30.04.2024 15:08:27 - EQS-HV: Ströer SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der -2-

DJ EQS-HV: Ströer SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.06.2024 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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EQS-News: Ströer SE & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Ströer SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.06.2024 in Köln mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2024-04-30 / 15:07 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Ströer SE & Co. KGaA Köln WKN: 749399
ISIN: DE 0007493991 Eindeutige Kennung des Ereignisses: SAX062024oHV Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2024
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie herzlich ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Ströer SE &
Co. KGaA am 11. Juni 2024 um 10.00 Uhr
(Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ)
Die Hauptversammlung findet als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre^1 oder ihrer
Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der Hauptversammlung
statt. Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten können sich über das HV-Portal auf der
Internetseite der Gesellschaft elektronisch zur Versammlung zuschalten und ihre Rechte im Wege elektronischer
Kommunikation nach Maßgabe der im Anschluss an die Tagesordnung und die Berichte enthaltenen Bestimmungen und
Erläuterungen ausüben. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist das Congress-Centrum Nord Koelnmesse,
Deutz-Mülheimer Straße 111, 50679 Köln.
^1 Sämtliche Personenbezeichnungen in diesem Dokument gelten für alle Geschlechter gleichermaßen, auch wenn aus Gründen
der besseren Lesbarkeit die männliche Form verwendet wurde.
INHALTSÜBERSICHT TAGESORDNUNG UND BERICHTE
TAGESORDNUNG
Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, des
zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern einschließlich der Erläuterungen zu
den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des Vorschlags des persönlich
1. haftenden Gesellschafters für die Verwendung des Bilanzgewinns, jeweils für das am 31. Dezember 2023
endende Geschäftsjahr, Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr
2023
2.            Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023 
3.            Beschlussfassung über die Entlastung des persönlich haftenden Gesellschafters für das Geschäftsjahr 2023 
4.            Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und über die Wahl des Prüfers der
5.            Nachhaltigkeitsberichterstattung 
6.            Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds 

Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2019 und Schaffung eines neuen Genehmigten
7. Kapitals 2024 mit Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts und entsprechender Änderung
der Satzung in § 5
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 17 Abs. 3: Anpassung des Record Date an geänderte
8. gesetzliche Vorgaben
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und Schaffung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und
9. zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien
10.           nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG 
11.           Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023 BERICHTE 

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Zu TOP 7: Bericht des persönlich haftenden Gesellschafters gemäß § 278 Abs. 3 AktG i.V.m. §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG

Zu TOP 9: Bericht des persönlich haftenden Gesellschafters gemäß § 278 Abs. 3 AktG i.V.m. §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG

Zu TOP 10: Bericht des persönlich haftenden Gesellschafters gemäß § 278 Abs. 3 AktG i.V.m. §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG

Zu TOP 11: Vergütungsbericht 2023 TAGESORDNUNG

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Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, des
zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern einschließlich der Erläuterungen zu
den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des Vorschlags des persönlich
haftenden Gesellschafters für die Verwendung des Bilanzgewinns, jeweils für das am 31. Dezember 2023
endende Geschäftsjahr, Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr
2023
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2023 endende
Geschäftsjahr der Gesellschaft entsprechend § 171 des Aktiengesetzes (AktG) gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1
AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung der Ströer SE & Co. KGaA
1. mit Zustimmung des persönlich haftenden Gesellschafters. Für die übrigen Unterlagen, mit Ausnahme der
Verwendung des Bilanzgewinns unter Tagesordnungspunkt 2, sieht das Gesetz keine Beschlussfassung durch
die Hauptversammlung vor.
Der persönlich haftende Gesellschafter und der Aufsichtsrat schlagen vor,
den Jahresabschluss der Ströer SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2023 in der vorgelegten
Fassung, der einen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 290.027.645,87 ausweist, festzustellen.
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Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023

Der persönlich haftende Gesellschafter und der Aufsichtsrat schlagen vor,

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den im Jahresabschluss der Ströer SE & Co. KGaA zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen
Bilanzgewinn in Höhe von insgesamt EUR 290.027.645,87 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 1,85 je dividendenberechtigte
- Stückaktie, das sind insgesamt EUR 103.208.379,05,

Einstellung eines Betrages in Höhe von EUR 1.819.266,82 in andere
- Gewinnrücklagen und
2.
- Vortrag des Restbetrages in Höhe von EUR 185.000.000,00 auf neue Rechnung.
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Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2023 dividendenberechtigten Stückaktien bis

zur Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster

Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der jedoch unverändert eine Dividende von EUR 1,85 je

dividendenberechtigte Stückaktie vorsehen wird.

