen i.S.d. Ziffer C.7 des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Die vorgeschlagenen Kandidaten sind unabhängig. Der Aufsichtsrat hat sich bei sämtlichen Kandidaten

versichert, dass diese den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können und dass diese keinen

Interessenkonflikten unterliegen.

Es ist vorgesehen, dass Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich im Fall ihrer Wahl durch die Hauptversammlung für

den Vorsitz im Aufsichtsrat vorgeschlagen wird.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelwahl über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat

abstimmen zu lassen.

Beschlussfassung über die Änderung von § 15 Abs. 4 Satz 6 der Satzung (Nachweisstichtag)

Gemäß § 15 Abs. 4 Satz 6 der Satzung d hat sich der zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur

Ausübung des Stimmrechts durch die Aktionäre erforderliche Nachweis auf den Beginn des 21. Tages vor der

Hauptversammlung zu beziehen, was dem Wortlaut von § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG a.F. entspricht. Durch das

Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG - vom

11. Dezember 2023, BGBl. I 2023, Nr. 354) wurde § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG zur Angleichung an

europarechtliche Vorgaben insoweit geändert, als sich der Nachweis nunmehr auf den "Geschäftsschluss des

22. Tages vor der Versammlung zu beziehen" hat. Eine materielle Änderung der Frist ist hiermit nicht

verbunden. Nichtsdestoweniger soll § 15 Abs. 4 Satz 6 der Satzung an den geänderten Gesetzeswortlaut 9. angepasst werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

In § 15 Abs. 4 Satz 6 der Satzung werden die Wörter "Beginn des 21." durch die Wörter

Geschäftsschluss des 22." ersetzt.

===
* * *
II. Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung
===
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an sind folgende Unterlagen im Internet unter https://evotec.com/ de/investor-relations/hauptversammlung zugänglich:

===
.             die in Punkt 1 der Tagesordnung genannten Unterlagen, 
.             der Vergütungsbericht 2023 (Punkt 5 der Tagesordnung) 

der Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 6 über den Ausschluss des
.             Bezugsrechts gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 2 AktG 
.             die Beschreibung des Vergütungssystems für die Aufsichtsratsmitglieder (Punkt 7.3. der Tagesordnung) 
.             die Lebensläufe der Kandidaten für den Aufsichtsrat (Punkt 8 der Tagesordnung) 

===
Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen bzw. zugänglich sein.

Unter der angegebenen Adresse werden daneben weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zugänglich gemacht. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 177.542.097,00 Euro. Es ist eingeteilt in 177.542.097 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Damit beträgt die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung insgesamt 177.542.097 Aktien und Stimmrechte. Es bestehen keine unterschiedlichen Gattungen von Aktien.

Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 249.915 eigene Aktien. Aus diesen stehen ihr keine Rechte zu. Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung ist gemäß § 15 Absatz 4 der Satzung jeder Aktionär berechtigt, der sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) unter Angabe der Stückzahl der Aktien, auf welche sich die Anmeldung bezieht, anmeldet und der seine Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in Textform (§ 126b BGB) erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes nachweist. Hierfür reicht ein Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform (§126b BGB) durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus. Die Anmeldung und der Nachweis müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und der Gesellschaft bei der nachfolgend genannten Stelle unter der angegebenen Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse (die Anmeldeadresse) spätestens bis zum 3. Juni 2024, 24.00 Uhr MESZ, zugehen:

Evotec SE c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland

Telefax: +49 (0) 89 / 88 96 906-33

E-Mail: anmeldung@linkmarketservices.eu

Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich gemäß §§ 123 Abs. 4 Satz 2, 121 Abs. 7 auf den Geschäftsschluss des zweiundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, mithin den 19. Mai 2024, 24.00 Uhr MESZ, (der Nachweisstichtag) zu beziehen. Diesem kürzlich entsprechend geänderten und vorliegend maßgeblichen Wortlaut von § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG entspricht weiterhin - materiell unverändert - der in § 15 Abs. 4 Satz 6 der Satzung genannte Stichzeitpunkt, wonach sich der Nachweis auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen hat (siehe dazu auch Tagesordnungspunkt 9, unter welchem die Anpassung der Satzung an den geänderten Wortlaut von § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG vorgesehen ist).

Nach Eingang der Anmeldung sowie des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung sowie die für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices (siehe Abschnitt "Passwortgeschützter Internetservice") unter https://www.evotec.com/de/investor-relations/hauptversammlung erforderlichen Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Die zugeschickten bzw. am Versammlungsort hinterlegten Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.

