28.03.2024 11:20:23 - PTA-HV: Addiko Bank AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

Wien (pta/28.03.2024/11:20) - Addiko Bank AG Wien, FN 350921 k ISIN AT000ADDIKO0 ("Gesellschaft")

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der Addiko Bank AG für Freitag, den 26. April 2024, um 10:30 Uhr, Wiener Zeit, in den Räumlichkeiten der BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 1100 Wien, QBC 4 - Am Belvedere 4 (Eingang Karl-Popper-Straße 4), 2. Stock/Großer Saal

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I. TAGESORDNUNG

* Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und konsolidiertem Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und konsolidiertem nichtfinanziellen Bericht ("Nachhaltigkeitsbericht 2023"), des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Auf­sichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2023 * Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns * Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 * Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 * Wahl des Abschlussprüfers (Bankprüfers) für den Jahres- und Konzernabschluss 2025 * Beschlussfassung über den Vergütungsbericht * Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in Punkt 3 "Veröffentlichungen, Erklärungen, Mitteilungen" * Wahlen in den Aufsichtsrat

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II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE

Insbesondere folgende Unterlagen sind gemäß § 108 Absatz 3 und 4 AktG spätestens ab 5. April 2024 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter www.addiko.com zugänglich:

* Jahresabschluss samt Lagebericht, * Konsolidierter Corporate-Governance-Bericht, * Konzernabschluss samt Konzernlagebericht, * Vorschlag für die Gewinnverwendung, * Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht ("Nachhaltigkeitsbericht 2023"),

jeweils für das Geschäftsjahr 2023

* Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023, * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 8, * Vergütungsbericht, * Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 8 gemäß § 87 Abs 2 AktG, * Lebensläufe der Kandidaten, * Formular für die Erteilung einer Vollmacht, * Formular für die Erteilung einer Vollmacht und Weisung an unabhängigen Stimmrechtsvertreter (IVA), * Formular für den Widerruf einer Vollmacht, * Frageformular für die Hauptversammlung, * Vollständiger Text dieser Einberufung.

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III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 16. April 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am 23. April 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:

i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß Punkt 17.6 genügen lässt

Per E-Mail anmeldung.addiko@hauptversammlung.at

Depotbestätigungen bitte im Format PDF)

Per Telefax +43 (0) 1 8900 500 - 50

ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform

Per Post oder Boten Addiko Bank AG

c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

Per SWIFT GIBAATWGGMS

Message Type MT598 oder MT599,

unbedingt ISIN AT000ADDIKO0 im Text angeben)

Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden, und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Absatz 2 AktG):

* Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), * Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird, * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT000ADDIKO0 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer), * Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, * Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptver­sammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 16. April 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher oder in englischer Sprache entgegen­genommen.

Identitätsnachweis

Addiko Bank AG behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.

Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden daher ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereitzuhalten.

Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen.

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IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III. nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptver­sammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt wer­den können.

Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich.

Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an:

Per Post oder Boten Addiko Bank AG

c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

Per E-Mail anmeldung.addiko@hauptversammlung.at

Vollmachten bitte im Format PDF)

Per Telefax +43 (0) 1 8900 500 - 50

Per SWIFT GIBAATWGGMS

Message Type MT598 oder MT599,

unbedingt ISIN AT000ADDIKO0 im Text angeben)

Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Die Vollmachten müssen spätestens bis 25. April 2024, 16:00 Uhr, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung übergeben werden.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.addiko.com unter den Menüpunkten "Investor Relations" und "Hauptversammlung" abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung, stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden.

Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular.

Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Unabhängiger Stimmrechtsvertreter

Als besonderer Service steht den Aktionären Herr Dipl.-Volkswirt, Dipl.-Jurist Florian Beckermann, Mitglied des Vorstands des IVA - Interessenverband für Anleger, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfü­gung; hierfür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.addiko.com unter den Menüpunkten "Investor Relations" und "Hauptversammlung" ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Dipl.-Volkswirt, Dipl.-Jurist Florian Beckermann, IVA - Interessenverband für Anleger, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, E-Mail: beckermann.addiko@hauptversammlung.at.

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March 28, 2024 06:20 ET (10:20 GMT)
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