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den

Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Die Auszahlung der Dividende ist somit für den

14. Juni 2024 vorgesehen.

Beschlussfassung über die Entlastung des persönlich haftenden Gesellschafters für das Geschäftsjahr

2023

Der persönlich haftende Gesellschafter und der Aufsichtsrat schlagen vor, 3.

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dem persönlich haftenden Gesellschafter der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023
Entlastung zu erteilen.
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Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Der persönlich haftende Gesellschafter und der Aufsichtsrat schlagen vor,

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den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft für
diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und über die Wahl des Prüfers der

Nachhaltigkeitsberichterstattung

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, wie folgt zu beschließen:

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die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, wird zum Abschlussprüfer des
a) Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2024 endende
Geschäftsjahr bestellt.
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, wird zum Prüfer der
b)            Nachhaltigkeitsberichterstattung für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr 
5.                          bestellt. 

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Die Wahl zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt vorsorglich für den Fall, dass der

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April 30, 2024 09:08 ET (13:08 GMT)

deutsche Gesetzgeber in Umsetzung von Art. 37 Abschlussprüfer-RL 2006/43/EG i.d.F. der CSRD (EU) 2022/

2464 vom 14. Dezember 2022 eine ausdrückliche Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch

die Hauptversammlung verlangen sollte, die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung also nach dem

deutschen Umsetzungsrecht nicht ohnehin dem Abschlussprüfer obliegen sollte.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch

Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der

Abschlussprüfer-VO (EU) Nr. 537/2014 auferlegt wurde.

Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 278 Abs. 3, 96 Abs. 1, 101 Abs.1 AktG und § 7

Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 MitbestG und § 10 Abs. 1 der Satzung aus acht von den Anteilseignern

und acht von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Hierbei hat der Anteil der Frauen und

Männer im Aufsichtsrat gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG mindestens jeweils 30% zu betragen (Mindestanteil).

Nach § 124 Abs. 2 Satz 2 AktG wird mitgeteilt, dass der Gesamterfüllung nach § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG

nicht widersprochen wurde, so dass der vorgeschriebene Mindestanteil für Frauen und Männer vom

Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen ist. Von den insgesamt sechzehn Sitzen im Aufsichtsrat sind daher

mindestens fünf mit Frauen und mindestens fünf mit Männern zu besetzen. Zum Zeitpunkt der

Veröffentlichung dieser Einberufung gehören dem Aufsichtsrat insgesamt fünf Frauen und elf Männer an, so

dass das Mindestanteilsgebot derzeit erfüllt ist und auch nach der Wahl des vorgeschlagenen Kandidaten

erfüllt wäre.

Der Anteilseignervertreter Herr Dr. Karl-Georg Altenburg hat sein Aufsichtsratsamt mit Wirkung zur

Beendigung der Hauptversammlung am 11. Juni 2024 niedergelegt. Als Nachfolger von Herrn Dr. Karl-Georg

Altenburg soll Herr Dr. Dieter Steinkamp zur Wahl vorgeschlagen werden. 6.

Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlungen des Nominierungsausschusses - unter Beachtung

der Empfehlung C.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex für die Zusammensetzung von Aufsichtsräten

vor,

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Herrn Dr. Dieter Steinkamp, Duisburg, Senior Advisor bei der Strategieberatung und
Konsolidierungsplattform Advyce & Company
===
für die Zeit ab Beendigung der Hauptversammlung vom 11. Juni 2024 bis zur Beendigung der

Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2026 beschließt, in den

Aufsichtsrat zu wählen.