Registrierte Inhaber von American Depositary Receipts (ADRs) erhalten die Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung von der JPMorgan Chase & Co., P.O. Box 64504, St. Paul, MN 55164-0504, USA (jpmorgan.adr@eq-us.com). Bei Fragen zur Stimmrechtsausübung wenden Sie sich bitte an die JPMorgan Chase & Co., Tel. 800.990.1135 (von innerhalb der USA) oder + 1.651.453 2128 (von außerhalb der USA). Bedeutung des Nachweisstichtags

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May 03, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ EQS-HV: Evotec SE: Bekanntmachung der Einberufung -6-

Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für eine eventuelle Dividendenberechtigung.

===
Passwortgeschützter Internetservice
===
Ab dem 20. Mai 2024 steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.evotec.com/de/investor-relations/ hauptversammlung ein passwortgeschützter Internetservice zur Verfügung. Über diesen passwortgeschützten Internetservice können angemeldete Aktionäre (bzw. ihre Bevollmächtigten) gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren elektronisch eine Vollmacht erteilen, diese ändern oder widerrufen sowie elektronisch Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen, ändern oder widerrufen (siehe hierzu im Einzelnen die nachfolgenden Abschnitte "Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten" und "Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft"). Die Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice werden den Aktionären zusammen mit den Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt (siehe vorstehend unter Abschnitt "Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts").

Die Ausübung anderer als die vorgenannten Aktionärsrechte über den Internetservice ist nicht möglich; insbesondere können über den Internetservice weder Fragen eingereicht werden, noch Anträge gestellt oder Widerspruch gegen Beschlussfassungen der Hauptversammlung eingelegt werden. Es wird eine Übertragung der Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie der Rede des Vorstandsvorsitzenden live in Bild und Ton über den passwortgeschützten Internetservice erfolgen.

===
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
===
Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl, ausgeübt werden kann. Auch in diesem Fall muss sich der jeweilige Aktionär wie zuvor beschrieben fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und seinen Anteilsbesitz fristgerecht nachweisen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen, soweit das Gesetz nichts Anderes bestimmt, der Textform. Für die Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen, Vereinigungen, Institutionen bzw. Unternehmen können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises per Post, Telefax oder E-Mail verwenden Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte die nachfolgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse:

Evotec SE c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland

Telefax: +49 (0)89 889 690 655 E-Mail: evotec@linkmarketservices.eu

Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Eine Vollmacht kann auch ab den 20. Mai 2024 elektronisch über den passwortgeschützten Internetservice unter https:/ /www.evotec.com/de/investor-relations/hauptversammlung (siehe vorstehend unter Abschnitt "Passwortgeschützter Internetservice") gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren bis spätestens zum 9. Juni 2024, 24:00 Uhr MESZ, erteilt, geändert oder widerrufen werden. Die für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices erforderlichen Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) werden zusammen mit den Eintrittskarten nach form- und fristgerechter Anmeldung zugesandt. Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices durch einen Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.

Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, das die Gesellschaft hierfür bereithält. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte zugesendet. Es kann zudem unter der vorstehenden Adresse postalisch, per Telefax oder per E-Mail angefordert werden und ist im Internet unter https://www.evotec.com/de/investor-relations/hauptversammlung zugänglich. Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Als Service bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen.

Die Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls nach den vorstehenden Bestimmungen unter Vorlage eines Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig anmelden. Mit der Eintrittskarte erhalten unsere Aktionäre ein entsprechendes Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Es kann zudem unter der vorstehenden Adresse postalisch, per Telefax oder per E-Mail angefordert werden und ist im Internet unter https://www.evotec.com/de/ investor-relations/hauptversammlung zugänglich.

Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle neben der Vollmacht ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu den Beschlussgegenständen erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Soweit für Abstimmungsgegenstände keine ausdrückliche und eindeutige Weisung erteilt wurde, werden sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten oder nicht an der Abstimmung teilnehmen. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.

Die Erteilung der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die Erteilung von Weisungen, ihre Änderung und ihr Widerruf müssen der Gesellschaft unter der vorstehenden im Abschnitt "Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten" angegebenen Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum 9. Juni 2024, 24:00 Uhr MESZ, zugehen. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können auch ab dem 20. Mai 2024 über den passwortgeschützten Internetservice unter https:// www.evotec.com/de/investor-relations/hauptversammlung (siehe vorstehend unter Abschnitt "Passwortgeschützter Internetservice") gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren bis spätestens zum 9. Juni 2024 (24:00 Uhr MESZ) erteilt, geändert oder widerrufen werden.

