25.04.2024 19:37:10 - dpa-AFX: ROUNDUP 2/Verfassungsgericht: Klimaschutz-Abstimmung kann stattfinden

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    KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die für diesen Freitag geplante Verabschiedung des

reformierten Klimaschutzgesetzes kann stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht
in Karlsruhe lehnte einen Antrag auf einstweilige Anordnung dagegen ab, wie das
höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Donnerstag mitteilte. Der Erlass einer
einstweiligen Anordnung werde abgelehnt, weil der Antrag in der Hauptsache
derzeit von vornherein unzulässig sei.

Mit der Entscheidung reagiert das höchste deutsche Gericht auf einen Antrag
des CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann. Heilmann hatte am Mittwoch eine
einstweilige Anordnung beantragt. Er begründete den Schritt ähnlich wie bei
seinem erfolgreichen Verfahren gegen das Heizungsgesetz im vergangenen Jahr mit
einer "extrem verkürzte Beratungszeit" und zudem mit einer befürchteten
Schwächung des Klimaschutzes. Er argumentierte, sein Recht als Abgeordneter "auf
Beratung sowie auf gleichberechtigte Teilhabe als Abgeordneter an der
parlamentarischen Willensbildung" sei verletzt worden.

Die Reform des Klimaschutzgesetzes sieht grundlegende Änderungen vor. Bisher gilt: Wenn einzelne Sektoren wie der Verkehrs- oder Gebäudebereich gesetzliche
Vorgaben zum CO2-Ausstoß verfehlen, müssen die zuständigen Ministerien im
nachfolgenden Jahr Sofortprogramme vorlegen. Mit der Reform soll die Einhaltung
der Klimaziele nun nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert werden,
sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend. Wenn sich
in zwei aufeinander folgenden Jahren abzeichnet, dass die Bundesregierung bei
ihrem Klimaziel für das Jahr 2030 nicht auf Kurs ist, muss sie nachsteuern.
Umweltverbände kritisieren das als Aufweichung und auch Heilmann befürchtet eine
Schwächung des Klimaschutzes mit weitreichenden Folgen.

Bis 2030 muss Deutschland laut Gesetz seinen Treibhausgas-Ausstoß um
mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 senken. Bis 2040 sollen die
Treibhausgase um 88 Prozent sinken und bis 2045 soll Treibhausgasneutralität
erreicht werden - dann dürften also nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden
als auch wieder gebunden werden können.

Koalitionspolitiker zeigten sich nach der Karlsruher Entscheidung
erleichtert. FDP-Fraktionschef Christian Dürr sagte: "Ich bin froh, dass das
neue Klimaschutzgesetz nun ohne weitere Blockaden der Union verabschiedet werden
kann. Ohne diese Reform würden im Sommer Fahrverbote drohen, obwohl wir die
Klimaziele bereits erreichen - die Union war ganz offensichtlich bereit, den
Autofahrern genau das zuzumuten." SPD-Parlamentsgeschäftsführerin Katja Mast
schrieb in einer Mitteilung: "Das ist eine gute Nachricht für den Klimaschutz.
Gemeinsam mit dem Solarpaket, das am Freitag ebenfalls auf der Tagesordnung
steht, beschleunigen wir den Ausbau der Erneuerbaren (Energien) und verbessern
den Klimaschutz."

Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Sommer die Verabschiedung
des Heizungsgesetzes (Gebäudeenergiegesetz) gestoppt, bei dem Heilmann ebenfalls
den engen Zeitplan bemängelt hatte. Das Gesetz wurde dann im September vom
Bundestag verabschiedet. "Die Verfahrensfehler halte ich für noch gravierender
als sie beim Heizungsgesetz waren", hatte Heilmann am Mittwoch erklärt. Zwar sei
der Gesetzestext viel weniger umfangreich, die Komplexität der Fragen, die sich
aus der Reform für den Klimaschutz ergebe, sei aber deutlich höher./hrz/DP/zb

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