17.04.2024 15:06:59 - EQS-HV: Energiekontor AG: Bekanntmachung der -11-

DJ EQS-HV: Energiekontor AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2024 in Ritterhude bei Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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EQS-News: Energiekontor AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Energiekontor AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2024 in Ritterhude bei Bremen mit dem
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2024-04-17 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Energiekontor AG Bremen ISIN: DE0005313506 Eindeutige Kennung des Ereignisses: EKT052024oHV Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung Wir laden hiermit die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen
Hauptversammlung ein, die am Mittwoch, den 29. Mai 2024,
um 10:30 Uhr (mitteleuropäischer Sommerzeit - MESZ) im Hamme Forum, Riesstraße 11 in 27721 Ritterhude bei Bremen,
stattfindet. TAGESORDNUNG
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Energiekontor AG zum 31. Dezember 2023, des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023, des zusammengefassten Lageberichts für die Energiekontor AG und
den Konzern für das Geschäftsjahr 2023, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 sowie
des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB für das
Geschäftsjahr 2023
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Energiekontor AG und den
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 gemäß § 172 Aktiengesetz (AktG) gebilligt und den
Jahresabschluss damit festgestellt. Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird nicht
erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur
Entgegennahme u.a. des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts und bei einem
1. Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der
Hauptversammlung u.a. den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats und - bei
börsennotierten Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie
bei einem Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bericht des
Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu machen.
Die vorstehenden Unterlagen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter https://
www.energiekontor.de/investor-relations/hauptversammlung zugänglich und werden dort auch während der
Hauptversammlung zugänglich sein. Sie liegen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus und
werden in der Hauptversammlung näher erläutert.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von EUR
56.219.712,69
einen Betrag von EUR 16.751.230,80 zur Zahlung einer Dividende von EUR 1,20 je
(a) dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden,
den aus der Dividendenausschüttung gemäß lit. a) auf eigene Aktien rechnerisch entfallenden
2.            (b)           Betrag auf neue Rechnung vorzutragen und 
(c)           den restlichen Betrag von EUR 39.468.481,89 in die Gewinnrücklagen einzustellen. 

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Die Ausschüttung entspricht einer Dividende von EUR 1,20 je Stückaktie auf das gezeichnete Kapital von

EUR 13.959.359,00, eingeteilt in 13.959.359 Stückaktien.

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den

Hautversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 3. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Entlastung zu erteilen.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 4. Entlastung zu erteilen.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege

der Einzelentlastung abstimmen zu lassen.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des

Zwischenabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Der bisher Abschlussprüfer, die PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung

Stuttgart, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart, hat die Gesellschaft in den letzten zehn zusammenhängenden

Jahren geprüft. Aus diesem Grund ist ein Wechsel des Abschlussprüfers erforderlich.

Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die

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Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Niederlassung
5. Frankfurt am Main, Ulmenstraße 37-39, 60325 Frankfurt am Main,
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zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 sowie zum Prüfer für die

etwaige prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2024 enthaltenen verkürzten

Abschlusses und des Zwischenlageberichts zu wählen.

Der Prüfungsausschuss hat gemäß Artikel 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014

erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die

Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung beschränkenden Vertragsklauseln im Sinne von Artikel 16 Abs. 6

der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 auferlegt wurden.

Beschlussfassung über die Zahlung einer Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das

Geschäftsjahr 2023

Gem. § 15 der Satzung der Gesellschaft wird die Vergütung des Aufsichtsrats von der Hauptversammlung

festgestellt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Vergütung des Aufsichtsrats für das

Geschäftsjahr 2023 zu beschließen: 6.

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Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten jeweils für das Geschäftsjahr 2023 eine Vergütung
in Höhe von insgesamt EUR 225.000,00 gegebenenfalls zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die
Vergütung teilt sich jeweils nach näherer Maßgabe der Regelung in § 15 der Satzung auf.
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Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts

für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat haben einen Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2023

erstellt (Anhang 1). Vorstand und Aufsichtsrat schlagen nachfolgende Beschlussfassung vor: 7.

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Der von Vorstand und Aufsichtsrat erstellte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023
wird gebilligt.
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Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Begebung von Bezugsrechten auf

Aktien der Energiekontor AG an Vorstände der Gesellschaft, Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe

von Bezugsrechten an Vorstände (Aktienoptionsprogramm 2024), die Änderung des bedingten Kapitals 2018/I

und die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals und entsprechende Änderung der Satzung

Die Hauptversammlung der Energiekontor AG vom 23. Mai 2018 hat das Aktienoptionsprogramm 2018

beschlossen. Danach konnten bis zu 500.000 Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands ausgegeben werden.

Von dieser Ermächtigung wurde nur teilweise Gebrauch gemacht. Es wurden 100.000 Bezugsrechte an

Mitglieder des Vorstands begeben. Diese Ermächtigung, die am 30. April 2023 ausgelaufen ist, soll, soweit

sie nicht ausgeschöpft wurde, aufgehoben und durch eine neue Ermächtigung ersetzt werden.

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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, Folgendes zu beschließen:

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Die in der Hauptversammlung vom 23. Mai 2018 unter TOP 8 beschlossene Ermächtigung zur
a) Begebung von Bezugsrechten auf Stückaktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands
wird - soweit von ihr nicht Gebrauch gemacht wurde - aufgehoben.
Das hierzu geschaffene bedingte Kapital 2018/I wird von EUR 500.000,00 auf EUR 100.000,00
reduziert und § 4 Abs. 6 Satz 1 (neu § 4 Abs. 5 S. 1) der Satzung wie folgt geändert:
"Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu insgesamt EUR 100.000,00 durch Ausgabe von
b) bis zu insgesamt 100.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht
(Bedingtes Kapital 2018/I)."
§ 4 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft wird zu § 4 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft.
Das Aktienoptionsprogramm 2024 hat folgende Eckpunkte:
(1) Bezugsberechtigte und Gesamtvolumen
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2024 bis zum 28. Mai
2029 Bezugsrechte auf bis zu 100.000 Aktien der Gesellschaft nur an Mitglieder des
Vorstands der Gesellschaft auszugeben. Jedes Bezugsrecht berechtigt nach Maßgabe der vom
Aufsichtsrat festzulegenden Bezugsrechtsbedingungen zum Bezug einer auf den Inhaber
lautenden Stückaktie der Energiekontor AG.
Anstelle von verfallenen und nicht bereits ausgeübten Bezugsrechten können neue
Bezugsrechte begeben werden.
(2) Ausgestaltung
Ausgabezeiträume: Bezugsrechte können dreimal jährlich ausgegeben werden und
zwar zwischen dem 11. und 26. Börsenhandelstag an der Frankfurter
(a) Wertpapierbörse, jeweils nach Veröffentlichung des Konzernabschlusses, der
Veröffentlichung des Halbjahresberichts eines Geschäftsjahres sowie nach der
ordentlichen Hauptversammlung.
Laufzeit: Die Laufzeit der Bezugsrechte beträgt fünf Jahre beginnend mit dem
(b) Ende des jeweiligen Ausgabezeitraumes. Danach erlöschen die Bezugsrechte
entschädigungslos.
Wartezeit: Die Aktienoptionen können erst nach Ablauf der Wartezeit ausgeübt
(c) werden. Die Wartezeit beginnt mit dem Ende des jeweiligen Ausgabezeitraums
und endet nach Ablauf von vier Jahren nach dem jeweiligen Ausgabezeitraum.
Ausübungszeitraum: Die Bezugsrechte können während ihrer Laufzeit und nach
Ablauf der jeweiligen Wartezeit in Ausübungszeiträumen ausgeübt werden.
Ausübungszeiträume sind die jeweils zehn Börsenhandelstage an der Frankfurter
Wertpapierbörse nach der Veröffentlichung des Konzernabschlusses, der
Veröffentlichung des Halbjahresberichts eines Geschäftsjahres sowie nach der
ordentlichen Hauptversammlung.
(d) Falls Ausübungstage in einen Zeitraum fallen, der mit dem Tag beginnt, an dem
die Gesellschaft ein Angebot an ihre Aktionäre zum Bezug von jungen Aktien
oder Teilschuldverschreibungen mit Wandel- oder Bezugsrechten im
Bundesanzeiger veröffentlicht, und an dem Tag endet, jeweils einschließlich,
an dem die bezugsberechtigten Aktien der Gesellschaft erstmals "ex
Bezugsrecht" notiert werden, ist eine Ausübung der Bezugsrechte unzulässig.
Der jeweilige Ausübungszeitraum verlängert sich um eine entsprechende Anzahl
von Ausübungstagen unmittelbar nach Ende des Sperrzeitraums.
Ausübungspreis und Ausübungshürde: Die Bezugsrechte können nur gegen Zahlung
des Ausübungspreises, der 120 Prozent des Börsendurchschnittskurses, also des
arithmetischen Mittels der Schlussauktionspreise für eine Energiekontor-Aktie
c)                          im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen 
(e)           funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an fünf unmittelbar 

aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen vor dem Ausgabezeitraum, beträgt,
ausgeübt werden. Aus diesem Ausübungspreis ergibt sich mittelbar auch die
Ausübungshürde.
Nichtübertragbarkeit: Die Aktienoptionen sind nicht übertragbar, sondern
können nur durch den Bezugsberechtigten ausgeübt werden. Für den Todesfall,
(f) den Eintritt in den Ruhestand, die Berufsunfähigkeit infolge von Krankheit
oder die Beendigung der Zugehörigkeit eines verbundenen Unternehmens zur
Energiekontor-Gruppe können Sonderregeln vorgesehen werden.
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(3) Erfüllung des Bezugsrechts

Die Gesellschaft ist berechtigt, die Bezugsrechte wahlweise durch Ausgabe von Aktien aus

dem hierfür geschaffenen bedingten Kapital oder durch Veräußerung eigener Aktien zu

erfüllen. Die Entscheidung darüber, welche dieser Erfüllungsmöglichkeiten, die jeweils auch

miteinander kombiniert werden dürfen, im Einzelfall gewählt wird, trifft der Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat hat sich bei seiner Entscheidung allein vom Interesse der Gesellschaft

leiten zu lassen.

