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EQS-News: Alzchem Group AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Alzchem Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.05.2024 in Trostberg mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2024-03-25 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Alzchem Group AG Trostberg ISIN DE000A2YNT30
WKN A2Y NT3 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (Kennung des Ereignisses: ACT052024oHV) Wir laden unsere
Aktionärinnen und Aktionäre hiermit zu der am Dienstag, den 7. Mai 2024, um 10:00 Uhr (MESZ) stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
Die Hauptversammlung wird gemäß § 118a AktG i.V.m. § 17 Abs. 2 Satz 1 der Satzung in Form der virtuellen
Hauptversammlung abgehalten.
Die Hauptversammlung wird für unsere Aktionäre und ihre Bevollmächtigten live im passwortgeschützten Internetservice
unter
www.alzchem.com/de/investor-relations/hauptversammlung/
übertragen. Die Stimmrechtsausübung erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch
Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.
Sämtliche Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beabsichtigen, an der Hauptversammlung teilzunehmen.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist das Kantinengebäude am Sitz der Gesellschaft in der
Dr.-Albert-Frank-Str. 32, 83308 Trostberg. Eine physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit
Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.
Teil I: Tagesordnung
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des
zusammengefassten Lageberichts für die Alzchem Group AG und den Konzern, jeweils zum 31. Dezember 2023,
sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Die genannten Unterlagen enthalten auch den erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach den §§
289a, 315a HGB, ferner die Erklärung zur Unternehmensführung sowie die nichtfinanzielle (Konzern-)
Erklärung. Die Unterlagen sind, gemeinsam mit dem Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des
Bilanzgewinns, im Internet unter
1. www.alzchem.com/de/investor-relations/hauptversammlung/
zugänglich. Sie werden auch in der Hauptversammlung erläutert.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das
Geschäftsjahr 2023 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Einer Feststellung des
Jahresabschlusses sowie einer Billigung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 durch die
Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, sodass zu Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung erfolgt.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Alzchem Group AG zum 31. Dezember 2023
ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 70.415.856,65 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung an die Aktionäre in Höhe von insgesamt EUR 12.211.602,00, entsprechend einer
2. (i) Dividende in Höhe von EUR 1,20 für jede der 10.176.335 dividendenberechtigten Stückaktien;
(ii) Gewinnvortrag auf neue Rechnung in Höhe von EUR 58.204.254,65.
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Die Auszahlung einer von der Hauptversammlung beschlossenen Dividende erfolgt gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2
AktG am 10. Mai 2024.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 3. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 4. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das am 1. Januar 2024 begonnene Geschäftsjahr
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, die RSM Ebner
Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart,
Zweigniederlassung München, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das am 1. Januar 2024 begonnene
Geschäftsjahr zu wählen. Dies umfasst auch die Wahl zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht von 5. Zwischenfinanzberichten, die vor der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft aufgestellt
werden, sofern die prüferische Durchsicht solcher Zwischenfinanzberichte beauftragt wird.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass sein Vorschlag frei von ungebührlicher Einflussnahme durch
Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der
EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.
Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das am 1. Januar 2024 begonnene Geschäftsjahr
Nach der am 5. Januar 2023 in Kraft getretenen Corporate Sustainability Reporting Directive ("CSRD")
müssen Unternehmen, die - wie die Alzchem Group AG - aktuell der nichtfinanziellen Berichterstattung
i.S.d. §§ 289b Abs. 1, 315b Abs. 1 HGB unterliegen, erstmals für das Geschäftsjahr 2024 einen
Nachhaltigkeitsbericht für die Gesellschaft und den Konzern aufstellen und extern prüfen lassen. Die CSRD
ist von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umzusetzen; es ist daher davon
auszugehen, dass auch in Deutschland kurzfristig ein entsprechendes Umsetzungsgesetz
("CSRD-Umsetzungsgesetz") in Kraft treten wird.
Sollte das CSRD-Umsetzungsgesetz im Hinblick auf den Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2024 6. eine Prüfung durch einen von der Hauptversammlung zu bestellenden Prüfer vorsehen, möchte die
Gesellschaft ausreichende Vorsorge getroffen haben. Für diesen Fall schlägt der Aufsichtsrat der
Gesellschaft daher bereits jetzt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, die RSM
Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart,
Zweigniederlassung München, zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das am 1. Januar 2024 begonnene
Geschäftsjahr zu wählen. Der Beschluss bleibt damit wirkungslos, wenn das CSRD-Umsetzungsgesetz entweder
schon gar nicht in Kraft tritt oder für den Nachhaltigkeitsbericht 2024 keine Notwendigkeit der
Bestellung eines Prüfers durch die Hauptversammlung vorsieht.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass sein Vorschlag frei von ungebührlicher Einflussnahme durch
Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der
EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Gemäß § 162 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einen Vergütungsbericht zu erstellen und der
Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen. Der Vergütungsbericht wurde gemäß §
162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach §
162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden; der Vermerk über die Prüfung ist dem Vergütungsbericht beigefügt. 7. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 zu billigen.
Der Vergütungsbericht ist in Teil II dieser Einladung abgedruckt. Er ist von der Einberufung der
Hauptversammlung an auch über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.alzchem.com/de/investor-relations/hauptversammlung/
zugänglich.
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
Die von der Hauptversammlung am 14. Mai 2019 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung
eigener Aktien läuft zum 30. April 2024 aus. Sie soll durch eine neue, im Wesentlichen inhaltsgleiche
Ermächtigung ersetzt werden.
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March 25, 2024 10:05 ET (14:05 GMT)