20.03.2024 15:34:37 - dpa-AFX: BGH: Grenzen bei Kontrolle erhöhter Beiträge zur Privaten Krankenversicherung

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Private Krankenversicherer haben bei der Erhöhung von
Beiträgen und der Verwendung von Rückstellungen einen Spielraum und müssen nur
in gewissen Grenzen darlegen, wie sie kalkuliert haben. Das entschied der
Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch und gab damit dem Versicherer Axa
im Wesentlichen recht. Damit dürften es privat Versicherte
künftig schwerer haben, gegen steigende Prämien vorzugehen - gleichzeitig dürfte
die Entscheidung vor allem Landgerichte entlasten. Sie haben es derzeit nach
Worten des Vorsitzenden des 4. Senats mit einer wahren Prozesslawine klagender
Versicherungsnehmer zu tun. Die Zahl der Verfahren überschreite inzwischen die
Zahl der Verfahren im Dieselskandal.

Kernfrage im vorliegenden Fall war, wie sogenannte Limitierungsmittel
eingesetzt werden. Diese Rückstellungen sind unter anderem dazu gedacht,
Beitragssteigerungen vor allem für ältere Menschen abzufedern. Ein Versicherter
hatte bezweifelt, dass diese Mittel richtig verwendet wurden, klagte und
verlangte mehr Informationen. Die Vorinstanz erklärte die Erhöhung für
unwirksam. Axa ging daraufhin in Revision - mit Erfolg. (Az. IV ZR 68/22)

Zunächst müsse der Versicherte beweisen, dass er durch die Verteilung der
Mittel in seinen Rechten beeinträchtigt worden sei, so der 4. Senat. Die
Versicherung müsse ihm im zweiten Schritt zwar dabei helfen und interne
Informationen vorlegen. Sie müsse aber nicht darlegen, wie die Mittel über alle
Tarife hinweg verteilt wurden. Die Axa begrüßte das Urteil. Der BGH habe damit
bekräftigt, dass bisher vorgelegte Unterlagen ausreichten und Versicherern keine
weitergehenden Dokumentationspflichten aufgebürdet werden können.

Schon während der Verhandlung hatte der Senat unterstrichen, dass es bei der Verwendung von Rückstellungen nicht um die Belange eines Einzelnen, sondern um
das Interesse der Gemeinschaft der Versicherten gehe. Treuhänder müssten laut
Gesetz ohnehin überprüfen, was mit den Rückstellungen geschieht und bekämen
dafür umfangreiche Informationen von Versicherern./avg/DP/men
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
ALLIANZ SE NA O.N. 840400 Frankfurt 266,000 26.04.24 21:58:01 +2,700 +1,03% 0,000 0,000 264,500 266,000
AXA S.A. INH. EO 2,29 855705 Frankfurt 34,120 26.04.24 20:13:58 +0,020 +0,06% 0,000 0,000 34,130 34,120
MUENCH.RUECKVERS.VNA O.N. 843002 Frankfurt 414,400 26.04.24 20:35:47 -9,500 -2,24% 0,000 0,000 412,000 414,400
TALANX AG NA O.N. TLX100 Frankfurt 71,000 26.04.24 09:20:24 +1,150 +1,65% 0,000 0,000 70,000 71,000

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