4) Kapitalmaßnahmen

Der Ausübungspreis und die Anzahl der neuen Aktien je Bezugsrecht werden nach näherer

Maßgabe der Bedingungen der Bezugsrechte angepasst, wenn die Gesellschaft während der

Laufzeit der Bezugsrechte entweder ihr Kapital gegen Einlagen erhöht oder Wandlungs- oder

Bezugsrechte außerhalb dieses Aktienoptionsplans begründet und dabei ihren Aktionären

jeweils ein Bezugsrecht einräumt. Die Bedingungen der Bezugsrechte können darüber hinaus

für den Fall einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, einer Kapitalherabsetzung,

eines Aktiensplits oder einer Sonderdividende Anpassungen vorsehen. Mit der Anpassung soll

erreicht werden, dass auch nach Durchführung solcher Maßnahmen und den damit verbundenen

Auswirkungen auf den Börsenkurs die Gleichwertigkeit des Ausübungspreises und der Anzahl 8. der neuen Aktien je Bezugsrecht sichergestellt ist. § 9 Abs. 1 AktG bleibt unberührt.

5) Weitere Regelungen

Die Einzelheiten für die Gewährung von Bezugsrechten und die weiteren

Ausübungsbedingungen werden durch den Aufsichtsrat festgesetzt. Zu diesen Einzelheiten

gehören insbesondere die Auswahl einzelner Bezugsberechtigter, die Gewährung von

Bezugsrechten an einzelne Bezugsberechtigte, das Festlegen von Bestimmungen über die

Durchführung und das Verfahren der Gewährung und Ausübung der Bezugsrechte sowie die

Regelungen über die Behandlung von Bezugsrechten in Sonderfällen.

6) Besteuerung

Sämtliche Steuern, die bei Ausübung der Bezugsrechte oder bei Verkauf der Aktien durch

die Bezugsberechtigten fällig werden, tragen die Bezugsberechtigten.

Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu insgesamt EUR 100.000,00 durch Ausgabe

von bis zu insgesamt 100.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht

Bedingtes Kapital 2024/I). Die Bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt,

wie die Inhaber von Bezugsrechten, die von der Gesellschaft im Rahmen des

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Aktienoptionsprogramms 2024 gewährt werden, ihre Bezugsrechte ausüben und die Gesellschaft

nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien gewährt. Die neuen Aktien nehmen jeweils

d) vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung des Bezugsrechts entstehen, am

Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren

Einzelheiten der Durchführung der Bedingten Kapitalerhöhung festzulegen. Soweit der

Vorstand betroffen ist, erfolgt die Festlegung durch den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat

wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des

bedingten Kapitals anzupassen.

§ 4 Abs. 6 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

"(6) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu insgesamt EUR 100.000,00 durch

Ausgabe von bis zu insgesamt 100.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt

erhöht (Bedingtes Kapital 2024/I). Die Bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit

durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten, die von der Gesellschaft im Rahmen des

e) Aktienoptionsprogramms 2024 gewährt werden, ihre Bezugsrechte ausüben und die Gesellschaft

nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien gewährt. Die neuen Aktien nehmen jeweils

vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung des Bezugsrechts entstehen, am

Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren

Einzelheiten der Durchführung der Bedingten Kapitalerhöhung festzulegen. Soweit der

Vorstand betroffen ist, erfolgt die Festlegung durch den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat ist

ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des bedingten

Kapitals anzupassen."

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Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 8:
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Die Gesellschaft gewährt den Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft einen variablen

Vergütungsbestandteil mit langfristiger Anreizwirkung. Dieser soll das unternehmerische Handeln der

Mitglieder des Vorstands fördern, sie langfristig an die Gesellschaft binden sowie eine marktgerechte

Vergütung sicherstellen.

Unter Punkt 8 der Tagesordnung wird vorgeschlagen, den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu ermächtigen,

bis einschließlich zum 28. Mai 2029 einmalig oder mehrmals Bezugsrechte (Aktienoptionen) auf insgesamt

bis zu 100.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien an Vorstandsmitglieder der Gesellschaft zu gewähren.

Dementsprechend soll auch ein Bedingtes Kapital 2024/I geschaffen und § 4 Abs. 6 der Satzung neu gefasst

werden.

Das Bedingte Kapital 2024/I in Höhe von EUR 100.000,00 entspricht ca. 0,7 Prozent des derzeitigen

Grundkapitals der Gesellschaft und dient dazu, dass die Gesellschaft neue Aktien ausgeben und diese dazu

verwenden kann, sie auf die Bezugsberechtigten für den Fall der Ausübung der ihnen gewährten

Aktienoptionen zu übertragen.

Die neuen Aktien werden erst ausgegeben, wenn nach Maßgabe der in dem Hauptversammlungsbeschluss

festgelegten Bedingungen Aktienoptionen an Bezugsberechtigte ausgegeben wurden und diese ihre

Bezugsrechte nach Ablauf der Wartezeit und nach Maßgabe der Erreichung der in der Ermächtigung

festgelegten Ausübungshürde sowie der sonst im Aktienoptionsprogramm 2024 festgelegten Bedingungen

ausüben. Aufgrund der Zweckbindung des Bedingten Kapitals 2024/I steht den Aktionären kein Bezugsrecht

auf die neuen Aktien zu.

Die Ausgabe von zum Bezug von Aktien der Gesellschaft berechtigenden Aktienoptionen sollen

Vorstandsmitglieder der Gesellschaft an die Gesellschaft binden.

Aktienoptionen können dreimal jährlich ausgegeben werden und zwar zwischen dem 11. und 26.

Börsenhandelstag an der Frankfurter Wertpapierbörse jeweils nach Veröffentlichung des Konzernabschlusses,

der Veröffentlichung des Halbjahresberichts eines Geschäftsjahres sowie nach der ordentlichen

Hauptversammlung.

Die Ausgabe von Aktien aus dem Bedingten Kapital 2024/I erfolgt frühestens nach Ablauf der Wartezeit

von vier Kalenderjahren nach dem Ende des jeweiligen Ausgabezeitraums und entsprechender

Ausübungserklärung. Aktienoptionen sind jeweils nur ausübbar, wenn die Wartezeit abgelaufen und die

Ausübungshürde erreicht wurde, anderenfalls verfallen die Aktienoptionen entschädigungslos.

Die Bezugsrechte können nur gegen Zahlung des Ausübungspreises, der 120 Prozent des

Börsendurchschnittskurses, also des arithmetischen Mittels der Schlussauktionspreise für eine

Energiekontor-Aktie im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional

vergleichbaren Nachfolgesystem) an fünf unmittelbar aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen vor dem

Ausgabezeitraum, beträgt, ausgeübt werden. Aus diesem Ausübungspreis ergibt sich mittelbar auch die

Ausübungshürde.

Ausübbare Aktienoptionen können von den Bezugsberechtigten grundsätzlich während ihrer Laufzeit und

nach Ablauf der jeweiligen Wartezeit in Ausübungszeiträumen ausgeübt werden. Ausübungszeiträume sind die

jeweils zehn Börsenhandelstage an der Frankfurter Wertpapierbörse nach der Veröffentlichung des

Konzernabschlusses, der Veröffentlichung des Halbjahresberichts eines Geschäftsjahres sowie nach der

ordentlichen Hauptversammlung. Falls Ausübungstage in einen Zeitraum fallen, der mit dem Tag beginnt, an

dem die Gesellschaft ein Angebot an ihre Aktionäre zum Bezug von jungen Aktien oder

Teilschuldverschreibungen mit Wandel- oder Bezugsrechten im Bundesanzeiger veröffentlicht, und an dem Tag

endet, jeweils einschließlich, an dem die bezugsberechtigten Aktien der Gesellschaft erstmals "ex

Bezugsrecht" notiert werden, ist eine Ausübung der Bezugsrechte unzulässig. Der jeweilige

Ausübungszeitraum verlängert sich um eine entsprechende Anzahl von Ausübungstagen unmittelbar nach Ende

des Sperrzeitraums.

Vorstand und Aufsichtsrat sind überzeugt, dass die vorgeschlagene Ermächtigung zur Ausgabe von

Aktienoptionen an die Bezugsberechtigten in besonderem Maße geeignet ist, einen nachhaltigen

Leistungsanreiz für die Bezugsberechtigten zu bewirken und damit im Interesse der Gesellschaft und ihrer

Aktionäre zu einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts beizutragen.