Weitere Angaben über den zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sind nachfolgend im

Abschnitt "WEITERE INFORMATIONEN ZU PUNKTEN DER TAGESORDNUNG" abgedruckt.

Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2019 und Schaffung eines neuen

Genehmigten Kapitals 2024 mit Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts und

entsprechender Änderung der Satzung in § 5

Das von der Hauptversammlung am 19. Juni 2019 beschlossene und in § 5 der Satzung geregelte Genehmigte

Kapital 2019 läuft am 18. Juni 2024 aus. Daher soll ein neues genehmigtes Kapital geschaffen werden,

welches wieder eine Laufzeit von fünf Jahren hat und der Höhe nach auf 10% des Grundkapitals beschränkt

ist.

Der persönlich haftende Gesellschafter und der Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

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Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2019
a) Das von der Hauptversammlung am 19. Juni 2019 beschlossene und in § 5 der Satzung geregelte
Genehmigte Kapital 2019 wird mit Wirkung ab der Eintragung des neuen § 5 der Satzung gemäß
nachstehendem lit. c aufgehoben.
Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals
Die persönlich haftende Gesellschafterin wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 10. Juni 2029 (einschließlich)
einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 5.570.631,00 durch Ausgabe von bis zu
5.570.631 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder
Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2024).
Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Das gesetzliche Bezugsrecht
kann auch in der Weise gewährt werden, dass die neuen Aktien von einem Kredit- oder
Wertpapierinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 S. 1 oder nach § 53b Abs. 1 S. 1 oder Abs. 7
des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen oder einem Konsortium solcher
Institute bzw. Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären
mittelbar im Sinne von § 186 Abs. 5 AktG zum Bezug anzubieten. Die persönlich haftende
Gesellschafterin wird jedoch ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre mit
Zustimmung des Aufsichtsrats für eine oder mehrere Kapitalerhöhungen im Rahmen des
Genehmigten Kapitals auszuschließen,
(i) um Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;
wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen erfolgt, insbesondere - aber ohne
(ii) Beschränkung hierauf - zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder
Beteiligungen an Unternehmen;
wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der Ausgabebetrag der
neuen Aktien den Börsenkurs der bereits börsennotierten Aktien gleicher
Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des
Ausgabebetrages nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3
S. 4 AktG unterschreitet und der auf die nach dieser Ziffer (iii) unter
Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 S. 4 AktG ausgegebenen neuen
Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals insgesamt 10% des
Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder im Zeitpunkt des
(iii) Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausübung. Auf
diesen Höchstbetrag ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen,
b) der auf neue oder eigene Aktien entfällt, die seit dem 11. Juni 2024 unter
vereinfachtem Bezugsrechtsausschluss gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 S.
4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind, sowie der anteilige Betrag des
Grundkapitals, der auf Aktien entfällt, auf die sich Options- und/oder
Wandlungsrechte bzw. -pflichten aus Schuldverschreibungen oder Genussrechten
beziehen, die seit dem 11. Juni 2024 in entsprechender Anwendung von § 186
Abs. 3 S. 4 AktG ausgegeben worden sind; und/oder
soweit dies erforderlich ist, um Inhabern von Optionsscheinen oder Gläubigern
von Wandelschuldverschreibungen oder Genussrechten mit Wandlungs- oder
Optionsrecht, die von der Gesellschaft oder von ihr abhängigen oder in ihrem
(iv) Mehrheitsbesitz stehenden Unternehmen ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf
neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der
Options- oder Wandlungsrechte oder nach Erfüllung der Wandlungspflicht
zustünde.
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Die insgesamt aufgrund der vorstehenden Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts

der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Bar- oder Sacheinlagen ausgegebenen Aktien dürfen

10% des Grundkapitals weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch -

falls dieser Wert geringer ist - zum Zeitpunkt ihrer Ausübung überschreiten. Auf diesen

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April 30, 2024 09:08 ET (13:08 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
STROEER SE + CO. KGAA 749399 Xetra 64,750 17.05.24 09:21:05 -0,450 -0,69% 64,650 64,850 64,900 65,200

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