21.06.2022 11:50:34 - dpa-AFX: Bundeskartellamt prüft Googles Umgang mit Karten-Konkurrenz
BONN (dpa-AFX) - Das Bundeskartellamt nimmt bei Google jetzt
auch den Kartendienst ins Visier. Man gehe "Hinweisen nach, wonach Google die
Kombination seiner Kartendienste mit Kartendiensten Dritter einschränkt", teilte
die Behörde am Dienstag mit. Gemeint ist etwa die Möglichkeit, Standortdaten,
die Suchfunktion oder die Straßenansichten von Google Street View in nicht vom
Internet-Konzern stammende Karten einzubinden. Das Kartellamt werde nun prüfen,
ob Google "seine Machtstellung bei bestimmten Kartendiensten" durch die Praxis
ausbauen könne.
Der Konzern bietet über die Google Maps Plattform unter anderem die
Möglichkeit, seine Karten etwa in Websites und Apps einzubinden. Das Kartellamt
will auch die Lizenzbedingungen für die Einbindung von Google-Karten in die
Infotainment-Systeme von Autos überprüfen.
Google entgegnete, Entwickler und Unternehmen entschieden sich "aus einer
Vielzahl an Optionen" für die Plattform. "Sie können neben der Google Maps
Plattform auch andere Kartendienste nutzen - und viele tun dies auch." Google
arbeite stets mit Regulierungsbehörden zusammen und beantworte gern alle Fragen.
Die Untersuchung stützt sich auf erweiterte Befugnisse des Kartellamts bei
Unternehmen mit "überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb".
Die Behörde zählt Google sei Ende vergangenen Jahres dazu. Sie prüft beim
Internet-Konzern bereits die Konditionen zur Datenverarbeitung und das
Nachrichtenangebot Google News Showcase.
Nach den seit Anfang 2021 geltenden neuen Möglichkeiten zum Vorgehen gegen
Unternehmen mit marktübergreifender Wettbewerbs-Bedeutung leitete das Kartellamt
auch Untersuchungen zum Facebook-Konzern Meta , Amazon
und Apple . Meta fällt nach Einschätzung der
Behörde auch unter die Definition, wie sie Anfang Mai mitteilte. Bei Apple und
Amazon läuft diese Prüfung noch. Vergangene Woche leitete das Kartellamt aber
bereits ein Verfahren gegen Apple im Zusammenhang mit neuen Funktionen zum
Schutz der Privatsphäre ein, bei der die Nutzer verhindern können, dass
Entwickler ihre Aktivitäten quer über verschiedene Apps und Websites
nachverfolgen können. Die Behörde will prüfen, ob Apple sich damit Vorteile
verschaffen könnte./so/DP/ngu
|
Name |
WKN |
Börse |
Kurs |
Datum/Zeit |
Diff. |
Diff. % |
Geld |
Brief |
Erster |
Schluss |
 |
APPLE INC. |
865985 |
Frankfurt |
169,980 |
16.08.22 18:54:27 |
-0,480 |
-0,28% |
169,940 |
170,060 |
170,380 |
170,460 |
 |
AMAZON.COM INC. DL-,01 |
906866 |
Frankfurt |
142,600 |
16.08.22 18:57:59 |
+1,360 |
+0,96% |
142,560 |
142,620 |
140,300 |
141,240 |
 |
META PLATF. A DL-,000006 |
A1JWVX |
Frankfurt |
175,720 |
16.08.22 18:30:53 |
-1,880 |
-1,06% |
176,120 |
176,560 |
178,340 |
177,600 |
 |
ALPHABET INC.CL C DL-,001 |
A14Y6H |
Frankfurt |
120,820 |
16.08.22 17:56:41 |
-0,040 |
-0,03% |
120,640 |
120,720 |
120,300 |
120,860 |