04.04.2024 15:08:41 - EQS-HV: Jungheinrich Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2024 in Cinemaxx Hamburg-Dammtor, Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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EQS-News: Jungheinrich Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Jungheinrich Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2024 in Cinemaxx
Hamburg-Dammtor, Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2024-04-04 / 15:08 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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Jungheinrich Aktiengesellschaft Hamburg ISIN DE0006219900, DE0006219926 und DE0006219934 Wir laden hiermit die
Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft zu der ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 15. Mai 2024, um
10:00 Uhr im CinemaxX Hamburg-Dammtor,
Dammtordamm 1, 20354 Hamburg, ein.
I. Tagesordnung
Vorlage des vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses der Jungheinrich AG zum 31. Dezember 2023,
des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023, des zusammengefassten
1. Lageberichtes sowie des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichtes für die Jungheinrich AG
und den Konzern mit dem Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe
von 124.425.000,00 EUR wie folgt zu verwenden:
2.            a)            Verteilung an die Aktionärinnen und Aktionäre: 
Zahlung einer Dividende von 0,73 EUR je Stammaktie   39.420.000,00 EUR 

Zahlung einer Dividende von 0,75 EUR je Vorzugsaktie 36.000.000,00 EUR
b) Einstellung in andere Gewinnrücklagen 49.005.000,00 EUR
124.425.000,00 EUR
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Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023 3. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des

Vorstandes Entlastung zu erteilen.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023 4. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des

Aufsichtsrates Entlastung zu erteilen.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Gestützt auf die Empfehlung des Finanz- und Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die

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PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg,
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zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu bestellen.

Der Finanz- und Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher

Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahl beschränkende Klausel im Sinne von Artikel 16

Absatz 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und

des Rates vom 16. April 2014) auferlegt wurde.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichtes für das Geschäftsjahr 2023

Nach § 120a Absatz 4 AktG beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die

Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichtes für das vorausgegangene

Geschäftsjahr.

Vorstand und Aufsichtsrat haben den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 nach Maßgabe des §

162 AktG erstellt und hierüber jeweils im Februar 2024 beschlossen. Der Abschlussprüfer der Gesellschaft

hat den Vergütungsbericht nach Maßgabe des § 162 Absatz 3 Satz 1 und 2 AktG geprüft und am 12. März 2024

seinen Vermerk nach § 162 Absatz 3 Satz 3 AktG erteilt. Der Vermerk über die Prüfung ist dem

Vergütungsbericht beigefügt. Der geprüfte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 wird der 6. Hauptsammlung zur Billigung vorgelegt. Der Vergütungsbericht mit dem Vermerk des Abschlussprüfers ist

nachfolgend in Abschnitt II. 1. abgedruckt und auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.jungheinrich.com/investor-relations/hauptversammlung

zugänglich gemacht.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Der nachfolgend in Abschnitt II. 1. abgedruckte geprüfte Vergütungsbericht der Jungheinrich AG für das

Geschäftsjahr 2023 wird gebilligt.

Beschlussfassung über die Billigung des geänderten Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Nach § 120a Absatz 1 AktG beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die

Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder bei jeder

wesentlichen Änderung, mindestens jedoch alle vier Jahre.

Die Hauptversammlung am 10. Mai 2022 hat unter Tagesordnungspunkt 7 das durch den Aufsichtsrat am 21.

Dezember 2021 beschlossene System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder gemäß § 120a Absatz 1 AktG

gebilligt.

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 20. Dezember 2023 ein geändertes System zur Vergütung der

Vorstandsmitglieder nach § 87a AktG beschlossen, welches das bisherige Vergütungssystem punktuell 7. aktualisiert und modifiziert. Dieses geänderte Vergütungssystem mit Wirkung seit dem 1. Januar 2024 wird

der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt. Es ist nachfolgend in Abschnitt II. 2. beschrieben und auf

der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.jungheinrich.com/investor-relations/hauptversammlung

zugänglich gemacht.

Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:

Das nachfolgend in Abschnitt II. 2. beschriebene System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der

Jungheinrich AG wird gebilligt.

Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur Anpassung an das Zukunftsfinanzierungsgesetz

Änderung von § 20 Absatz 4 der Satzung; Teilnahme an der Hauptversammlung)

Am 15. Dezember 2023 ist das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen

Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) in Kraft getreten. Durch Artikel 13 Nummer 6 des ZuFinG wurde §

123 Absatz 4 Satz 2 AktG dahingehend geändert, dass sich der Nachweis des Anteilsbesitzes nach § 67c

Absatz 3 AktG bei börsennotierten Gesellschaften auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der

Versammlung - statt wie bisher auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung - zu beziehen hat

sogenannter Nachweisstichtag). Die Satzung der Jungheinrich AG hat die gesetzliche Formulierung des §

123 Absatz 4 Satz 2 AktG in seiner bisherigen Fassung in § 20 Absatz 4 der Satzung übernommen. Diese 8. Satzungsbestimmung ist deshalb im Hinblick auf den neuen Gesetzeswortlaut anzupassen.

Dies vorausgeschickt, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, Folgendes zu beschließen:

§ 20 Absatz 4 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:

"(4) Der Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß § 67c Absatz 3 AktG beziehungsweise gemäß § 20 Absatz 3

Satz 2 der Satzung hat sich auf den gemäß den gesetzlichen Vorgaben für börsennotierte Gesellschaften in

der Einladung zu bestimmenden Zeitpunkt zu beziehen."

Im Übrigen bleibt § 20 der Satzung unverändert.

Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag

Die Jungheinrich AG und die Magazino GmbH (nachfolgend "Magazino") haben am 27. März 2024 einen

Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, dessen Wirksamkeit von der Zustimmung der

Hauptversammlung der Jungheinrich AG, der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Magazino und

seiner darauf folgenden Eintragung in das Handelsregister der Magazino abhängt.

Alleinige Gesellschafterin der Magazino mit einem Stammkapital von 105.683,00 EUR ist die Jungheinrich

AG. Gesellschaftsvertraglicher Unternehmensgegenstand der Magazino ist die Entwicklung und der Verkauf

von Maschinen, Robotern und Anlagen (Maschinenbau), insbesondere von Kommissionier- und Logistikanlagen

sowie die Entwicklung von Software zur Steuerung sowohl von Maschinen als auch von Robotern.

MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 04, 2024 09:08 ET (13:08 GMT)
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