23.04.2024 16:56:38 - dpa-AFX: ROUNDUP: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen gegen geplanten A20-Elbtunnel

LEIPZIG/KIEL (dpa-AFX) - Das Bundesverwaltungsgericht hat am Dienstag drei
Klagen gegen den geplanten Bau eines neuen Elbtunnels bei Glückstadt (Kreis
Steinburg) zurückgewiesen. Das betreffe sowohl die Klage des Betreibers der
Elbfähre zwischen Wischhafen (Kreis Stade) und Glückstadt als auch die
Einwendungen der Umweltverbände Nabu und BUND, erklärte ein Sprecher des
schleswig-holsteinischen Verkehrsministeriums. Minister Claus Ruhe Madsen (CDU)
und die Projekt-Verantwortlichen der Infrastrukturgesellschaft Deges reagierten
erfreut auf die Entscheidung, die allerdings nur den schleswig-holsteinischen
Teil der geplanten Elbquerung betrifft. "Der Tunnel ist das Herzstück der A20,
weil er Niedersachsen mit Schleswig-Holstein verbindet und beide Länder
wirtschaftlich, touristisch und kulturell noch enger verbinden wird", sagte
Madsen. Die Entscheidung des Bundesgerichts ist unanfechtbar.

Das Unternehmen FRS Elbfähre wollte mit dem Klageverfahren lediglich
Schadenersatzansprüche sichern. "Wir sind zufrieden mit dem Ergebnis, da wir
unsere Rechtsansprüche aufrechterhalten haben mit dieser Klage", sagte der
Geschäftsführer Unternehmens, Tim Kunstmann. "Wir mussten rechtlich alle
Schritte gehen, das haben wir damit getan." Das Autobahnprojekt sei zwar für die
Elbfähre absolut existenzgefährdend, nicht aber für die FRS-Gruppe insgesamt,
die zahlreiche Fährlinien in Deutschland und anderen Ländern betreibt, darunter
die Syltfähre und den Helgoland-Katamaran "Halunder Jet".

Den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss für den Elbtunnel hatte das
Bundesverwaltungsgericht 2016 für rechtswidrig erklärt. Grund war eine fehlende
Öffentlichkeitsbeteiligung zu einem wasserrechtlichen Fachbeitrag, der erst im
Laufe des gerichtlichen Verfahrens erstellt worden war. Zugleich war eine Klage
des damaligen Fährbetreibers abgewiesen worden. Dann erging Anfang 2023 ein
Planänderungsbeschluss, gegen den erneut geklagt wurde.

"Mir ist kein Autobahnprojekt bekannt, das über so lange Jahre so
detailliert hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit untersucht
und vorbereitet worden ist", sagte Deges-Bereichsleiterin Steffi
Wulke-Eichenberg. "Wir sind froh, dass die Leipziger Richter mit ihrem Urteil
anerkennen, dass die Planer der Deges ihre Hausaufgaben gemacht haben", sagte
der Präsident der Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein, Hagen
Goldbeck. Die Gerichtsentscheidung bezeichnete er als "Licht am Ende des
Tunnels".

Seit mehr als zehn Jahren endet die aus Mecklenburg-Vorpommern kommende
Küstenautobahn östlich von Bad Segeberg. 2013 stoppte das
Bundesverwaltungsgericht den Weiterbau. Die Richter sahen den Fledermausschutz
nicht ausreichend beachtet. Die Segeberger Kalkberghöhlen gelten als größtes
Fledermaus-Überwinterungsquartier Deutschlands.

Verkehrsminister Madsen hofft, dass nun die Verfahren zu den angrenzenden
A20-Abschnitten auf beiden Seiten der Elbe zügig zum Abschluss gebracht werden.
Erst dann können die Bauarbeiten beginnen. Die A20 soll als sogenannte
Nord-West-Umfahrung Hamburgs bis zur A26 in Niedersachsen weitergeführt werden.
Bei Drochtersen im niedersächsischen Landkreis Stade ist das Autobahnkreuz
Kehdingen geplant./bsp/DP/ngu

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