25.04.2024 11:46:37 - dpa-AFX: Klimaschützer halten Reform des Klimaschutzgesetzes für verfassungswidrig

BERLIN (dpa-AFX) - Umwelt- und Klimaschützer halten die Ampel-Reform des
Klimaschutzgesetzes für verfassungswidrig. Maßnahmen für mehr Klimaschutz würden
damit auf die Zeit nach 2030 verschoben, das missachte Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts, argumentierten die Deutsche Umwelthilfe, Fridays for
Future, Greenpeace, Germanwatch und der Solarenergie Förderverein am Donnerstag.
Der Klimaschutz werde durch das Gesetz massiv geschwächt.

Die Organisationen riefen alle Abgeordneten des Bundestags auf, am Freitag
gegen die geplante Reform zu stimmen. "Wir brauchen Bundestagsabgeordnete, die
sich beim Klimaschutz nicht von einer Wirtschaftslobbypartei am Nasenring durchs
Parlament ziehen lassen. Wir brauchen Volksvertreter, die nach bestem Wissen und
nur nach ihrem Gewissen über so zentrale alle Fragen wie den Klimaschutz
abstimmen", betonte der Geschäftsführer der Umwelthilfe, Jürgen Resch.

Die Novelle des Klimaschutzgesetzes sieht grundlegende Änderungen vor.
Bisher gilt: Wenn einzelne Sektoren wie der Verkehrs- oder Gebäudebereich
gesetzliche Vorgaben zum CO2-Ausstoß verfehlen, müssen die zuständigen
Ministerien im folgenden Jahr Sofortprogramme vorlegen. Mit der Reform soll die
Einhaltung der Klimaziele nun nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert
werden, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend.
Wenn sich in zwei aufeinander folgenden Jahren abzeichnet, dass die Ziele
gerissen werden, muss die Bundesregierung nachsteuern.

Bis 2030 muss Deutschland laut Gesetz seinen Treibhausgas-Ausstoß um
mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 senken. Bis 2045 soll
Treibhausgasneutralität erreicht werden - dann dürften also nicht mehr
Treibhausgase ausgestoßen werden als auch wieder gebunden werden können.

Mit dem neuen Gesetz sei eine Einhaltung dieser Ziele nicht zu erwarten,
sagte der von den Klimaschutz-Verbänden beauftragte Jurist Remo Klinger. Die
aktuelle Bundesregierung könne sich damit zurücklehnen, Sofortmaßnahmen müssten
erst ab 2030 ergriffen werden. Außerdem blicke man nur noch auf Prognosen statt
tatsächliche CO2-Minderungswerte. Das Gesetz sei damit "in zentralen Punkten
nicht mit dem Bundesverfassungsgerichts-Beschluss von 2021 vereinbar", sagte
Klinger.

Damals hatte das Gericht festgestellt, dass die Politik deutlich mehr für
das Erreichen der Klimaziele tun muss und Schritte zur Senkung der Emissionen
nicht zu Lasten der jungen Generation auf die lange Bank schieben darf. Juristin
Franziska Heß erklärte, die Bundesregierung wolle sich offenkundig nicht an
diese Vorgaben halten. Klimaschutz-Maßnahmen kämen mit dem neuen Gesetz weder
rechtzeitig, noch seien sie für Bevölkerung und Industrie planbar./tam/DP/mis

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