Nach Ablauf des 9. Juni 2024, 24:00 Uhr MESZ, ist die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nur noch möglich, indem Aktionäre das den Stimmunterlagen beigefügte Formular ausfüllen und bis spätestens zur Eröffnung der Abstimmung in der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle abgeben.

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May 03, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ EQS-HV: Evotec SE: Bekanntmachung der Einberufung -7-

Die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft schließt eine persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft selbst oder durch einen anderen Bevollmächtigten teilnehmen und seine Aktionärsrechte ausüben, so gilt die persönliche Teilnahme beziehungsweise Teilnahme durch einen Bevollmächtigten als Widerruf der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären und Aktionärsvertretern an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung zu bevollmächtigen.

Die entsprechenden Dokumente stehen auf der Website des Unternehmens unter dem Link https://evotec.com/de/ investor-relations/hauptversammlung zur Verfügung. Angaben zu den Rechten der Aktionäre

Recht auf Ergänzung der Tagesordnung nach Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von Euro 500.000,00 (entspricht Stück 500.000 Aktien) des Grundkapitals erreichen (die Mindestbeteiligung), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Diese Mindestbeteiligung ist gemäß Art. 56 Satz 3 der SE-VO in Verbindung mit § 50 Abs. 2 SEAG für Ergänzungsverlangen der Aktionäre einer Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea) erforderlich.

Die Mindestbeteiligung muss der Gesellschaft nachgewiesen werden, wobei eine Vorlage von Bankbescheinigungen genügt. Ein neunzigtägiger Aktienbesitz vor dem Tag der Hauptversammlung im Sinne des § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG wird gemäß § 50 Abs. 2 SEAG nicht für einen Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung für eine Hauptversammlung einer SE vorausgesetzt.

Das Verlangen ist schriftlich an die durch den Vorstand vertretene Gesellschaft zu richten, wobei jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen muss. Das Ergänzungsverlangen kann auch auf einen beschlusslosen Diskussionspunkt zielen. Es muss der Gesellschaft bis spätestens zum 10. Mai 2024, 24.00 Uhr MESZ, zugehen. Wir bitten, ein entsprechendes Verlangen an folgende Adresse oder E-Mail-Adresse zu senden:

Evotec SE

- Vorstand - Essener Bogen 7 22419 Hamburg Deutschland

E-Mail: hauptversammlung@evotec.com

Für die Fristwahrung ist der Zugang bei der Gesellschaft maßgeblich. Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie nicht bereits mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://evotec.com/de/investor-relations/hauptversammlung bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

Gegenanträge von Aktionären nach Art. 53 SE-VO, § 126 Abs. 1 AktG

Aktionäre sind berechtigt, Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen. Etwaige Gegenanträge müssen der Gesellschaft schriftlich, per Telefax oder E-Mail bis spätestens zum 26. Mai 2024, 24.00 Uhr MESZ, mit einer etwaigen Begründung ausschließlich unter der folgenden Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugegangen sein:

Evotec SE

- Rechtsabteilung - Essener Bogen 7 22419 Hamburg Deutschland

Telefax: +49 (0)40 560 81 333 E-Mail: hauptversammlung@evotec.com

Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären werden einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Begründung des Antrags unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter https://www.evotec.com/de/investor-relations/hauptversammlung zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung hierzu werden ebenfalls unter dieser Internetadresse zugänglich gemacht. Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Wahlvorschläge von Aktionären Art. 53 SE-VO, § 127 AktG

Aktionäre sind ferner berechtigt, Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern zu unterbreiten. Für sie gelten die vorstehenden Regelungen zu Gegenanträgen sinngemäß mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag von vornherein nicht begründet zu werden braucht. Über die vorgenannten Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG hinaus braucht der Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn der Wahlvorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder bzw. des Prüfers enthält und bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht die Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten beigefügt ist.

Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden.

Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit diese Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.

Nach § 16 Abs. 2 Satz 2 der Satzung ist der Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken. Außerdem ist der Vorstand berechtigt - neben allgemeinen Gesichtspunkten, die dem Auskunftsrecht entgegenstehen können (z.B. Unmöglichkeit der Auskunftserteilung) -, in bestimmten, im AktG abschließend geregelten Fällen (§ 131 Abs. 3 AktG) die Auskunft zu verweigern, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen.

