26.04.2024 06:35:01 - dpa-AFX: ROUNDUP/Ampel erleichtert über Karlsruhe: Klimaschutz-Abstimmung findet statt

BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundestag kann an diesem Freitagmorgen wie geplant
über das reformierte Klimaschutzgesetz der Ampel-Regierung abstimmen. Eine
dagegen gerichtete Klage des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann scheiterte am
Vorabend am Bundesverfassungsgericht. Politiker der Koalition sind erleichtert
und nutzen den Sieg für Attacken auf die Union.

FDP-Fraktionschef Christian Dürr sagte: "Ich bin froh, dass das neue
Klimaschutzgesetz nun ohne weitere Blockaden der Union verabschiedet werden
kann. Ohne diese Reform würden im Sommer Fahrverbote drohen, obwohl wir die
Klimaziele bereits erreichen - die Union war ganz offensichtlich bereit, den
Autofahrern genau das zuzumuten."

SPD-Parlamentsgeschäftsführerin Katja Mast schrieb in einer Mitteilung: "Das ist eine gute Nachricht für den Klimaschutz. Gemeinsam mit dem Solarpaket, das
am Freitag ebenfalls auf der Tagesordnung steht, beschleunigen wir den Ausbau
der Erneuerbaren (Energien) und verbessern den Klimaschutz."

Ihre Grünen-Kollegin Irene Mihalic warf Heilmann vor, "eine juristische
Klage als Politikersatz zu verfolgen" und erklärte: "Er verzögert damit nicht
nur parlamentarische Verfahren, sondern streut auch dem Gericht Sand ins
Getriebe. Die Entscheidungsbefugnisse des Parlaments derart ohne Not zu
blockieren, hat etwas von einer Show-Veranstaltung. Das ist unwürdig."

Das Bundesverfassungsgericht hatte Heilmanns Antrag auf einstweilige
Anordnung abgelehnt, wie das höchste deutsche Gericht am Abend mitteilte. Zur
Begründung hieß es lediglich, dass sein Antrag in der Hauptsache derzeit von
vornherein unzulässig sei.

Heilmann hatte seinen am Mittwoch eingereichten Antrag ähnlich begründete
wie bei seinem erfolgreichen Verfahren gegen das Heizungsgesetz im vergangenen
Jahr: mit einer "extrem verkürzte Beratungszeit" und zudem mit einer
befürchteten Schwächung des Klimaschutzes. Er argumentierte, sein Recht als
Abgeordneter "auf Beratung sowie auf gleichberechtigte Teilhabe als Abgeordneter
an der parlamentarischen Willensbildung" sei verletzt worden.

Die Reform des Klimaschutzgesetzes sieht grundlegende Änderungen vor. Bisher gilt: Wenn einzelne Sektoren wie der Verkehrs- oder Gebäudebereich gesetzliche
Vorgaben zum Kohlendioxid-Ausstoß verfehlen, müssen die zuständigen Ministerien
im nachfolgenden Jahr Sofortprogramme vorlegen. Mit der Reform soll die
Einhaltung der Klimaziele nun nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert
werden, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend.
Wenn sich in zwei aufeinander folgenden Jahren abzeichnet, dass die
Bundesregierung bei ihrem Klimaziel für das Jahr 2030 nicht auf Kurs ist, muss
sie nachsteuern. Umweltverbände kritisieren das als Aufweichung und auch
Heilmann befürchtet eine Schwächung des Klimaschutzes mit weitreichenden Folgen.

Bis 2030 muss Deutschland laut Gesetz seinen Treibhausgas-Ausstoß um
mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 senken. Bis 2040 sollen die
Treibhausgase um 88 Prozent sinken und bis 2045 soll Treibhausgasneutralität
erreicht werden - dann dürften also nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden
als auch wieder gebunden werden können./and/DP/zb

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