05.04.2024 07:00:04 - EQS-HV: Kontron AG: Einberufung der 25. -2-

DJ EQS-HV: Kontron AG: Einberufung der 25. ordentlichen Hauptversammlung

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EQS-News: Kontron AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Kontron AG: Einberufung der 25. ordentlichen Hauptversammlung
2024-04-05 / 07:00 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Kontron AG
Linz
FN 190272 m
ISIN AT0000A0E9W5, Wertpapier-Kennnummer A0X9EJ

Einberufung
der 25. ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Kontron AG am Montag,
den 6. Mai 2024, um 10:00 Uhr, im Festsaal des Schlosses Hagenberg in 4232 Hagenberg im Mühlkreis, Kirchenplatz 5a.

I. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses
samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung, des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das
Geschäftsjahr 2023
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
6. Wahl des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung für das Geschäftsjahr 2024
7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht
8. Beschlussfassung über die Aufhebung der Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Finanzinstrumenten im
Sinne des § 174 AktG sowie die Aufhebung des bedingten Kapitals 2023 gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 8.
November 2023 zum 1. und 2. Tagesordnungspunkt und Beschlussfassung über die entsprechende Änderung der Satzung in
§ 5 Abs 5
9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Kapital gemäß §
169 AktG (genehmigtes Kapital) gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu EUR 4.386.056 zu erhöhen samt Ermächtigung
des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss, sowie der Ermächtigung des Aufsichtsrats zur Vornahme der entsprechenden
Satzungsänderung (Genehmigtes Kapital 2024), unter Aufhebung des "Genehmigten Bedingten Kapitals 2019" gemäß
Hauptversammlungsbeschluss vom 21. Mai 2019 zum 8. Tagesordnungspunkt sowie gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom
16. Juni 2020 zum 9. Tagesordnungspunkt und Beschlussfassung über die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 Abs
4
10. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 3 "Veröffentlichungen/Bekanntmachung"

II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 15. April 2024 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite
der Gesellschaft unter www.kontron.ag bzw. https://ir.kontron.com zugänglich:
. Jahresabschluss mit Lagebericht,
. Corporate-Governance-Bericht,
. Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
. Vorschlag für die Gewinnverwendung,
. Gesonderter nichtfinanzieller Bericht (Nachhaltigkeitsbericht),
. Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2023;
. Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 10,
. Vergütungsbericht,
. Bericht des Vorstands zu TOP 9 gemäß § 170 Abs 2 AktG iVm § 153 Abs 4 AktG
. Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
. Formular für die Erteilung einer Vollmacht und Weisung an einen Stimmrechtsvertreter,
. Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
. Information über die Integration von ISO 20022 SWIFT-Nachrichten in der Zusendungslogik von
Depotbestätigungen und Vollmachten,
. vollständiger Text dieser Einberufung.

III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen
Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende
des 26. April 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär oder Aktionärin ist und dies
der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der
Gesellschaft spätestens am 30. April 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden
Kommunikationswege und Adressen zu gehen muss:
i. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß § 15 Abs 3 genügen lässt

Per E-Mail anmeldung.kontron@hauptversammlung.at
(Depotbestätigungen bitte im Format PDF)
Per Telefax +43 (0) 1 8900 500 - 50
für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
Per Post oder Kontron AG
Boten c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60
8242 St. Lorenzen am Wechsel
Per SWIFT ISO 15022: GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599,
unbedingt ISIN AT0000A0E9W5 bzw. A0X9EJ im
Text angeben)
Per SWIFT ISO 20022: "ou=gms,o=gibaatwg,o=swift - seev.003.001.XX oder seev.004.001.XX in der Version, welche die
mindest notwendigen Felder enthält. Eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter www.kontron.ag bzw. https:/
/ir.kontron.com zur Verfügung."
Die Aktionäre und Aktionärinnen werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung
und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.
Depotbestätigungen von Wertpapierfirmen im Sinne des Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, die zur Verwahrung und Verwaltung
von Wertpapieren berechtigt sind, werden ebenfalls entgegengenommen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs
2 AktG):
. Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten
gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
. Angaben über den Aktionär bzw. die Aktionärin: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen
zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer, unter der die
juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird,
. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs bzw. der Aktionärin, ISIN AT0000A0E9W5 bzw.
A0X9EJ (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),
. Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
. Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des
Nachweisstichtages 26. April 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegen genommen.
Identitätsnachweis
Die Aktionäre und Aktionärinnen und deren Bevollmächtigte werden ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung
einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.
Wenn Sie als Bevollmächtigter oder Bevollmächtigte zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen
Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden
ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen.
Kontron AG behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte
eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.

IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS BZW.
EINER VERTRETERIN UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN
Jeder Aktionär bzw. jede Aktionärin, der oder die zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der
Gesellschaft gemäß den Festlegungen in Punkt III. dieser Einberufung nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter
bzw. eine Vertreterin zu bestellen, der oder die im Namen des Aktionärs bzw. der Aktionärin an der Hauptversammlung
teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär bzw. die Aktionärin hat, den er bzw. sie vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2
AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich.
Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an:
Per E-Mail anmeldung.kontron@hauptversammlung.at
(Vollmachten bitte im Format PDF)
Per Telefax +43 (0) 1 8900 500 - 50
Per Post oder Kontron AG
Boten c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60
8242 St. Lorenzen am Wechsel
Von Kreditinstituten gemäß § 114 Abs 1 Satz 4 AktG auch per SWIFT möglich:
ISO 15022: GIBAATWGGMS
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(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 05, 2024 01:00 ET (05:00 GMT)

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(Message Type MT598 oder MT599,
unbedingt ISIN AT0000A0E9W5 bzw. A0X9EJ im
Text angeben)
ISO 20022: "ou=gms,o=gibaatwg,o=swift - seev.003.001.XX oder seev.004.001.XX in der Version, welche die mindest
notwendigen Felder enthält. Eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter www.kontron.ag bzw. https://
ir.kontron.com zur Verfügung."
Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort
Die Vollmachten müssen spätestens bis 3. Mai 2024, 16:00 Uhr, Wiener Zeit, bei einer der zuvor genannten Adressen
eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung übergeben
werden.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.kontron.ag bzw. https://ir.kontron.com abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung,
stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den
Aktionären und Aktionärinnen zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular.
Hat der Aktionär oder die Aktionärin seinem oder ihrem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft
vorgesehenen Weg die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Aktionäre und Aktionärinnen können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich
wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Unabhängige Stimmrechtsvertreterin
Als besonderer Service steht den Aktionärinnen und Aktionären Frau Dr. Verena Brauner vom Interessenverband für Anleger
(IVA) als unabhängige Stimmrechtsvertreterin für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur
Verfügung; hierfür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.kontron.ag bzw. https://ir.kontron.com
ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit
Dr. Verena Brauner unter Tel. +43 (0) 1 876 33 43 oder per E-Mail-Adresse
brauner.kontron@hauptversammlung.at.

V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre und Aktionärinnen nach § 109 AktG
Aktionäre und Aktionärinnen, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche
Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen der
Gesellschaft
. in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 15. April 2024 bis zum Ende der üblichen
Geschäftsstunden (die ist spätestens 16:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich an die Adresse Kontron AG, 4020 Linz,
Industriezeile 35, z.H. Investor Relations,
oder
. per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur bis spätestens am 15. April 2024 (24:00 Uhr,
Wiener Zeit) an die E-Mail-Adresse ir@kontron.com,
oder
. per SWIFT ISO 15022 bis spätestens am 15. April 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) an die Adresse GIBAATWGGMS,

zugeht.
"Schriftlich" bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder jede
Antragstellerin oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder, bei Übermittlung per SWIFT ISO
15022, mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt ISIN AT0000A0E9W5 bzw. A0X9EJ im Text anzugeben ist.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt
und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die
Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird,
dass die antragstellenden Aktionäre und Aktionärinnen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung durchgehend
Inhaber oder Inhaberin der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln,
müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
(Punkt III. dieser Einberufung) verwiesen.

2. Beschlussvorschläge von Aktionären und Aktionärinnen zur Tagesordnung nach § 110 AktG
Aktionäre und Aktionärinnen, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der
Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre und Aktionärinnen, der anzuschließenden Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite
der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 24. April 2024 (24:00 Uhr,
Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder an Kontron AG, 4021 Linz, Industriezeile 35,
z.H. Investor Relations, oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse ir@kontron.com, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Sofern für Erklärungen die Textform im Sinne des § 13 Abs
2 AktG vorgeschrieben ist, so muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in
Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch
Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen
Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.
Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die
nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
(Punkt III. dieser Einberufung) verwiesen.

3. Auskunftsrecht der Aktionäre und Aktionärinnen nach § 118 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich
auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns
und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen, gerne aber auch schriftlich.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedürfen, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor
der Hauptversammlung in Textform an den
Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per E-Mail an ir@kontron.com übermittelt werden.

4. Anträge von Aktionären und Aktionärinnen in der Hauptversammlung nach § 119 AktG
Jeder Aktionär und jede Aktionärin ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt, in der
Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere
Anträge vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG die Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.

5. Information zum Datenschutz der Aktionäre und Aktionärinnen
Die Kontron AG verarbeitet im Zusammenhang mit der Hauptversammlung personenbezogene Daten der Aktionäre im notwendigen
Rahmen und auf Basis der geltenden europäischen und nationalen Datenschutzbestimmungen, zur Erfüllung der zwingend
rechtlichen Verpflichtungen sowie zur ordnungsgemäßen Durchführung der Hauptversammlung (Art 6 Abs 1 lit. c und Art 6
Abs 1 lit f DSGVO). Soweit die Kontron AG sich zur Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleister bedient (wie
beispielsweise. Notare und Notarinnen, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen oder IT-Dienstleister), werden die Daten der
Aktionäre und Aktionärinnen nur im erforderlichen Ausmaß, auf Weisung der Kontron AG und auf Basis entsprechender
datenschutzrechtlicher Vereinbarungen verarbeitet.
Die Kontron AG nimmt Datenschutz sehr ernst. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter
www.kontron.ag bzw. https://ir.kontron.com.

VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
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(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 05, 2024 01:00 ET (05:00 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
KONTRON AG O.N A0X9EJ Xetra 19,320 03.05.24 17:35:14 +0,310 +1,63% 0,000 0,000 19,850 19,010

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