Weitergehende Erläuterungen zu den Antragsrechten (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 Abs. 1 AktG) und Auskunftsrechten (§ 131 AktG) der Aktionäre können auch im Internet unter https://www.evotec.com/de/investor-relations/hauptversammlung eingesehen werden. Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Es ist vorgesehen, die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie die Rede des Vorstandsvorsitzenden für angemeldete Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte am 10. Juni 2024 ab 10.00 Uhr MESZ live in Bild und Ton im passwortgeschützten Internetservice zu übertragen und sie auch nach der Hauptversammlung als Aufzeichnung zur Verfügung zu stellen. Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft

Die Informationen nach Art. 53 SE-VO, § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.evotec.com/de/investor-relations/hauptversammlung. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt gegeben. Hinweise zum Datenschutz

Für die Evotec SE gelten Regelungen zum Datenschutz, deren rechtskonforme Umsetzung neben dem Schutz der Daten der Aktionäre für die Gesellschaft einen hohen Stellenwert haben. In der Datenschutzerklärung der Evotec SE haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten der Aktionäre übersichtlich zusammengefasst. Diese Datenschutzerklärung ist unter https://www.evotec.com/de/hauptversammlung/data-protection-for-shareholders abrufbar. Hamburg, im Mai 2024 Evotec SE Der Vorstand Anlage: Lebensläufe der Aufsichtsratskandidaten Lebenslauf

Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich

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Name:                 Prof. Dr. med. Iris Löw-Friedrich 
Jahrgang:             1960 
Nationalität:         Deutsch 
Erstbestellung:       2019 

Derzeit bestellt bis: 2024
===
Aktuelle Position:

===
.             Chief Medical Officer UCB S.A., Brüssel/Belgien (Rücktritt bei UCB im Laufe des Jahres 2024 geplant) 
.             Professur für Innere Medizin, Universität in Frankfurt am Main Medizinische Hochschule, Frankfurt am Main 

/Deutschland (sporadisch, seit 2000)
===
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May 03, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ EQS-HV: Evotec SE: Bekanntmachung der Einberufung -8-

Beruflicher Werdegang:

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2008 - 2024 UCB S.A.
Chief Medical Officer
2001 - 2009 Schwarz Pharma AG
Global Head of Research and Development; seit 2008 bei UCB nach Übernahme von Schwarz Pharma AG
2000 - 2001 BASF Pharma
Vice President Global Projects
Seit 2000 Universität Frankfurt am Main Professur für Innere Medizin
(Gastprofessur)
1992 - 2000 Hoechst AG
Verschiedene Positionen in der klinischen Entwicklung, zuletzt Vice President Clinical Development
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Qualifikationen:

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1992          Universität Frankfurt am Main, Medizinische Fakultät: Venia legendi (Habilitation) 
1985          Universität Frankfurt am Main, Promotion (Dr. med.) 1979 - 1985 
1979 - 1985   Universität Frankfurt am Main, Studium der Medizin 

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Besondere Qualifikationen im Rahmen des Kompetenzprofils bzw. der Qualifikationsmatrix:

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.             Forschung & Entwicklung 
.             Biopharma 
.             Gesundheitsökonomie 
.             Kapitalmarkt 
.             Digitalisierung 
.             Allgemeines Management 
.             Soziales und Personalwesen 
.             Governance (Untermehmensführung) 

===
Aktuelle Konzernmandate:

===
Fresenius SE & Co. KGaA. Bad Homburg/DE                                         Mitglied des 
.             (Börsennotierung an der Frankfurter Wertpapierbörse, Börsen Düsseldorf und      Aufsichtsrats 

München)
.             TransCelerate BioPharma Inc. King of Prussia/USA                                Mitglied des 
(nicht börsennotiert)                                                           Aufsichtsrats 

===
Weitere aktuelle Mandate:

===
. PhRMA Foundation, Washington DC/USA Mitglied des Board of Directors
(nicht börsennotiert)
. TransCelerate BioPharma Inc., West Conshohocken, PA/USA Mitglied des Aufsichtsrats
(nicht börsennotiert)
===
Letzte Aktualisierung: April 2024 Lebenslauf