Beschlussfassung über die Änderung von § 18 Abs. 2 S. 2 der Satzung

§ 123 Abs. 4 S. 2 AktG wurde durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) geändert. Aus diesem Grund

soll die Satzungsregelung in § 18 Abs. 2 S. 2 der Satzung an die neue Gesetzesfassung angepasst werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung daher vor, zu beschließen: 9.

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"Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der
Hauptversammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür
mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag
des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind."
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Beschlussfassung über die Änderung von § 19 Abs. 1 der Satzung

Nach der derzeitigen Satzungsregelung leitet der Vorsitzende des Aufsichtsrats die Hauptversammlung,

im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter und bei Verhinderung beider wird der Versammlungsleiter

von der Hauptversammlung gewählt. Da im Bedarfsfall die Wahl des Versammlungsleiters unnötig Zeit in

Anspruch nimmt, erscheint es sinnvoll, dem Aufsichtsratsvorsitzenden die Befugnis einzuräumen, auch einen

Dritten, der nicht Mitglied des Aufsichtsrats ist, als Versammlungsleiter zu bestimmen. 10. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung daher vor, zu beschließen:

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"Die Leitung der Hauptversammlung übernimmt grundsätzlich der Vorsitzende des
Aufsichtsrats, im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter. Der
Aufsichtsratsvorsitzende, im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter, ist ermächtigt,
ein anderes Mitglied des Aufsichtsrats oder einen Dritten zum Versammlungsleiter zu
bestimmen."
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(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 17, 2024 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ EQS-HV: Energiekontor AG: Bekanntmachung der -4-

Im nachfolgenden Vergütungsbericht nach § 162 AktG werden die Vergütungen der gegenwärtigen und früheren Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Energiekontor AG im Geschäftsjahr 2023 dargestellt und erläutert.

Um die Einordnung der gemachten Angaben zu erleichtern und das Verständnis zu fördern, werden auch die im Geschäftsjahr 2023 geltenden Vergütungssysteme für den Vorstand und den Aufsichtsrat in ihren Grundzügen dargestellt. Detaillierte Informationen zu den Vergütungssystemen für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Energiekontor AG sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.energiekontor.de/investor-relations/ verguetungssystemundverguetungsbericht verfügbar.

Der Vergütungsbericht 2022 wurde von der Hauptversammlung gemäß §120a Abs. 4 AktG am 17. Mai 2023 zur Billigung vorgelegt und mit 74,99 Prozent gültigen Ja-Stimmen des auf der Hauptversammlung vertretenen Grundkapitals gebilligt.

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I. Das Vergütungsjahr 2023
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Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder und Anwendung im Geschäftsjahr 2023

Das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Energiekontor AG wurde vom Aufsichtsrat am 25. März 2021 in Übereinstimmung mit § 87a Abs. 1 AktG beschlossen und von der Hauptversammlung am 20. Mai 2021 mit einer Mehrheit von 90,78 Prozent gebilligt.

Das am 20. Mai 2021 gebilligte Vorstandsvergütungssystem findet auf alle ab dem 20. Mai 2021 neu abzuschließende oder zu verlängernde Vorstanddienstverträge Anwendung.

Dem Vorstand der Energiekontor AG gehörten im Berichtszeitraum folgende Mitglieder an:

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.             Peter Szabo, Vorstandsvorsitzender 
.             Günter Eschen 
.             Carsten Schwarz 

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Die Vorstandsdienstverträge mit Peter Szabo und Günter Eschen wurden noch vor Inkrafttreten des Vergütungssystems abgeschlossen und haben noch eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2024 (Günter Eschen) bzw. 31. Dezember 2024 (Peter Szabo). Die Vergütung dieser Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2023 ist dementsprechend noch nach den bestehenden Altverträgen erfolgt, die dem aktuell geltenden Vergütungssystem noch nicht vollständig entsprechen.

Der Vorstandsdienstvertrag von Carsten Schwarz wäre zum 30. Juni 2023 ausgelaufen und wurde frühzeitig bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Von der im Vergütungssystem gemäß den rechtlichen Vorgaben verankerten Möglichkeit, vorübergehend vom Vergütungssystem abzuweichen, hat der Aufsichtsrat im abgelaufenen Geschäftsjahr für den Vorstandsdienstvertrag von Carsten Schwarz insofern Gebrauch gemacht, als dass im Falle seiner regulären oder vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit keine Leistungen vorgesehen sind. Insbesondere enthält der Vertrag keine Regelungen im Hinblick auf eine Abfindung oder einen Abfindungs-Cap (beides analog "Altverträge").

Die Vergütungen aus den Altverträgen (im Folgenden "Altverträge") bzw. sich hieraus ergebende Abweichungen von dem Vergütungssystem werden im Folgenden dargestellt und erläutert.

Bestätigung der Vergütung des Aufsichtsrats und Anwendung des Vergütungssystems im Geschäftsjahr 2023

Die Hauptversammlung vom 20. Mai 2021 hat mit einer Mehrheit von 98,80 Prozent die in § 15 der Satzung enthaltene Regelung für die Vergütung des Aufsichtsrats bestätigt und das ihr zugrundeliegende Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder gebilligt.

Das gegenüber den Vorjahren unveränderte Vergütungssystem für den Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2023 wie in § 15 der Satzung der Gesellschaft geregelt angewendet.

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II.           Die Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2023 
1.            Überblick über das Vergütungssystem des Vorstands 

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Das Vergütungssystem für den Vorstand entspricht den Anforderungen des § 87a AktG sowie den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 (DCGK), soweit in der jeweiligen Entsprechenserklärung der Energiekontor AG nach § 161 AktG keine Abweichungen von diesen Empfehlungen erklärt werden.

Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Energiekontor AG ist auf eine nachhaltige und langfristige Unternehmensentwicklung sowie eine Steigerung des Unternehmenswerts zugunsten aller Aktionäre ausgerichtet. Durch strategische und operative Leistungskriterien setzt das System Anreize für eine an der Strategie ausgerichtete wertschaffende und langfristige Entwicklung der Gesellschaft. Die strategischen und operativen Leistungskriterien werden im Einklang mit der Unternehmensstrategie ausgestaltet und sollen in der variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder verankert werden. Das Vergütungssystem leistet insofern einen Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur nachhaltigen und langfristigen Entwicklung der Gesellschaft. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder kann, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, durch die Ausgabe von Aktienoptionen aus einem Aktienoptionsprogramm ergänzt und damit die Vergütung an die Kursentwicklung der Aktie der Gesellschaft gekoppelt werden, wodurch ein Gleichlauf von Management- und Aktionärsinteressen erwartet wird.

Das Vergütungssystem zielt darauf ab, die Vorstandsmitglieder entsprechend ihrem Aufgaben- und Verantwortungsbereich angemessen und leistungsgerecht zu entlohnen, wobei durch die variablen leistungsabhängigen Vergütungsbestandteile insbesondere auch der persönlichen Leistung eines jeden Vorstandsmitglieds Rechnung getragen werden soll.

Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Energiekontor AG besteht aus festen und variablen Bestandteilen, deren Summe die Gesamtvergütung eines Vorstandsmitglieds bildet.

In der nachfolgenden Tabelle werden die Bestandteile des Vergütungssystems sowie deren Ausgestaltung dargestellt. Die Bestandteile und ihre konkrete Anwendung im Geschäftsjahr 2023 sowie Abweichungen aus Altverträgen werden anschließend im Detail erläutert.

Übersicht über die Vergütungsbestandteile des Vergütungssystems

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VERGÜTUNGBESTANDTEIL

Feste Vergütung

Festes             Das feste Jahresgehalt wird in zwölf gleichen Teilbeträgen jeweils am Ende eines Kalendermonats 
Jahresgehalt       ausgezahlt. 


Individuell unterschiedliche Sachbezüge und geldwerten Vorteile, wie die Bereitstellung eines
Dienstwagens zur dienstlichen und privaten Nutzung, die Bereitstellung von Versicherungsschutz in
verschiedenen Bereichen, insbesondere Unfallversicherung, Rechtsschutz- und
Nebenleistungen Strafrechtsschutzversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und
Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung), Zuschüsse zu einer Kranken- und
Pflegeversicherung sowie die Übernahme von Beiträgen für Lebensversicherungen und
Rentenzusatzversicherungen bzw. Zuschüsse zur Einzahlung in das persönliche Vorsorgekonzept.

Variable Vergütung

Jährliche erfolgsabhängige Vergütung mit einem Bemessungszeitraum von grundsätzlich einem
Geschäftsjahr.
Leistungskriterien:

Individuelle operative und strategische Kriterien bzw. Ziele, die im direkten
- Verantwortungsbereich des jeweiligen Vorstandsmitglieds liegen

- Sowohl finanzielle als auch nicht finanzielle Leistungskriterien möglich

- Katalog der Leistungskriterien je nach Ressort:

Eigenbestand, Projektentwicklung, Projektvertrieb, Finanzierungsprodukte, Innovation
-             und Effizienz, technische Optimierung, Projektfinanzierung, Betriebsführung, 
Erfolgsbeteiligung               Wettbewerb, Dividendenausschüttung und Aktienkursentwicklung 


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Bemessungsgrößen für die Leistungskriterien (nicht abschließend):

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Rohmarge, Ausschüttungen der Eigenparks, Betriebsführungserlöse, über
- Finanzierungsprodukte eingeworbenes Kapital.

