23.04.2024 14:38:23 - dpa-AFX: ROUNDUP: Adidas und Nike streiten über Streifen-Design - 'Dürfen die das?'

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Wie viele in einer bestimmten Form angeordnete
Streifen dürfen auf einer Nike -Hose zu sehen sein? Mit dieser
Frage beschäftigt sich seit dieser Woche das Oberlandesgericht Düsseldorf. Das
Berufungsverfahren ist am Dienstag eröffnet worden. Hintergrund ist ein Streit
zwischen den Sportartikelherstellern Nike und Adidas . Am 28. Mai
will der Vorsitzende Richter Erfried Schüttpelz das Urteil verkünden.

Anlass der Auseinandersetzung sind die drei parallel angeordneten Streifen,
das bekannte Markenzeichen von Adidas. Weil einige Nike-Hosen eine vermeintlich
zu große Ähnlichkeit mit dem eigenen Design aufwiesen, sah das Unternehmen aus
Herzogenaurach im Jahr 2022 seinen Markenschutz verletzt. Das Landgericht
Düsseldorf untersagte Nike daraufhin per Beschluss, innerhalb Deutschlands fünf
bestimmte Hosen anzubieten. Die US-Firma legte Widerspruch ein. Ein Jahr später,
im September 2023, bestätigte das Landgericht die Entscheidung, Nike ging jedoch
in Berufung gegen das Urteil - und nun muss erneut entschieden werden.

Adidas-Anwalt: "Ein gezielter Angriff"

Aus Sicht des US-Unternehmens ist der von Adidas beanspruchte Schutzbereich
im Hinblick auf die Streifenmuster zu eng bemessen. "Es fällt nicht alles in den
Schutzbereich, was Streifen hat", sagte Nike-Anwalt Burkhard Führmeyer in der
mündlichen Verhandlung. Streifen an der Seite von Hosen gebe es schon lange. Es
biete sich an, diese als Verzierungen und dekoratives Element anzubringen. Das
Design der Nike-Produkte unterscheide sich von Adidas - unter anderem durch
unterschiedlich viele und breite Streifen, Zwischenräume und Farbkontraste. Für
Verbraucher sei außerdem unübersehbar das Swoosh-Logo von Nike abgebildet.

Aus Adidas-Sicht geht es rechtlich vor allem um eine Frage: "Darf Nike das?
Wie breit ist der Schutzumfang?", argumentierte Anwalt Christian Rassmann. Bei
der Vielzahl an Streifenprodukten von Nike handle es sich "um einen gezielten
Angriff" auf Adidas. Für Fälle wie diese gebe es den Markenschutz, um den
Inhaber zu schützen, der seine Marke über Jahrzehnte aufgebaut habe. Rassmann
fragte: "Funktioniert meine Marke noch, wenn ein Wettbewerber anfängt, in großer
Menge ähnliche Produkte auf den Markt zu bringen?" Dies führe neben der
Verwechslungsgefahr vor allem dazu, dass die Marke Adidas verwässert werde.

Richter: "Wir müssen irgendwo eine Grenze ziehen"

Richter Schüttpelz sieht rechtlich vor allem ein Dilemma. "Wir müssen
irgendwo eine Grenze ziehen. Nur wo?" Die bekannten Adidas-Streifen seien einem
Großteil der deutschen Bevölkerung bekannt. Verbraucher würden deshalb jedoch
auch schnell erkennen, wann es sich eben nicht um Adidas handle. Dennoch stehe
bekannten Marken rechtlich ein größerer Schutz zu. Im Hinblick auf die
beanstandeten Hosen kündigte er an, im Einzelfall zu entscheiden, ob diese
möglicherweise zu nah dran am Adidas-Design und damit zu beanstanden seien -
oder nicht. Dafür brauche man jedoch etwas Zeit, sagte der Richter zum Ende der
Verhandlung.

In der Vergangenheit hatte es wegen der Streifen wiederholt
Rechtsstreitigkeiten gegeben. Im Jahr 2019 unterlag Adidas vor dem Gericht der
Europäischen Union. Dieses hatte entschieden, dass die drei Streifen von Adidas
nicht in jeder Form und Ausführung markenrechtlich geschützt seien. Ein Jahr
zuvor errang Adidas einen Erfolg. Hintergrund war damals der Versuch eines
Wettbewerbers, Schuhe mit zwei parallelen Querstreifen beim EU-Markenamt
schützen zu lassen. Einen Streit mit Nike gab es bereits im Jahr 2005. Damals
setzte Adidas durch, dass Hosen-Modelle des US-Unternehmens mit einer
Zwei-Streifen-Kennzeichnung die Markenrechte verletzen und nicht mehr verkaufen
werden dürfen./cr/DP/mis
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
NIKE INC. B 866993 Frankfurt 86,630 03.05.24 15:49:44 +0,510 +0,59% 85,470 85,610 85,900 86,120
ADIDAS AG NA O.N. A1EWWW Frankfurt 224,700 03.05.24 17:35:38 -0,100 -0,04% 225,000 225,600 224,500 224,800

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