Roland Sackers

===
Name:                  Roland Sackers 
Jahrgang:              1968 
Nationalität:          Deutsch 
Erstbestellung:        2019 
Derzeit bestellt bis:  2024 

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Aktuelle Position:

===
. Finanzvorstand und Managing Director, QIAGEN N.V., Hilden/Deutschland
===
Beruflicher Werdegang:

===
Seit Jan. 2004 QIAGEN N.V., Venlo/NL
Finanzvorstand
1999 - 2004 QIAGEN N.V.
Vice President Finance
1995 - 1999 Arthur Andersen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH
Auditor
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Qualifikationen:

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1995 Abschluss als Diplom-Kaufmann an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster/DE
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Besondere Qualifikationen im Rahmen des Kompetenzprofils bzw. der Qualifikationsmatrix:

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.             Kapitalmarkt 
.             Rechnungswesen / Gewinn- und Verlustrechnung / Risikomanagement 
.             Wirtschaftsprüfung & Nachhaltigkeitsberichterstattung 
.             Controlling 
.             Digitalisierung 
.             IT und Cybersicherheit 
.             Allgemeines Management 
.             Legal & Compliance 
.             Umwelt, Nachhaltigkeit & Governance 
.             Einkauf 
.             Investor & Corporate Communications 
.             Shared Services, Process & Commercial Excellence 
.             Soziales und Personalwesen 
.             Governance (Untermehnensführung) 

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Aktuelle Konzernmandate:

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. BIO Deutschland e.V., Berlin/DE Mitglied des Vorstands
(nicht börsennotiert)
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Weitere aktuelle Mandate:

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. k.A.
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Letzte Aktualisierung: April 2024 Lebenslauf

Camilla Macapili Languille

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Name:                 Camilla Macapili Languille 
Jahrgang:             1983 
Nationalität:         Kanadisch 
Erstbestellung:       2022 

Derzeit bestellt bis: 2024
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Aktuelle Position:

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. Head of Life Sciences, Mubadala Investment Company (MIC), Abu Dhabi, UAE
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Beruflicher Werdegang:

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Seit 2013     Mubadala Investment Company (MIC), Abu Dhabi, UAE: 
Seit 2018     Direktor, Head of Life Sciences and DI Investment 

Ausschussmitglied
2016-2018     Senior Vice President, Technology 
2013-2015     Utilities & Mining - Vice President, Head of Power 
2011-2013     DAIWA CAPITAL (DC) ADVISORY PARTNERS, Paris, France 

Mergers & Acquisitions - Senior Manager
2007-2010 VIRGIN MANAGEMENT LTD. (VIRGIN GROUP), London, UK
Corporate Finance & Special Situations Portfolio - Investment Manager
2005-2007 JPMORGAN SECURITIES, INC., London, UK & New York, USA
Mergers & Acquisitions, Consumer Healthcare & Retail - Analyst
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Qualifikationen:

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2011          Cours de Civilisation Française, Université Paris Sorbonne-IV 
2004          Bachelor of Arts, Wirtschafts- und Politikwissenschaften, Columbia University, New York, USA 

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Besondere Qualifikationen im Rahmen des Kompetenzprofils bzw. der Qualifikationsmatrix:

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.             Herstellung von Biologika 
.             Biopharma 
.             Small Biotech 
.             Gesundheitswesen 
.             Kapitalmarkt 
.             Rechnungswesen / Gewinn- und Verlustrechnung / Risikomanagement 
.             Allgemeines Management 
.             Umwelt und Nachhaltigkeit 
.             Governance (Unternehmensführung) 

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Aktuelle Konzernmandate:

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. PCI Pharma Services (KPCI Holdings Limited), Philadelphia/USA Mitglied des Board of Directors
(nicht börsennotiert)
. Norstella (Caerus PikCo S.A.R.L.), New York/USA Mitglied des Board of Directors
(nicht börsennotiert)
. Envirotainer A/S, Stockholm/SE Mitglied des Board of Directors
(nicht börsennotiert)
. va-Q-tec AG, Würzburg/DE Mitglied des Board of Directors
(gelistet an der Franfurter Wertpapierbörsebis 30. August 2023)
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Weitere aktuelle Mandate:

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. k.A.
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Letzte Aktualisierung: April 2024 Lebenslauf

Dr. Constanze Ulmer-Eilfort

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Name:                 Dr. Constanze Ulmer-Eilfort 
Geburtsjahr:          1962 
Nationalität:         Deutsch 
Erstbestellung:       2021 