- Umsetzung eines Projekts

- Erreichen von Meilensteinen

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Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsprogramm 2018:

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- Aktienoptionen auf noch bis zu 400.000 Aktien der Energiekontor AG
- Gewährung nach billigem Ermessen des Aufsichtsrats

Aktienoptionen                   Ausübungspreis: 120 Prozent des Börsendurchschnittskurses bei Ausgabe (= 
-             Erfolgsziel) 


- Wartezeit von vier Jahren ab Ausgabe der Aktienoptionen

- Keine Haltefrist nach Ausgabe der Aktien
Sonstige Vergütungsregelungen
===
Begrenzung der dem Gesamtvorstand für ein Geschäftsjahr gewährten Gesamtvergütung gemäß § 87a Abs.

1 Satz 2 Nr. 1 AktG:

===
Maximalvergütung - 2,5 Mio. Euro (ohne Aktienoptionen)

- 4,5 Mio. Euro (mit Aktienoptionen)

===
Sofern bei vorzeitiger Beendigung des Vorstandsvertrages eine Abfindung gezahlt wird, ist ihre

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Höhe auf die Vergütung für die Restlaufzeit des Vorstandsvertrages, maximal zwei Abfindungs-Cap Jahresvergütungen, begrenzt.

Eine etwaige Zahlung aus einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot kann auf die Abfindungszahlung

anzurechnen sein. Malus- oder Das Vergütungssystem enthält keine Regelungen hinsichtlich einer Reduzierung der variablen Clawback-Regelung Vergütung (Malus) oder der Möglichkeit, bereits ausgezahlte variable Vergütungsbestandteile

zurückzufordern (Clawback).

===
2. Feste Vergütung
===
Die feste Vergütung besteht aus dem festen Jahresgehalt und den Nebenleistungen. Sie ist erfolgsunabhängig und sichert für die Vorstandsmitglieder ein angemessenes Basiseinkommen, wodurch das Eingehen unangemessener Risiken für das Unternehmen vermieden wird.

Festes Jahresgehalt

Das feste Jahresgehalt wird in zwölf gleichen Teilbeträgen jeweils am Ende eines Kalendermonats ausgezahlt. Es ist grundsätzlich für die gesamte Vertragslaufzeit fest vereinbart. Abweichend hiervon sieht der Altvertrag des Vorstandsmitglieds Günter Eschen bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen eine Erhöhung des Jahresgehalts während der Vertragslaufzeit vor.

Nebenleistungen

Den Mitgliedern des Vorstands werden ferner vertragliche Nebenleistungen entsprechend dem Vergütungssystem gewährt, die hinsichtlich Höhe und Umfang individuell unterschiedlich unter Berücksichtigung der jeweiligen Vertragssituation ausgestaltet werden können.

Die vertraglich vereinbarten Nebenleistungen umfassten im Geschäftsjahr 2023 für alle Vorstandsmitglieder die Bereitstellung eines Dienstwagens zur dienstlichen und privaten Nutzung, die Bereitstellung von Versicherungsschutz im Rahmen einer Unfallversicherung, Rechtsschutz- und Strafrechtsschutzversicherung und Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung). Darüber hinaus wurden - individuell unterschiedlich vereinbart - Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Berufsunfähigkeits-, Lebens und/oder Rentenzusatzversicherung übernommen sowie Zuschüsse zur Einzahlung in das persönliche Vorsorgekonzept gezahlt.

===
3. Variable Vergütung
===
Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder sieht neben der Grundvergütung und den vertraglichen Nebenleistungen eine jährliche erfolgsabhängige Vergütung vor, die in bar ausgezahlt wird ("Erfolgsbeteiligung"). Daneben kann bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen eine variable Vergütung in Form von Aktienoptionen gewährt werden.

Erfolgsbeteiligung

Regelungen des Vergütungssystems

Die jährliche Erfolgsbeteiligung hängt von Leistungskriterien und bestimmten mit den Leistungskriterien verbundenen Bemessungsgrößen (Parametern) bzw. dem Erreichen bestimmter für die Leistungskriterien festgesetzten Ziele ab.

Bemessungszeitraum ist grundsätzlich jeweils ein Geschäftsjahr, wobei der überwiegende Teil der Leistungskriterien durch die langfristige Wirkung der Verhaltensanreize auf eine langfristige Entwicklung der Gesellschaft abzielt. Die relevanten Leistungskriterien für ein Geschäftsjahr, die Bemessungsgrößen sowie die konkreten Ziele werden grundsätzlich zu Beginn des maßgeblichen Geschäftsjahres durch eine entsprechende Zielvereinbarung festgelegt, soweit die Festlegung nicht bereits im Dienstvertrag getroffen wurde. Letzteren Falls erfolgt eine Bestätigung der entsprechenden Kriterien und Zielsetzung unter Verweis auf die entsprechende Vertragsbestimmung.

Bei den festzulegenden Leistungskriterien handelt es sich überwiegend um individuelle operative und strategische Kriterien bzw. Ziele, die im direkten Verantwortungsbereich des jeweiligen Vorstandsmitglieds liegen. Es können sowohl finanzielle als auch nicht finanzielle Leistungskriterien vorgesehen werden. Der Katalog der Leistungskriterien umfasst je nach Ressort: Eigenbestand, Projektentwicklung, Projektvertrieb, Finanzierungsprodukte, Innovation und Effizienz, technische Optimierung, Projektfinanzierung, Betriebsführung, Wettbewerb, Dividendenausschüttung und Aktienkursentwicklung.

Als Bemessungsgrößen für die Leistungskriterien (Parameter) können beispielsweise herangezogen werden: Rohmarge, Ausschüttungen der Eigenparks, Betriebsführungserlöse oder über Finanzierungsprodukte eingeworbenes Kapital. Als konkrete Zielsetzungen können auch die Umsetzung eines Projekts oder das Erreichen von Meilensteinen festgelegt werden. Bei der Festlegung und Auswahl der einzelnen Ziele und Parameter achtet der Aufsichtsrat darauf, dass diese objektiv, beispielsweise anhand des Rechnungslegungswesens, interner Auswertungen oder objektiv erreichter Ergebnisse, messbar und als Steuerungsgröße für die langfristige Entwicklung der Gesellschaft geeignet sind. Zudem sind die Leistungskriterien und Ziele so zu bestimmen, dass der Anteil der angestrebten Vergütung aus dem Erreichen langfristig orientierter Ziele den Anteil aus kurzfristig orientierten Zielen übersteigt. Eine nachträgliche Änderung der Ziele oder Parameter ist ausgeschlossen. Abhängig von den Leistungskriterien und den damit verbundenen Parametern kann sich die rechnerische Höhe der Erfolgsbeteiligung aus einem im Voraus festgelegten absoluten Betrag bei Zielerreichung, einem Anteil (z.B. Prozentsatz) der jeweiligen Parameter oder anhand einer Formel unter Zugrundelegung eines oder mehrerer Parameter ergeben. Es können Höchstgrenzen für einzelne Leistungskriterien oder die leistungsabhängige Erfolgsbeteiligung für ein Vorstandsmitglied insgesamt festgelegt werden.

Anwendung im Geschäftsjahr 2023

In den Altverträgen der Vorstandsmitglieder bzw. entsprechenden Zielvereinbarungen sind Erfolgsbeteiligungen entsprechend den vorstehenden Regelungen vereinbart. Dabei gelten für die Summe aller für ein Geschäftsjahr gezahlten Erfolgsbeteiligungen jeweils bestimmte Obergrenzen.

Für das Geschäftsjahr 2023 wurden für die Erfolgsbeteiligung folgende Leistungskriterien herangezogen:

Leistungskriterien und Bemessungsgrößen 2023

===


Leistungskriterien Bemessungsgröße

Dividende 1 Prozent der für das jeweilige
Geschäftsjahr gezahlten Dividende

0,25 Prozent der Rohmarge der dem
Erhöhung des Eigenbestands Eigenbestand im jeweiligen Geschäftsjahr
zugeführten Projekte
Peter Szabo
(seit 06/                                                                Je nach Bereich 0,15 Prozent bzw. 0,25 
2003,                                                                    Prozent der Rohmarge der im jeweiligen 
Vorsitzender  Projektentwicklung                                         Geschäftsjahr in seinem 
seit 11/2011)                                                            Verantwortungsbereich zur Kreditvalutierung 

gebrachten Projekte

Projektvertrieb 0,25 Prozent der Rohmarge der im jeweiligen
Geschäftsjahr verkauften Projekte

Finanzierung (Anteilsvertrieb) 0,10 Prozent des im jeweiligen Geschäftsjahr
eingeworbenen Kapitals

Anteil 0,40 Prozent der Rohmarge der im
jeweiligen Geschäftsjahr in seinem
Projektentwicklung Verantwortungsbereich zur Kreditvalutierung
gebrachten Projekte
Günter Eschen                                                            Abzügl. der zugeordneten Personal- und 
(seit 07/                                                                Sachkosten 

2015)
Dividende 0,25 Prozent der für das jeweilige
Geschäftsjahr gezahlten Dividende

