25.04.2024 20:23:00 - dpa-AFX: POLITIK: Bestechlichkeit und Bestechung von Abgeordneten wird schärfer bestraft

BERLIN (dpa-AFX) - Die Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten wird
künftig schärfer bestraft. So machen sich Abgeordnete strafbar, die ihre
Stellung und das Prestige ihres Mandats nutzen, um gegen Bezahlung Einfluss zum
Beispiel auf Ministerien auszuüben. Ihnen und ihren Auftraggebern droht nun eine
Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Damit wird auch
eine Konsequenz aus den Maskenaffären während der Corona-Pandemie gezogen.

Der Bundestag beschloss dazu am Donnerstagabend mit den Stimmen der
Ampel-Fraktionen und der AfD, einen zusätzlichen Paragrafen 108f ("unzulässige
Interessenwahrnehmung") ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Dessen Regeln gelten
auch für Abgeordnete in Landtagen und im Europaparlament sowie für Mitglieder
der parlamentarischen Versammlung einer internationalen Organisation. Die
CDU/CSU-Fraktion enthielt sich bei der Abstimmung, weil sie manche
Formulierungen als zu unscharf ansah.

Das Strafgesetzbuch sah bislang nur Strafen vor, wenn Abgeordnete für ein
bestimmtes Verhalten bei der Ausübung ihres Mandats Geld oder andere Vorteile
kassierten, also etwa für eine Rede oder ein konkretes Abstimmverhalten im
Bundestag. Nun wird die Strafbarkeit auf Fälle ausgeweitet, die nichts mit der
eigentlichen Arbeit im Parlament zu tun haben.

SPD, Grüne und FDP reagierten mit ihrem Vorstoß vor allem auf die
Maskenaffären früherer CSU-Abgeordneter. Diese hatten in der Frühphase der
Corona-Pandemie dem Staat Maskengeschäfte vermittelt und dafür
Millionenprovisionen kassiert. Gegen sie wurde später wegen des Verdachts der
Bestechlichkeit ermittelt. Sie konnten dafür nach der bisher geltenden
Rechtslage aber nicht bestraft werden. Die Ampel-Parteien hatten daher in ihrem
Koalitionsvertrag eine Rechtsverschärfung vereinbart./sk/DP/he

© 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen | Impressum
2024 Infront Financial Technology GmbH