Derzeit bestellt bis: 2024
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AktuellePosition:

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. Partnerin der Kanzlei Peters, Schönberger & Partner, München/Deutschland
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Beruflicher Werdegang:

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Seit 2022     Partnerin der Kanzlei Peters, Schönberger & Partner (PSP München) 
Bis 2021      Equity Partnerin bei Baker McKenzie 
2012 - 2017   Managing Partnerin der deutschen und österreichischen Büros von BakerMcKenzie 
2017 - 2021   Mitglied des Global Executive Committee von Baker McKenzie Seit 1994 Baker McKenzie 

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Qualifikationen:

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1993          2. juristisches Staatsexamen, Ludwig-Maximilians-Universität, München 
1993          Promotion (Dr. iur.) 
1989          LL.M., University of Pennsylvania Carey Law School 
1987          1. juristisches Staatsexamen, Ludwig-Maximilians-Universität, München 

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Besondere Qualifikationen im Rahmen des Kompetenzprofils bzw. der Qualifikationsmatrix:

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.             M&A / Verpartnerung 
.             Allgemeines Management 
.             Legal & Compliance 
.             Umwelt und Nachhaltigkeit, Nachhaltigkeitsberichtserstattung 
.             Soziales und Personalwesen 
.             Governance (Unternehmensführung) 

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Aktuelle Konzernmandate:

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. Affimed NV, Mannheim/Deutschland Mitglied des Aufsichtsrats
(Börsennotierung an der NASDAQ)
. Proxygen GmbH, Wien/AT Mitglied des Beratungsausschusses (nicht börsennotiert)
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Weitere aktuelle Mandate:

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. n/a
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Letzte Aktualisierung April 2024 Lebenslauf

Dr. Duncan McHale

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Name:                 Dr. Duncan Philip McHale 
Jahrgang:             1966 
Nationalität:         Britisch 
Erstbestellung:       2024 

Derzeit bestellt bis: -
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Aktuelle Position:

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. Founder and Company Director of Weatherden Ltd, London, UK
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Beruflicher Werdegang:

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Seit 2017 Weatherden Ltd
Founder and Company Director
2017 - 2023 Evelo Biosciences
Chief Medical Officer
2011 - 2017 UCB
Vice President und Head Global Exploratory Development
208 - 2011 AstraZeneca
Verschiedene Positionen, zuletzt Vice President Personalized Healthcare and Biomarkers
Pfizer
1999 - 2007 Verschiedene Positionen, zuletzt Executive Director, European Head of Molecular Profiling and TA lead for
Pain, Sex Health and Urology, Sandwich Laboratories, Pfizer Global Research and Development
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Qualifikationen:

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1996 - 1999   Doctor of Philosophy - PhD, Human/Medical Genetics, University of Leeds, Leeds, UK 
1985 - 1991   Bachelor of Medicine, Bachelor of Surgery, University of Newcastle-Upon-Tyne, Newcastle-Upon-Tyne, UK 

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Besondere Qualifikationen im Rahmen des Kompetenzprofils bzw. der Qualifikationsmatrix:

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.             Forschungs und Entwicklung 
.             Allgemeines Management 
.             M&A / Verpartnerung 
.             Umwelt und Nachhaltigkeit 
.             Governance (Unternehmensführung) 

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Aktuelle Konzernmandate:

===
. keine
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Weitere aktuelle Mandate:

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. n/a
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Letzte Aktualisierung: April 2024 Lebenslauf

Wesley Wheeler

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Name:                  Wesley Wheeler 
Jahrgang:              1956 
Nationalität:          Amerikanisch 
Erstbestellung:        2024 
Derzeit bestellt bis:  - 

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Aktuelle Positionen:

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.             Operating Advisor bei KKR, Madison Dearborn Partners und Edgewater Capital 
.             President, Wheeler Yacht Company, LLC, Chapel Hill, North Carolina, USA 
.             Managing Member, WPWheelerLLC 

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(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 03, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)

Beruflicher Werdegang:

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2019 - 2023 UPS Healthcare
President
2011 - 2019 Marken
Chief Executive Officer & Director
2007 - 2010 Patheon (now a ThermoFisher company)
President, Chief Executive Officer & Director
2003 - 2007 Valeant Pharmaceuticals International (now Bausch Health)
President
2002 - 2003 DSM Pharmaceuticals
Chief Executive Officer
1989 - 2002 GlaxoSmithKline
Verschiedene Positionen, zuletzt Senior Vice President, Manufacturing & Supply
1978 - 1989 Exxon Research & Engineering (now ExxonMobil)
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Qualifikationen:

