29.04.2024 14:16:33 - dpa-AFX: POLITIK/AfD gegen Verfassungsschutz: Spionage-Affäre um Krah auch Thema am OVG

MÜNSTER (dpa-AFX) - Die Affäre um einen wegen mutmaßlicher Spionage für
China verhafteten Mitarbeiter des AfD-Europaabgeordneten Maximilian Krah war am
Montag auch Thema vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht.
Anwälte der AfD warfen in einer Berufungsverhandlung dem Verfassungsschutz auf
Länderebene vor, den in Untersuchungshaft sitzenden Mann früher als menschliche
Quelle mit Einfluss auf den Spitzenkandidaten der Partei eingesetzt zu haben.
Bei dem Streit geht es um die Einstufung der gesamten Partei als extremistischen
Verdachtsfall.

Der Anwalt des Bundesamtes, Wolfgang Roth, wies die Vorwürfe als absurd
zurück. Zwar könne er sich zu dem Tatverdächtigen aus nachvollziehbaren Gründen
nicht äußern, sagte er. Aber da die fragliche Person nie Mitglied eines Landes-
oder Bundesvorstandes der Partei gewesen sei, sei es nach den Maßstäben des
Bundesverfassungsgerichts unerheblich, ob der Verfassungsschutz den Mann zur
Informationsbeschaffung genutzt habe.

AfD stellt 470 Beweisanträge

In der mündlichen Verhandlung stellte die AfD die bereits in den vergangenen Wochen angekündigten fast 470 Beweisanträge. Das OVG legte fest, dass diese
nicht im Wortlaut vorgelesen werden müssen. Es reiche, diese schriftlich zu
Protokoll zu nehmen, entschied der 5. Senat. Ob die Anträge abgelehnt oder in
Teilen zugelassen werden, wollte das Gericht bis zum Nachmittag beraten.

Bei den Beweisanträgen zu elf Themenkomplexen geht es unter anderem um
Fehler in der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln, zur politischen Motivation,
zur Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz sowie zum Vorwurf, die
Partei sei antisemitisch.

Der Anwalt des Bundesamtes wies die Anträge überwiegend als nicht
entscheidungsrelevant zurück. "Viele Anträge sind reine
Ausforschungsbeweisanträge, die ins Blaue gestellt sind", sagte Roth. "Da sollen
Personen als Zeugen vernommen werden, die keine Tatsachen bezeugen, sondern nur
Eindrücke schildern sollen."

Die AfD wehrt sich in dem Verfahren dagegen, dass der Verfassungsschutz die
gesamte Partei als extremistischen Verdachtsfall führt. In erster Instanz hatte
das Verwaltungsgericht Köln den Verfassungsschützern Recht gegeben: Die Richter
sahen ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb
der AfD. Weil das Bundesamt seinen Sitz in Köln hat, sind die Gerichte in NRW
zuständig. Ein Urteil ist derzeit nicht absehbar. Bis Juli sind Termine
angesetzt./lic/DP/jha

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