Aktienkursentwicklung Aktienkurssteigerung im Zeitraum 01/2023 bis
12/2023 in Prozent x 1.000 Euro

Betriebsführung - Ergebnissteigerung Profit Center         0,5 Prozent der Ergebnissteigerung im 
Betriebsführung                                            Bereich Betriebsführung 


Betriebsführung - Überschuss des Sub-Profitcenters         1 Prozent des Überschusses des Bereichs 
"zusätzliche Dienstleistungen"                             "zusätzliche Dienstleistungen" 


Von der Erreichung bzw. Überschreitung der
Betriebsführung - Effizienz der Windparks Eigenpark-Planausschüttungen abhängige
Zielerreichungsprämie

===
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DJ EQS-HV: Energiekontor AG: Bekanntmachung der -6-

===
Zielerreichungsprämie für abgeschlossene
Betriebsführung - Risikoreduzierung Maßnahmen zur Risikoreduzierung bei Eigen-
und Fremdwindparks

0,5 Prozent der Steigerung des laufenden
Betriebsführung - Eigenparkverbesserung Überschusses der Eigenparks durch
Innovationsprojekte
Carsten
Schwarz                                                                  I.W. das Verhältnis der Rohmarge aller im 
(seit 06/                                                                jeweiligen Geschäftsjahr in Deutschland zur 
2020)         Engineering, Procurement, Construction (EPC) Wind in       Kreditvalutierung (KV) geführten 
Deutschland                                                Windparkprojekte zur Gesamtinvestitionssumme 

(inkl. Marge) dieser Projekte x 500.000
(Faktor)

Wettbewerb - Umsetzung definierter Projekte im
Zusammenhang mit den wettbewerbsrelevanten Bereichen u.a.
"Finanzierungslaufzeiten, "WEA Wartung und Betrieb",       Zielerreichungsprämie für jedes im 
"Smart Wind Farm", "Grüner Wasserstoff",                   jeweiligen Geschäftsjahr in den genannten 
"Batteriespeicher", "Transferpotentiale",                  Bereichen umgesetzte Projekt 

"Hybridkraftwerk", "Einkauf Umspannwerke", "Technische
Optimierung", "Ertragsoptimierung" und "Projektrisiken"

Dividende 0,25 Prozent der für das jeweilige
Geschäftsjahr gezahlten Dividende

Aktienkursentwicklung Aktienkurssteigerung im Zeitraum 01/2023 bis
12/2023 in Prozent x 1.000 Euro

===
Die nachfolgende Tabelle enthält die jedem Vorstandsmitglied insgesamt für das Geschäftsjahr 2023 gewährte Erfolgsbeteiligung:

Erfolgsbeteiligungen 2023

===
In TEUR            2023 2022 
Peter Szabo      261  361 
Günter Eschen    36   182 
Carsten Schwarz  299  160 

===
Beitrag zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft

Der überwiegende Teil der vorgenannten Leistungskriterien ist auf langfristig orientierte Ziele ausgerichtet und wirkt sich aufgrund der damit verbundenen Verhaltensanreize langfristig auf die Entwicklung der Gesellschaft aus; dies betrifft beispielsweise die Kriterien Eigenbestand, Projektentwicklung, Innovation und Effizienz, Wettbewerb sowie technische Optimierung. Indem der wesentliche Anteil der Leistungskriterien aus dem auf erneuerbaren Energien beruhenden Geschäftsmodell der Gesellschaft abgeleitet wird, ist diesen Leistungskriterien zudem die Ausrichtung auf Nachhaltigkeit immanent. Durch die Aufnahme von individuellen und unternehmensbezogenen Kriterien werden individuelle Anreize für spezifische Ziele mit wesentlicher Bedeutung für die operative und strategische Unternehmensentwicklung gesetzt und deren Umsetzung durch eine entsprechende Incentivierung der Vorstandsmitglieder gefördert. Die Erfolgsbeteiligung leistet somit einen Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie und nachhaltigen und langfristigen Entwicklung der Gesellschaft.

Aktienoptionen

Wesentliche Bedingungen des Aktienoptionsprogramms 2018

Bei der Gesellschaft besteht derzeit ein Aktienoptionsprogramm 2018, das auf der von der Hauptversammlung am 23. Mai 2018 beschlossenen Ermächtigung beruht. Das Gesamtvolumen der Ermächtigung umfasste ursprünglich Aktienoptionen auf bis zu 500.000 Aktien der Gesellschaft. 100.000 Aktienoptionen wurden bereits im Jahr 2020 ausgegeben, so dass im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2018 nach Inkrafttreten des Vergütungssystems bis zum 30. April 2023 noch bis zu 400.000 Aktienoptionen an Vorstandsmitglieder ausgegeben werden können. Rechtliche Grundlage für die Gewährung der Aktienoptionen bildet ein mit dem Vorstandsmitglied abzuschließender Gewährungsvertrag.

===
Nach den Bedingungen des Aktienoptionsprogramms 2018 berechtigt jedes Bezugsrecht das Vorstandsmitglied
zum Erwerb einer Aktie der Gesellschaft. Der Ausübungspreis entspricht 120 Prozent des
Börsendurchschnittskurses, also des arithmetischen Mittels der Schlussauktionspreise für eine
. Energiekontor-Aktie im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional
vergleichbaren Nachfolgesystem) an fünf unmittelbar aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen vor dem
Ausgabezeitraum. Aus diesem Ausübungspreis ergibt sich mittelbar auch die Ausübungshürde.
Das Aktienoptionsprogramm 2018 sieht eine Wartefrist bis zur erstmaligen Ausübungsmöglichkeit von vier
. Jahren, beginnend mit dem Ende des jeweiligen Ausgabezeitraums vor. Die Bezugsrechte haben eine Laufzeit von fünf Jahren beginnend mit dem Ende des jeweiligen
. Ausgabezeitraums. Sie können durch die Gesellschaft in bestimmten Fällen mit einer Frist von einem Monat
gekündigt werden.
Die Bezugsrechte können während ihrer Laufzeit und nach Ablauf der jeweiligen Wartezeit in
Ausübungszeiträumen ausgeübt werden. Ausübungszeiträume sind die jeweils zehn Börsenhandelstage an der
Frankfurter Wertpapierbörse nach der Veröffentlichung des Konzernabschlusses, der Veröffentlichung des
Halbjahresberichts eines Geschäftsjahres sowie nach der ordentlichen Hauptversammlung. Falls
Ausübungstage in einen Zeitraum fallen, der mit dem Tag beginnt, an dem die Gesellschaft ein Angebot an
. ihre Aktionäre zum Bezug von jungen Aktien oder Teilschuldverschreibungen mit Wandel- oder Bezugsrechten
im Bundesanzeiger veröffentlicht, und an dem Tag endet, jeweils einschließlich, an dem die
bezugsberechtigten Aktien der Gesellschaft erstmals "ex Bezugsrecht" notiert werden, ist eine Ausübung
der Bezugsrechte unzulässig. Der jeweilige Ausübungszeitraum verlängert sich um eine entsprechende Anzahl
von Ausübungstagen unmittelbar nach Ende des Sperrzeitraums.
Voraussetzung für die Ausübung ist zudem, dass das Vorstandsmitglied noch in einem Dienstverhältnis zur
Gesellschaft steht. Bezugsrechte, für die im Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses die
Wartezeit bereits abgelaufen ist, können von dem Vorstandsmitglied noch im nächsten Ausübungszeitraum
. ausgeübt werden. Bezugsrechte, für die zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses die
Wartefrist noch nicht abgelaufen ist, erlöschen ersatz- und entschädigungslos. Gleiches gilt, unabhängig
vom Ablauf der Wartefrist, falls das Dienstverhältnis aufgrund einer außerordentlichen Kündigung durch
die Gesellschaft aus wichtigem Grund endet.
Der Anspruch auf Bezug von Aktien kann entweder aus dem hierfür geschaffenen Bedingten Kapital 2018 oder
.             durch eigene Aktien erfüllt werden. 
.             Das Aktienoptionsprogramm 2018 sieht keine Haltefristen für Aktien, die die Teilnehmer durch Ausübung von 

Bezugsrechten erwerben, vor.
===
Beitrag zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft

Die langfristig orientierte Vergütung der Vorstandsmitglieder durch Aktienoptionen leistet einen Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Unternehmensentwicklung und führt zu einem Gleichlauf der Aktionärs- und Managementinteressen. Nur eine erfolgreiche Umsetzung der Strategie wird zu einer nachhaltigen Steigerung des Börsenkurses führen, die erforderlich ist, damit die Vorstandsmitglieder von ihren Aktienoptionen profitieren können.

Anwendung im Geschäftsjahr 2023

Im Geschäftsjahr 2020 wurden dem Vorstandsmitglied Peter Szabo 100.000 Aktienoptionen gewährt. Der Ausübungspreis beträgt 22,032 Euro pro Aktie; die Wartezeit endet im Jahr 2024.

Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine Aktienoptionen an Vorstandsmitglieder ausgegeben.