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Master of Business Administration, California Lutheran University,
Thousand Oaks, CA/USA
Bachelor of Sciences, Mechanical Engineering, Worcester Polytechnic Institute, Worcester, MA/USA
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Besondere Qualifikationen im Rahmen des Kompetenzprofils bzw. der Qualifikationsmatrix:

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.             Forschung & Entwicklung 
.             Herstellung von Biologika 
.             Biopharma 
.             Small Biotech 
.             Kommerziell / B2B 
.             M&A / Verpartnerung 
.             Kapitalmarkt 
.             Allgemeines Management 
.             Governance (Unternehmensführung) 

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Aktuelle Konzernmandate:

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.             BioTouch International Executive Chair of the Board 
.             Envirotainer A/S, SE   Member of the Board of Directors 
.             Belhaven Biopharma     Member of the Board of Directors 
.             Cairn Therrapeutics    Member of the Board of Directors 

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Weitere aktuelle Mandate:

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. n/a
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Letzte Aktualisierung: April 2024 Der Vergütungsbericht 2023 (Punkt 5 der Tagesordnung)

Der nachfolgende Vergütungsbericht stellt die im Geschäftsjahr 2023 individuell gewährte und geschuldete Vergütung für die gegenwärtigen und früheren Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Evotec SE (nachfolgend auch die "Gesellschaft") dar und erläutert diese. Der Vergütungsbericht entspricht den Anforderungen des § 162 AktG. Der vorliegende Vergütungsbericht wird der ordentlichen Hauptversammlung am 10. Juni 2024 zur Billigung vorgelegt.

Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023

Der nachfolgende Vergütungsbericht stellt die im Geschäftsjahr 2023 individuell gewährte und geschuldete Vergütung für die gegenwärtigen und früheren Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Evotec SE (nachfolgend auch die "Gesellschaft") dar und erläutert diese. Der Vergütungsbericht entspricht den Anforderungen des § 162 AktG. Der vorliegende Vergütungsbericht wird der ordentlichen Hauptversammlung am 10. Juni 2024 zur Billigung vorgelegt.

