IRW-PRESS: Advanced Bitcoin Technologies AG: Zwangshaft gegen
Ex-ICO-Treuhänder, savedroid AG erzielt Meilenstein
- Landgericht Bonn hat bis zu 6 Monate Zwangshaft gegen Herrn Rechtsanwalt Axel
Hellinger festgesetzt
Frankfurt am Main, 26. März 2024 / IRW-Press / - Das Landgericht Bonn hat im
zweiten Zwangsvollstreckungsverfahren bis zu 6 Monate Zwangshaft gegen den
ehemaligen ICO-Treuhänder der savedroid AG, Herrn Rechtsanwalt Axel Hellinger
festgesetzt, da er Kryptowährungen mit einem aktuellen Marktwert von mehr als 39
Millionen Euro rechtswidrig zurückhält. Damit hat die savedroid AG, eine 100%ige
Tochtergesellschaft der Advanced Bitcoin Technologies AG (ABT, ISIN:
DE000A2YPJ22), einen signifikanten Meilenstein zur Herausgabe der
Kryptowährungsguthaben aus ihrem ICO (Initial Coin Offering) vom ersten Quartal
2018 erzielt. Herr Rechtsanwalt Axel Hellinger hat die Möglichkeit, innerhalb
von zwei Wochen sofortige Beschwerde gegen den Zwangshaftbeschluss einzulegen.
Im Rahmen der mit Hochdruck laufenden Zwangsvollstreckung des rechtskräftigen
Urteils des Oberlandesgerichts Köln zur Herausgabe der Kryptowährungen vom
Oktober 2021 hatte das Landgericht Bonn im ersten Zwangsvollstreckungsverfahren
gegen den ehemaligen ICO-Treuhänder im März 2023 ein Zwangsgeld in Höhe von
25.000,00 Euro und ersatzweise Zwangshaft auf Basis eines Tagessatzes von 200,00
Euro festgesetzt, was in Summe insgesamt 125 Tagen Zwangshaft entsprochen hätte.
Herr Rechtsanwalt Axel Hellinger hatte damals zwar sofortige Beschwerde gegen
diesen Beschluss eingelegt, das Oberlandesgericht Köln hatte diese jedoch
zurückgewiesen und ferner keine Rechtsbeschwerde zugelassen. Bereits im Zuge der
Zwangsvollstreckung dieses Zwangsgeldes war Haftbefehl gegen Herrn Rechtsanwalt
Axel Hellinger erlassen worden, nachdem dieser der Vermögensauskunft
ferngeblieben war. Die Haft wurde letztlich durch Zahlung des Zwangsgeldes im
Januar 2024 abgewendet.
Weitere Details und Hintergrundinformationen zum
Kryptowährungsherausgabeverfahren der savedroid AG gegen den ehemaligen
ICO-Treuhänder finden sich in unseren beiden Ad-hoc-Mitteilungen vom 28. Oktober
2022:
https://www.eqs-news.com/de/news/adhoc/advanced-bitcoin-technologies-ag-bundesgerichtshof-weist-nichtzulassungsbeschwerde-im-wallet-herausgabeverfahren-der-savedroid-ag-zurueck/1680939
sowie vom 15. Oktober 2021:
https://www.eqs-news.com/de/news/adhoc/advanced-bitcoin-technologies-ag-savedroid-ag-gewinnt-auch-in-zweiter-instanz-den-rechtsstreit-im-wallet-herausgabeverfahren/1481499.
Investoren- und Medienkontakt
Dr. Yassin Hankir
Vorstandsvorsitzender Advanced Bitcoin Technologies AG
Telefon: +49-(0)69-24009842
E-Mail: ir@abt-ag.com
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