===
4. Sonstige Vergütungsregelungen
===
Möglichkeit, variable Vergütungsbestandteile zurückzufordern (Clawback)

Die Möglichkeit, bereits ausgezahlte variable Vergütungsbestandteile zurückzufordern, ist in dem Vergütungssystem nicht vorgesehen und in den Vorstandsverträgen nicht vereinbart; dementsprechend erfolgte im Geschäftsjahr 2023 keine Rückforderung variabler Vergütungsbestandteile.

Leistungen bei Vertragsbeendigung

Abfindungsregelungen

Das Vergütungssystem sieht vor, dass, sofern bei einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit eine Abfindung gezahlt wird, diese zwei Jahresvergütungen nicht übersteigen und nicht mehr als die Restlaufzeit des Vorstandsdienstvertrags vergüten darf (Abfindungs-Cap).

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April 17, 2024 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ EQS-HV: Energiekontor AG: Bekanntmachung der -7-

Die Altverträge der Vorstandsmitglieder Peter Szabo und Günter Eschen sowie der zwischenzeitlich verlängerte Vertrag von Carsten Schwarz sehen keine Leistungen an die Vorstandsmitglieder im Falle einer regulären oder vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit vor. Insbesondere enthalten die Altverträge keine Regelungen im Hinblick auf eine Abfindung oder einen Abfindungs-Cap.

Wettbewerbsverbot

Das Vergütungssystem sieht vor, dass in den Vorstandsdienstverträgen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot von bis zu zwei Jahren mit einer für die Dauer des Wettbewerbsverbots zu zahlenden Karenzentschädigung in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuletzt bezogenen vertraglichen Leistungen vereinbart werden kann. Dabei kann vorgesehen werden, dass eine eventuelle Abfindungszahlung auf die Karenzentschädigung angerechnet wird.

Von den aktuell laufenden Verträgen sieht lediglich der Vorstandsdienstvertrag von Carsten Schwarz ein Wettbewerbsverbot von zwei Jahren mit einer Karenzentschädigung in Höhe von 50 Prozent der zuletzt bezogenen vertraglichen Leistungen vor, sofern die Gesellschaft das Wettbewerbsverbot sechs Monate vor Beendigung des Vorstandsdienstvertrages schriftlich anzeigt. Das Wettbewerbsverbot gilt zudem nicht, wenn der Vorstandsdienstvertrag wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit endet. Die Anrechnung einer eventuellen Abfindungszahlung ist nicht vereinbart.

Vergütungen für Nebentätigkeiten

Soweit ein Vorstandsmitglied auch Tätigkeiten bei Tochtergesellschaften der Gesellschaft wahrnimmt, ist diese Tätigkeit vereinbarungsgemäß mit der Vorstandsvergütung abgegolten.

Leistungen Dritter Im Geschäftsjahr 2023 wurden keinem Vorstandsmitglied Leistungen von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied zugesagt oder gewährt.

===
5. Individualisierte Offenlegung der Vergütung des Vorstands
===
Im Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung der gegenwärtigen und früheren Mitglieder des Vorstands nach § 162 AktG

Die folgende Tabelle stellt die den gegenwärtigen Vorstandsmitgliedern im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährten und geschuldeten festen und variablen Vergütungsbestandteile einschließlich des jeweiligen relativen Anteils nach § 162 AktG dar. Es handelt sich dabei um die im Geschäftsjahr ausbezahlte feste Grundvergütung, die im Geschäftsjahr angefallenen Nebenleistungen sowie die für das Geschäftsjahr 2023 gewährte Erfolgsbeteiligung.

Früheren Vorstandsmitgliedern wurden im Geschäftsjahr 2023 keine Vergütung gewährt oder geschuldet.

Im Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung der gegenwärtigen Mitglieder des Vorstands

===
Peter Szabo                               2023         2022 
(seit 06/2003, Vorsitzender seit 11/2011) In TEUR In %   In TEUR In % 
Feste Vergütung      Grundvergütung       325   50,19  325   43,47 
Nebenleistungen      62    9,54   62    8,30 
Summe                                     387   59,73  387   51,77 
Variable Vergütung   Erfolgsbeteiligung   261   40,27  361   48,23 
Aktienoptionen       -     -      -     - 
Summe                                     261   40,27  361   48,23 
Gesamtvergütung                           648   100,00 748   100,00 
Günter Eschen                         2023         2022 
(seit 07/2015)                        In TEUR In %   In TEUR In % 
Feste Vergütung    Grundvergütung     200   75,86  200   49,12 
Nebenleistungen    27    10,33  25    6,26 
Summe                                 227   86,19  225   55,38 
Variable Vergütung Erfolgsbeteiligung 36    13,81  182   44,62 
Aktienoptionen     -     -      -     - 
Summe                                 36    13,81  182   44,62 
Gesamtvergütung                       264   100,00 407   100,00 
Carsten Schwarz                       2023         2022 
(seit 06/2020)                        In TEUR In %   In TEUR In % 
Feste Vergütung    Grundvergütung     250   44,02  150   45,64 
Nebenleistungen    19    3,33   19    5,74 
Summe                                 269   47,36  169   51,38 
Variable Vergütung Erfolgsbeteiligung 299   52,64  160   48,62 
Aktienoptionen     -     -      -     - 
Summe                                 299   52,64  160   48,62 
Gesamtvergütung                       568   100,00 329   100,00 
6.            Einhaltung der Maximalvergütung 

===
Der Aufsichtsrat hat gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG einen Höchstbetrag für die Summe aller Vergütungskomponenten (Grundvergütung, Nebenleistungen, Erfolgsbeteiligungen und ggf. Aktienoptionen) festgelegt.

Die Summe aus fester Vergütung und Erfolgsbeteiligungen, die ein Geschäftsjahr betreffen, unterliegt - unabhängig davon, ob sie in diesem Geschäftsjahr oder zu einem späteren Zeitpunkt ausbezahlt werden - einer allgemeinen Vergütungsobergrenze und ist auf einen Maximalbetrag von 2.500.000,00 Euro für den Gesamtvorstand begrenzt. Sofern Aktienoptionen aus einem Aktienoptionsprogramm ausgegeben werden, erhöht sich die vorgenannte geschäftsjährliche Maximalvergütung für den Gesamtvorstand um 2.000.000,00 Euro. Bei der Bestimmung der geschäftsjährlichen Maximalvergütung wird in diesem Fall der Zufluss in Höhe des geldwerten Vorteils bei Ausübung von Aktienoptionen - unabhängig davon, in welchem Geschäftsjahr die aus der Ausübung hervorgehenden Aktien tatsächlich ausgegeben werden - gleichmäßig auf die vorhergehende Wartefrist von vier Jahren verteilt.

Wie der unter Ziffer 5 dargestellten Tabelle zu entnehmen ist, wurde die Maximalvergütung für den Gesamtvorstand im Geschäftsjahr 2023 eingehalten.

===
III.          Die Vergütung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023 
1.            Grundlagen und Ausgestaltung des Vergütungssystems für den Aufsichtsrat 

===
Grundlagen

Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat ist in § 15 der Satzung geregelt und gibt den abstrakten Rahmen für die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder vor. Die konkrete Vergütung wird jährlich nachträglich durch die Hauptversammlung beschlossen.

Gemäß § 15 der Satzung erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste, nach Geschäftsjahresende zu zahlende angemessene Vergütung, die durch Beschluss der Hauptversammlung festgestellt wird. Dabei ist dem Vorsitzenden das Zweifache, dem Stellvertreter das Eineinhalbfache eines Grundbetrags zu gewähren.

Ausgestaltung

Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 29. Mai 2024 eine Gesamtvergütung für den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von insgesamt 225.000,00 Euro gegebenenfalls zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer vorschlagen.

Entsprechend der in § 15 der Satzung enthaltenen Verteilungsregelung entfallen hiervon 100.000,00 Euro auf den Aufsichtsratsvorsitzenden, 75.000,00 Euro auf den Stellvertreter und 50.000,00 Euro auf das einfache Aufsichtsratsmitglied.

===
2. Individualisierte Offenlegung der Vergütung des Aufsichtsrats
===
Im Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung der gegenwärtigen und früheren Mitglieder des Aufsichtsrats nach § 162 AktG

Die folgende Tabelle stellt die den gegenwärtigen Aufsichtsratsmitgliedern im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährten und geschuldeten Vergütungsbestandteile einschließlich des jeweiligen relativen Anteils nach § 162 AktG dar. Im Geschäftsjahr 2023 sind keine Veränderungen im Aufsichtsrat eingetreten, so dass Angaben zu früheren Aufsichtsratsmitgliedern entfallen.

Gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird die Vergütung für das Geschäftsjahr 2023 durch die Hauptversammlung am 29. Mai 2024 festgesetzt und anschließend ausgezahlt. Im Ausweis für das Geschäftsjahr 2023 handelt es sich demzufolge um die der Hauptversammlung am 29. Mai 2024 vorgeschlagene und nach erfolgter Beschlussfassung für das Geschäftsjahr 2023 auszuzahlende Vergütung.