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Beschlussfassung über die Billigung eines Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands und des
Aufsichtsrats
Die Struktur der Vergütung und die an die Mitglieder des Vorstands gezahlten Beträge werden vom
Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Bei der Überprüfung werden die Empfehlungen des
Deutschen Corporate Governance Kodex in der von der Regierungskommission am 28. April 2022 beschlossenen
Fassung ("DCGK") angewendet sowie die Anforderungen gemäß § 87 AktG umgesetzt.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat mit Unterstützung des Vergütungs- und Nominierungsausschuss der
ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 22. Juni 2022 ein Vergütungssystem für die Mitglieder
des Vorstands der Gesellschaft (das "Vergütungssystem 2022") zur Beschlussfassung vorgelegt. Die
ordentliche Hauptversammlung 2022 hat das Vergütungssystem 2022 mit 94,48 % positiven Stimmen gebilligt.
Das Vergütungssystem 2022 kann auf der Website der Evotec SE unter https://www.evotec.com/ eingesehen
werden.
A. Das Vergütungssystem 2022 findet für alle Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft Anwendung, deren
Vertrag nach Inkrafttreten des Vergütungssystem 2022 mit der Hauptversammlung 2022 geschlossen oder
erneuert wurde. Zum 31. Dezember 2023 waren dies Dr. Cord Dohrmann und Laetitia Rouxel (siehe unten B).
Die Verträge mit Dr. Craig Johnstone und Dr. Matthias Evers wurden bereits im Januar 2022 und Mai 2022
geschlossen, mithin vor Inkrafttreten des neuen Vergütungssystems, und laufen noch bis Dezember 2026
(COO) bzw. April 2025 (CBO). Der Vertrag mit Dr. Werner Lanthaler lief vom März 2021 bis zur vorzeitigen
Beendigung im Januar 2024. Da die vor dem Inkrafttreten des neuen Vergütungssystem 2022 geschlossenen
Verträge noch die Gewährung von diskretionären Restricted Share Awards zum Vertragsbeginn beinhaltet
haben, hat der Aufsichtsrat beschlossen, diese Verträge nicht vorzeitig zu erneuern, sondern erst mit
deren Ablauf mögliche Anschlussverträge gemäß dem neuen Vergütungssystem auszugestalten.
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 15. Juni 2021 hat die zuletzt durch Beschluss der
Hauptversammlung 2019 angepasste Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats mit einer Zustimmung von
97,83 % bestätigt und ein entsprechendes Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats
beschlossen.
Veränderung in der Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat
Mit Wirkung zum 31. März 2023 ist der Vertrag von Herrn Enno Spillner als Chief Financial Officer
B. ausgelaufen. Mit Wirkung zum 01. April 2023 wurde Laetitia Rouxel für drei Jahre zum neuen Chief
Financial Officer bestellt.
Im Geschäftsjahr 2023 gab es keine Veränderungen im Aufsichtsrat.
C. Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Evotec SE
Überblick über die Anpassungen am Vergütungssystem in 2023
Nach intensivem Austausch mit den Aktionären, hatte der Aufsichtsrat entschieden der ordentlichen Hauptversammlung 2022
ein überprüftes und überarbeitetes Vergütungssystem zur Beschlussfassung vorzulegen, welches mit 94,48 % der positiven
Stimmen gebilligt wurde. Im Jahr 2023 wurde dieses Vergütungssystem nicht verändert.
Der Vergütungsbericht für das Jahr 2022 wurde von der Hauptversammlung 2023 mit gut 72% positiver Stimmen gebilligt.
I. Damit zeigt sich bereits eine deutliche gesteigerte Zustimmung gegenüber dem Vergütungsbericht für das Jahr 2021, der
von der Hauptversammlung 2022 noch mit nur 53% der positiven Stimmen gebilligt wurde. Hierbei ist zu berücksichtigen,
dass der Vergütungsbericht für das Jahr 2022 immer noch ein Geschäftsjahr beschrieb, welches zur Hälfte unter dem
Regime des alten Vergütungssystem stand und daher in der ersten Jahreshälfte auch noch die Gewährung der Resricted
Share Awards an COO und CBO erlaubte und berichtete. Das Geschäftsjahr 2023 stand ausschließlich unter dem Regime des
überprüften und überarbeiteten Vergütungssystem, welches von der Hauptversammlung 2022 mit 94,48 % der positiven
Stimmen gebilligt wurde. Über die Anpassungen hatten wir im Vergütungsbericht 2022 ausführlich berichtet.
Überblick über die wesentlichen Vergütungsbestandteile
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands setzt sich aus einer festen erfolgsunabhängigen Grundvergütung, einem
kurzfristigen einjährigen Jahresbonus und der langfristigen, mehrjährigen Vergütung zusammen. Weitere Bestandteile des
Vergütungssystems sind Nebenleistungen inklusive Zuschüsse zur Altersversorgung und die Übernahme von Reisekosten. Im
Einzelfall können darüber hinaus zusätzliche Vergütungsleistungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und der Beendigung
der Tätigkeit als Mitglied des Vorstands gewährt werden. Etwaige Aufwände werden im Rahmen der Maximalvergütung
berücksichtigt.
Die starke Orientierung an den Wachstumszielen der Evotec-Gruppe - bestehend aus der Evotec SE und ihren verbundenen
Unternehmen - in der kurzfristigen variablen Vergütung (Bonus) sowie die klare Aktienkursorientierung der langfristigen
variablen Vergütung (Share Performance Awards) sollen eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts fördern sowie
externe und interne Fehlanreize vermeiden. Es soll insbesondere vermieden werden, dass der Vorstand aus Gründen der
kurzfristigen Optimierung seiner Bezüge Entscheidungen trifft, die keinen nachhaltigen Geschäftserfolg versprechen.
Die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Vorstands hängt insbesondere vom Verantwortungsbereich des jeweiligen
Vorstandsmitglieds, seiner individuellen und der Leistung des Gesamtvorstands und vom wirtschaftlichen und finanziellen
sowie strategischen und nachhaltigen Erfolg der Evotec-Gruppe ab und soll einen Anreiz für eine langfristige und
nachhaltige Unternehmensführung setzen und zugleich die Interessen der Mitglieder des Vorstands mit denen der Aktionäre
der Gesellschaft verknüpfen.
===
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 03, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
EVOTEC SE INH O.N. 566480 Frankfurt 9,825 17.05.24 19:06:31 -0,375 -3,68% 0,000 0,000 10,230 9,825

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