24.04.2024 08:30:20 - PTA-HV: Erste Group Bank AG: Einberufung der 31. ordentlichen Hauptversammlung - für Mittwoch, den 22. Mai 2024, um 10:00 Uhr (MESZ)

Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

Wien (pta/24.04.2024/08:30) - Erste Group Bank AG

FN 33209m

ISIN AT0000652011)

Einberufung der 31. ordentlichen Hauptversammlung

der Erste Group Bank AG

für Mittwoch, den 22. Mai 2024, um 10:00 Uhr (MESZ)

Ort der Hauptversammlung im Sinne von § 106 Z 1 AktG ist die Wiener Stadthalle, Halle F, A-1150 Wien, Roland-Rainer-Platz 1.

In Ausübung der durch die Satzung eingeräumten Ermächtigung wird die gesamte Hauptversammlung in Ton und Bild aufgezeichnet und öffentlich übertragen (datenschutzrechtliche Informationen dazu sind im Internet unter http:// www.erstegroup.com/hauptversammlung zugänglich).

Es wird angestrebt, die Veranstaltung nach den Kriterien des Österreichischen Umweltzeichens für Green Events auszurichten. Bitte schonen auch Sie die Umwelt und kommen Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Hauptversammlung oder nutzen Sie die Möglichkeiten der E-Mobilität.

I. Tagesordnung

* Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts, des (konsolidierten) Corporate-Governance-Berichts des Vorstands, des (konsolidierten) nichtfinanziellen Berichts, des Vorschlags für die Gewinnverwendung sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2023 sowie Vorlage des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts über das Geschäftsjahr 2023. * Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2023. * Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023. * Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023. * Wahl der Prüfer für die (konsolidierte) Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2024. * Wahl eines zusätzlichen Abschlussprüfers für die Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht sowie von Konzernabschluss und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2025. * Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats. * Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für die Bezüge der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2023. * Wahlen in den Aufsichtsrat. * Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in den Punkten 19 und 25. * Beschlussfassung über * die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats (i) eigene Aktien gem. § 65 Abs 1 Z 8 AktG zu erwerben, auch auf andere Art als über die Börse oder durch öffentliches Angebot, (ii) dabei das quotenmäßige Andienungsrecht ("umgekehrtes Bezugsrecht") der Aktionäre auszuschließen und (iii) die eigenen Aktien einzuziehen; * die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien auch auf andere Art zu veräußern als über die Börse oder durch öffentliches Angebot und dabei das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.

Alle in der Einberufung angeführten Zeitangaben beziehen sich auf die "Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ)".

II. Unterlagen zur Hauptversammlung

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 1. Mai 2024 gem. § 108 Abs 3 und 4 AktG zur Einsicht im Internet unter http://www.erstegroup.com/hauptversammlung zugänglich:

* Jahresabschluss mit Lagebericht; * (Konsolidierter) Corporate-Governance-Bericht; * (Konsolidierter) nichtfinanzieller Bericht; * Konzernabschluss mit Konzernlagebericht; * Vorschlag für die Gewinnverwendung (siehe Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 2); * Bericht des Aufsichtsrats; jeweils für das Geschäftsjahr 2023; * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-11; * Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023; * die Erklärung der vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidat:innen gem. § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf zu Tagesordnungspunkt 9; * Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 11; * Text dieser Einberufung; * Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gem. § 114 AktG; * Weitere Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung.

III. Nachweisstichtag und Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung

Alle Inhaberaktien der Erste Group Bank AG sind depotverwahrt.

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des Sonntags, 12. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ) (Nachweisstichtag, § 111 Abs 1 AktG).

Zur Teilnahme an und zur Ausübung der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Nachweisstichtag Aktionär:in ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Der Anteilsbesitz von Aktien am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gem. § 10a AktG nachzuweisen, die der Gesellschaft spätestens am Donnerstag, 16. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ) ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss:

Per E-Mail: anmeldung.erste@hauptversammlung.at

als eingescannter Anhang; TIF, PDF, etc.)

Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 50

Per SWIFT ISO 15022: GIBAATWGGMS

Message Type MT598 oder MT599;

unbedingt ISIN AT0000652011 im Text angeben.

Per SWIFT ISO 20022: ou=gms, o=gibaatwg

o=swift - seev.003.001.XX oder seev.004.001.XX

in der Version, welche die mindest-notwendigen Felder enthält

eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter http://www.erstegroup.com/hauptversammlung zur Verfügung)

Per Post

oder

per Boten: Erste Group Bank AG

c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

Köppel 60

8242 St. Lorenzen/Wechsel

Österreich

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

* Angaben über den Ausstellenden: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code); * Angaben über die Aktionär:in: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen; * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000652011) der Aktionär:in; * Depotnummer (Wertpapierkontonummer) bzw. eine sonstige Bezeichnung; * Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 12. Mai 2024 (24:00 Uhr MESZ) beziehen.

Im Sinne des § 10a Abs 1 letzter Satz AktG wird die Erste Group Bank AG auch Bestätigungen zum Nachweis des Besitzes von Aktien (Depotbestätigungen) entgegennehmen, die von juristischen Personen ausgestellt wurden, welche gemäß tschechischem Recht oder gemäß rumänischem Recht zur Depotführung hinsichtlich dieser Aktien befugt sind, sowie von allen zum Konzern der Erste Group Bank AG gehörenden Gesellschaften, die entweder Kreditinstitute sind oder über eine Berechtigung zur Verwahrung und Verwaltung von Finanzinstrumenten verfügen.

Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt werden.

Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht gesperrt; Aktionär:innen können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung frei verfügen.

Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten von Aktionär:innen und deren Bevollmächtigten, um ihnen die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Weitergehende Informationen zum Datenschutz der Aktionär:innen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.erstegroup.com/hauptversammlung zugänglich.

IV. Vertretung durch Bevollmächtigte

Jede Aktionär:in, die zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in Punkt III. dieser Einberufung nachgewiesen hat, hat das Recht, eine Vertreter:in zu bestellen, die im Namen der Aktionär:in an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie die Aktionär:in hat, die sie vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG bedeutet, dass die Erklärung (hier die Vollmachtserteilung) in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden muss.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

Per E-Mail: anmeldung.erste@hauptversammlung.at

als eingescannter Anhang; TIF, PDF, etc.)

Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 50

Per SWIFT ISO 15022: GIBAATWGGMS

Message Type MT598 oder MT599;

unbedingt ISIN AT0000652011 im Text angeben.

Per SWIFT ISO 20022: ou=gms, o=gibaatwg

o=swift - seev.003.001.XX oder seev.004.001.XX

in der Version, welche die mindest-notwendigen Felder enthält

eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter http://www.erstegroup.com/hauptversammlung zur Verfügung)

Per Post

oder

per Boten: Erste Group Bank AG

c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

Köppel 60

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April 24, 2024 02:30 ET (06:30 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
ERSTE GROUP BNK INH. O.N. 909943 Frankfurt 44,260 30.05.24 08:49:38 -0,590 -1,32% 44,580 44,630 44,240 44,850
ERSTE GP BNK AG ADR 1/2 A0DNAF Frankfurt 22,200 30.05.24 08:02:25 -0,200 -0,89% 22,200 22,600 22,200 22,400

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