Im Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung der gegenwärtigen Mitglieder des Aufsichtsrats

===
Festvergütung                          2023         2022 
In TEUR In %   In TEUR In % 
Dr. Bodo Wilkens (Vorsitzender)        100   44,44  80    44,44 
Günter Lammers (stellv. Vorsitzender)  75    33,33  60    33,33 
Darius Oliver Kianzad                  50    22,22  40    22,22 
Gesamtvergütung                        225   100,00 180   100,00 
IV.           Vergleichende Darstellung der Vergütungs- und Ertragsentwicklung 

===
Die vergleichende Darstellung stellt grundsätzlich die jährliche Veränderung der gewährten und geschuldeten Vergütung der gegenwärtigen und früheren Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Ertragsentwicklung der Gesellschaft und der Vergütung von Arbeitnehmern auf Vollzeitäquivalenzbasis über die letzten fünf Geschäftsjahre dar.

Hinsichtlich der Ertragsentwicklung der Gesellschaft wird dabei das Jahresergebnis der Energiekontor AG nach HGB sowie das Konzern-Jahresergebnis und Konzern-EBIT nach IFRS herangezogen.

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April 17, 2024 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ EQS-HV: Energiekontor AG: Bekanntmachung der -8-

Hinsichtlich der Vergütung der Arbeitnehmer wird auf die durchschnittliche Vergütung der in Deutschland beschäftigten Belegschaft der Energiekontor-Gruppe auf Vollzeitäquivalenzbasis abgestellt. Hierbei wurden sämtliche Vergütungsbestandteile exklusive der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung berücksichtigt.

Aufgrund der Übergangsvorschrift des § 26j Abs. 2 EGAktG ist es möglich, die vergleichende Darstellung ab dem Geschäftsjahr 2021 sukzessive aufzubauen, so dass im Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 die entsprechenden Angaben für die Jahre 2021, 2022 und 2023 enthalten sind.

Vergleichende Darstellung der Ertragsentwicklung sowie der Veränderung der Vergütung der Arbeitnehmer, des Vorstands und des Aufsichtsrats

===
Veränderung 2023 vs. 2022
In TEUR 2023 2022 2021 In TEUR In %
I. Ertragsentwicklung
Jahresergebnis Energiekontor AG (HGB)                    56.192  47.779 34.522 +8.413        17,61 
Konzern-Jahresergebnis (IFRS)                            83.321  44.535 36.205 +38.785       87,09 
Konzern-EBIT (IFRS)                                      114.436 79.966 61.675 +34.470       43,11 

II. Durchschnittliche Vergütung Arbeitnehmer
Auf Basis der Gesamtbelegschaft der Energiekontor-Gruppe 83 80 80 +3 3,41
III. Vorstandsvergütung
Peter Szabo (Vorsitzender)                               648     748    733    -100          -13,39 
Günter Eschen                                            264     407    544    -143          -35,24 
Carsten Schwarz                                          568     329    292    +239          72,78 

IV. Aufsichtsratsvergütung
Dr. Bodo Wilkens (Vorsitzender)                          100     80     80     +20           25,00 
Günter Lammers (stellv. Vorsitzender)                    75      60     60     +15           25,00 
Darius Oliver Kianzad                                    50      40     40     +10           25,00 Bremen, im März 2024 

Für den Vorstand Für den Aufsichtsrat
Peter Szabo      Dr. Bodo Wilkens 
(Vorsitzender)   (Vorsitzender) 


===
An die Energiekontor AG, Bremen

Prüfungsurteil

Wir haben den Vergütungsbericht der Energiekontor AG, Bremen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW-Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870 (09.2023)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt "Verantwortung des Wirtschaftsprüfers" unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW-Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS1 (09.2022)) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.

Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts nicht geprüft. Stuttgart, den 27. März 2024 PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

===
André Simmack Ines Thorwart
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin

Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Gemäß § 18 der Satzung der Gesellschaft sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes zur
Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft
spätestens bis zum 22. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse, Telefax-Nummer oder
E-Mail-Adresse zugehen:
Energiekontor AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 4
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 889 690 633
E-Mail: anmeldung@linkmarketservices.eu
Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts
reicht ein Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG
aus. Der Nachweis hat sich gemäß § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG in der durch das Gesetz zur Finanzierung von
zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz) geänderten Fassung, der der Regelung der
Satzung der Energiekontor AG insoweit vorgeht, auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der
Hauptversammlung, d. h. auf den 7. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ), ("Nachweisstichtag") zu beziehen.
1.
Nach Zugang der ordnungsgemäßen Anmeldung und eines ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes werden
Eintrittskarten für die Hauptversammlung sowie die für die Nutzung des passwortgeschützten
Internetservices unter https://www.energiekontor.de/investor-relations/hauptversammlung erforderlichen
Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, werden die Aktionäre gebeten, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung eines
ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Die Eintrittskarten
sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer etwa
zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist nicht
teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, er lässt sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung
ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat auch keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Passwortgeschützter Internetservice
===
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April 17, 2024 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ EQS-HV: Energiekontor AG: Bekanntmachung der -9-

===
Ab dem 8. Mai 2024 steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.energiekontor.de/
investor-relations/hauptversammlung ein passwortgeschützter Internetservice zur Verfügung. Über diesen
passwortgeschützten Internetservice können angemeldete Aktionäre (bzw. ihre Bevollmächtigten) gemäß dem
dafür vorgesehenen Verfahren elektronisch eine Vollmacht erteilen, diese ändern oder widerrufen sowie
elektronisch Vollmacht und Weisung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen, ändern oder
widerrufen (siehe hierzu im Einzelnen die nachfolgenden Abschnitte 3.a) "Bevollmächtigung" und 3.b)
"Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft").
2. Die Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice
werden den Aktionären zusammen mit den Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt (siehe
vorstehend unter Abschnitt 1. "Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung
des Stimmrechts").
Die Ausübung anderer als die vorgenannten Aktionärsrechte über den Internetservice ist nicht möglich;
insbesondere können über den Internetservice weder Fragen eingereicht werden, noch Anträge gestellt oder
Widerspruch gegen Beschlussfassungen der Hauptversammlung eingelegt werden und es wird auch keine
Übertragung der Hauptversammlung in Bild und/oder Ton über den Internetservice oder in sonstiger Weise
erfolgen.
Verfahren für die Stimmabgabe
Bevollmächtigung
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen
Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen
Stimmrechtsberater oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer
Bevollmächtigung sind eine form- und fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach
den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine
Person, so ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder
mehrere von diesen zurückzuweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), sofern nicht ein Intermediär, eine
Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG
gleichgestellte Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigt werden soll.
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich
auf der Eintrittskarte, die den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und
fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Dieses Formular steht auch unter
www.energiekontor.de/investor-relations/hauptversammlung zum Herunterladen zur Verfügung.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den
Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der
Bevollmächtigung der Gesellschaft an die nachstehende Adresse, Telefax-Nummer oder
E-Mail-Adresse übermittelt werden:
Energiekontor AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
a) 81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 889 690 655
E-Mail: energiekontor@linkmarketservices.eu
Diese Übermittlungswege stehen auch dann zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht
durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll. Ein gesonderter Nachweis über die
Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall.
Eine Vollmacht kann auch ab dem 8. Mai 2024 bis spätestens 28. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ),
im passwortgeschützten Internetservice unter https://www.energiekontor.de/
investor-relations/hauptversammlung gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren erteilt,
geändert oder widerrufen werden. Die für die Nutzung des passwortgeschützten
Internetservices erforderlichen Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) werden zusammen
mit den Eintrittskarten nach form- und fristgerechter Anmeldung übersandt.
Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices durch einen Bevollmächtigten setzt
voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.
Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater sowie sonstige gemäß § 135 Abs. 8
3. AktG gleichgestellte Personen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende
Regelungen vorsehen. § 135 AktG sieht unter anderem vor, dass die Vollmacht einem
bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von diesem nachprüfbar festgehalten wird. Die
Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung
verbundene Erklärungen enthalten. Aktionäre, die einen Intermediär, eine
Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG
gleichgestellte Person bevollmächtigen wollen, werden daher gebeten, sich mit dem zu
Bevollmächtigenden über das Verfahren der Vollmachtserteilung und die möglicherweise
geforderte Form der Vollmacht rechtzeitig abzustimmen.
Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Aktionäre können sich auch durch den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung des
Stimmrechtsvertreters sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich. Der
Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Dem Stimmrechtsvertreter
steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. Der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine Vollmachten zur Einlegung von
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts
oder zur Stellung von Anträgen entgegen.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass
dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem
Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der
Einzelabstimmung.
Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte,
die nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Das
b) Vollmachts- und Weisungsformular steht auch unter www.energiekontor.de/investor-relations/
hauptversammlung zum Herunterladen zur Verfügung.
Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können per Post,
Telefax oder E-Mail an die vorstehend im Abschnitt "a) Bevollmächtigung" genannte
Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse sowie ab dem 8. Mai 2024 über den
passwortgeschützten Internetservice unter www.energiekontor.de/investor-relations/
hauptversammlung gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis zum 28. Mai 2024, 24:00 Uhr
(MESZ), erteilt, geändert oder widerrufen werden. Ein zusätzlicher Nachweis der
Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft ist nicht erforderlich.
===
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 17, 2024 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ EQS-HV: Energiekontor AG: Bekanntmachung der -10-

===
Die Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters schließt eine
persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Möchte ein Aktionär trotz bereits
erfolgter Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters selbst
oder durch einen anderen Bevollmächtigten teilnehmen und seine Aktionärsrechte ausüben, so
gilt die persönliche Teilnahme beziehungsweise Teilnahme durch einen Bevollmächtigten als
Widerruf der Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung
erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, den
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch während der Hauptversammlung mit der
weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
===
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG

