24.04.2024 12:56:42 - dpa-AFX: ROUNDUP: EU-Parlament stimmt für europäisches Lieferkettengesetz

STRASSBURG (dpa-AFX) - Das EU-Parlament hat den Weg für ein europäisches
Lieferkettengesetz zum Schutz der Menschenrechte freigemacht. Eine Mehrheit der
Abgeordneten stimmte am Mittwoch in Straßburg für das Vorhaben, wie das
Parlament bekannt gab. Das Gesetz hatte zuletzt auch für Streit in der
Bundesregierung gesorgt. Ziel des Vorhabens ist unter anderem, dass Unternehmen
künftig vor europäischen Gerichten zur Verantwortung gezogen werden können, wenn
sie von Menschenrechtsverstößen in ihren Lieferketten profitieren.

Verhandlungen über das Vorhaben waren von kontroversen Debatten auch in der
deutschen Bundesregierung geprägt. Während Wirtschaftsvertreter und in der
Bundesregierung die FDP vor einer zu großen Belastung von Unternehmen warnen,
sehen Vertreterinnen und Vertreter von SPD und Grünen im EU-Lieferkettengesetz
einen großen Gewinn für den Schutz von Menschenrechten. Denn wenn beispielsweise
große Modeunternehmen ihre Pullis und Hosen von Kindern in Asien nähen lassen,
sollen die Opfer solcher Ausbeutung nach dem neuen Lieferkettengesetz künftig
auch Schadenersatz verlangen können.

Die EU-Staaten müssen dem Vorhaben ebenfalls noch offiziell zustimmen, das
gilt aber als Formsache. Denn Mitte März hatte im Ausschuss der ständigen
Vertreter der Mitgliedstaaten eine ausreichende Mehrheit der EU-Staaten ihre
Zustimmung signalisiert. Damit wurde Deutschland überstimmt, das sich auf
Drängen der FDP enthalten hatte. Eine Enthaltung in dem Gremium wirkt wie eine
Nein-Stimme. Die Bundesregierung findet bei wichtigen EU-Gesetzen immer wieder
keine gemeinsame Position und muss sich deswegen bei entscheidenden Abstimmungen
enthalten.

Betroffen von den neuen EU-Regeln sind - vor allem wegen Bedenken unter den
EU-Staaten - weniger Unternehmen als ursprünglich vorgesehen. Das
Lieferkettengesetz soll nicht mehr für Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten und
mindestens 150 Millionen Euro Umsatz gelten. Die Grenze wurde auf 1000
Beschäftigte und 450 Millionen Euro angehoben. In den ersten Jahren sind beide
Schwellen sogar noch höher.

Dennoch würde die neue Regelung in bestimmten Aspekten über das deutsche
Lieferkettengesetz hinausgehen. Es war 2023 zunächst für Unternehmen mit
mindestens 3000 Mitarbeitenden in Kraft getreten, seit 2024 gilt es für
Unternehmen mit mindestens 1000 Arbeitnehmenden. Das deutsche Lieferkettengesetz
schließt eine zivilrechtliche Haftung explizit aus./mjm/DP/jha
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
BAY.MOTOREN WERKE AG ST 519000 Xetra 103,550 15.05.24 14:15:16 -0,200 -0,19% 103,500 103,550 104,350 103,750
MERCEDES-BENZ GRP NA O.N. 710000 Xetra 69,740 15.05.24 14:15:36 +0,410 +0,59% 69,750 69,770 69,500 69,330
PUMA SE 696960 Xetra 51,360 15.05.24 14:15:26 -0,500 -0,96% 51,340 51,380 51,540 51,860
VOLKSWAGEN AG VZO O.N. 766403 Xetra 121,850 15.05.24 14:15:36 ±0,000 ±0,00% 121,800 121,850 122,250 121,850
ADIDAS AG NA O.N. A1EWWW Xetra 229,400 15.05.24 14:15:16 +2,300 +1,01% 229,300 229,500 227,200 227,100

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