===
Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5 Prozent) des Grundkapitals, das
entspricht derzeit 697.968 Aktien, oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies
entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand
muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Ergänzungsverlangen sind schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand zu richten und müssen der
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag des Zugangs und der
Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind), also spätestens bis zum 28. April 2024,
24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht
berücksichtigt. Das Verlangen ist an den Vorstand der Energiekontor AG unter folgender
Adresse zu richten:
Vorstand der Energiekontor AG
a) c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Die Antragsteller haben nach § 122 Abs. 2, Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass
sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten werden. Bei der
Berechnung dieser 90 Tage bestehen nach § 70 AktG bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit nicht bereits mit der
Einberufung bekannt gemacht - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger
bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union
verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse www.energiekontor.de/
investor-relations/hauptversammlung bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG
Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, Gegenanträge (nebst einer etwaigen
Begründung) zu den Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu den
Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern oder
Aufsichtsratsmitgliedern (sofern dies Gegenstand der Tagesordnung ist) an die Gesellschaft
zu übersenden.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an folgende Adresse, Telefax-Nummer
oder E-Mail-Adresse zu richten:
4. Energiekontor AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 889 690 655
b) E-Mail: energiekontor@linkmarketservices.eu
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Gemäß §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären,
die der Gesellschaft unter der vorstehenden Adresse spätestens bis zum 14. Mai 2024, 24:00
Uhr (MESZ), zugehen, werden, soweit die übrigen Voraussetzungen für eine
Veröffentlichungspflicht nach §§ 126, 127 AktG erfüllt sind, einschließlich des Namens des
Aktionärs und einer etwaigen Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.energiekontor.de/investor-relations/hauptversammlung zugänglich gemacht. Eventuelle
Stellungnahmen der Verwaltung zu etwaigen Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen werden
ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Wir bitten zu beachten, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge auch im Falle einer bereits
erfolgten vorherigen Übermittlung an die Gesellschaft in der Hauptversammlung nur Beachtung
finden, wenn sie dort (nochmals) mündlich gestellt werden. Das Recht der Aktionäre, während
der Hauptversammlung Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung zu stellen oder
Wahlvorschläge zu unterbreiten, bleibt hiervon unberührt.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen
Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und ein gesetzliches
c) Auskunftsverweigerungsrecht nicht besteht. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung
grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG
genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.
Nach § 19 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft kann der Versammlungsleiter das Frage- und
Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken und Näheres hierzu bestimmen. Er
ist insbesondere berechtigt, bereits zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres
Verlaufs einen zeitlich angemessenen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für
einzelne Tagesordnungspunkte oder für den einzelnen Redner festzulegen.
===
Weitergehende Erläuterungen zu den Antragsrechten (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 Abs. 1 AktG) und

Auskunftsrechten (§ 131 Abs. 1 AktG) der Aktionäre können im Internet unter www.energiekontor.de/

investor-relations/hauptversammlung eingesehen werden.

Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft

Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, die

Informationen nach § 124a AktG, die Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 5. Abs. 1, 127 und § 131 Abs. 1 AktG sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung

sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.energiekontor.de/investor-relations/hauptversammlung abrufbar. Die Abstimmungsergebnisse werden nach

der Hauptversammlung ebenfalls unter dieser Internetadresse bekannt gegeben.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 6. Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 13.959.359 nennwertlose Stückaktien mit ebenso

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April 17, 2024 09:06 ET (13:06 GMT)

vielen Stimmrechten. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung

der Hauptversammlung 77.000 eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Stimmrechte zustehen.

Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter

Die Energiekontor AG als "Verantwortlicher" im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung

DS-GVO) erhebt zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten der

Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl,

Aktiengattung, Besitzart der Aktien, Nummer der Eintrittskarte, Zugangskennung und Passwort zum

passwortgeschützten Internetservice ?gegebenenfalls Name, Vorname, Anschrift und E-Mail-Adresse sowie

Zugangskennung und Passwort zum passwortgeschützten Internetservice des vom jeweiligen Aktionär ggf.

benannten Aktionärsvertreters) auf Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen, um den

Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu

ermöglichen und einen rechtmäßigen und satzungsgemäßen Ablauf der Verhandlungen und Beschlüsse der

Hauptversammlung sicherzustellen. Soweit die Energiekontor AG diese Daten nicht von den Aktionären und/

oder etwaigen Aktionärsvertretern erhält, übermittelt die ihr Depot führende Bank diese personenbezogenen

Daten an die Energiekontor AG.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter ist für die

Durchführung der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6

Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c DS-GVO i.V.m. §§ 123, 129, 135 AktG.

Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Energiekontor AG verschiedene

Dienstleister und Berater. Diese erhalten nur solche personenbezogenen Daten, die zur Ausführung des

jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Die Dienstleister und Berater verarbeiten diese Daten

ausschließlich nach Weisung der Energiekontor AG. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der

gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und etwaigen Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt (z.B.

Einsichtnahme in das Teilnehmerverzeichnis, vgl. § 129 Abs. 4 AktG).

Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist oder die

Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa im Falle gerichtlicher oder

außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung. Anschließend werden die

personenbezogenen Daten gelöscht. 7.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall zu prüfen sind, haben Aktionäre

und etwaige Aktionärsvertreter das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten,

Berichtigung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu

beantragen sowie ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren

Format (Datenübertragbarkeit) zu erhalten. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im

Einzelfall zu prüfen ist, haben Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter auch das Recht, Widerspruch

gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen.

Diese Rechte können Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter unter den folgenden Kontaktdaten der

Energiekontor AG geltend machen:

Energiekontor AG

z. Hd. Investor & Public Relations

Mary-Somerville-Straße 5

28359 Bremen

Deutschland

E-Mail: hv@energiekontor.de

Zudem steht Aktionären und etwaigen Aktionärsvertretern ein Beschwerderecht bei den

Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DS-GVO zu.

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der Energiekontor AG ist wie folgt erreichbar:

Energiekontor AG

Frau Nicole Bär

Mary-Somerville-Straße 5

28359 Bremen

Deutschland

Telefax: +49 421 3304-444

E-Mail: info@energiekontor.de Bremen, im April 2024 Energiekontor AG Der Vorstand So finden Sie das Hamme Forum in Ritterhude

Anreise mit dem Auto

===
Von Süden
A27 Abfahrt 17 "Bremen-Industriehäfen", Abzweigung "Worpswede/Ritterhude-Süd". Sie kommen dann direkt auf
die L151 und auf dieser Landstraße fahren Sie immer geradeaus und kommen dann in den Ortskern von
Alt-Ritterhude. Auf der Hammebrücke (kurz vor dem Ortseingangsschild) sehen Sie auf der linken Seite das
Hamme Forum mit den Parkplätzen.
Von Norden

Aus nördlicher Richtung erreichen Sie das Hamme Forum über die A27 Abfahrt 15 "Bremen-Burglesum/Ihlpohl".
Am Verkehrsknoten Bremen-Nord links auf die B74 abbiegen und an der Kreuzung Schillerstraße rechts
abfahren und dem Verlauf der Straße folgen. Nach einer kleinen Unterführung finden Sie das Hamme Forum
auf der rechten Seite.
Aus Richtung Stade kommend gelangen Sie über die B74 nach Ritterhude. An der Kreuzung in die Neue
Landstraße links abbiegen, dem Straßenverlauf durch den Ortskern folgen und kurz vor dem Ortsausgang
finden Sie das Hamme Forum auf der rechten Seite.
===
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

===
Mit der Deutschen Bahn / Nordwestbahn
In Ritterhude halten die Regionalbahnen (RB) sowie Züge der Nordwestbahn, die auf der Strecke
"Bremen-Hauptbahnhof - Bremerhaven-Lehe" pendeln. Die Fahrzeit vom Bremer Hauptbahnhof bis nach
Ritterhude beträgt circa 15 Minuten. Vom Ritterhuder Bahnhof bis zum Hamme Forum planen Sie bitte einen
kleinen Spaziergang von ungefähr 7 Minuten ein.
Mit der Regionalbuslinie 680
Zwischen Bremen-Gröpelingen und Hambergen verkehrt der Bus von Montag bis Freitag zwischen 07:00 Uhr und
19:00 Uhr stündlich und hält direkt vor dem Hamme Forum.
===
Quelle: https://www.hammeforum.de/hamme-forum/anfahrt/

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2024-04-17 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/ Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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===
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Energiekontor AG 

Mary-Somerville-Str. 5
28359 Bremen
Deutschland
E-Mail:       info@energiekontor.de 
Internet:     https://www.energiekontor.de/ 
ISIN:         DE0005313506 


Ende der Mitteilung EQS News-Service
===
1882925 2024-04-17 CET/CEST

Bildlink: https%3a%2f%2fdgap.hv.eqs.com%2f240412008480%2f240412008480_00-0.jpg

Bildlink: https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1882925&application_name=news

END) Dow Jones Newswires

April 17, 2024 09:06 ET (13:06 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
ENERGIEKONTOR O.N. 531350 Frankfurt 70,500 17.05.24 08:04:59 -1,500 -2,08% 0,000 0,000 70,500 70,500

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