29.04.2024 19:11:57 - dpa-AFX: POLITIK: OVG weist alle rund 470 gestellten Beweisanträge der AfD ab

MÜNSTER (dpa-AFX) - Im Streit der AfD gegen den Verfassungsschutz hat das
nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) im Berufungsverfahren rund
470 Beweisanträge der Partei abgelehnt. Zur Begründung gab der Vorsitzende
Richter Gerald Buck am Montag an, die Anträge seien zum Teil unerheblich und
würden keine Beweise erbringen. Andere Anträge seien als reine
Ausforschungsanträge gegen den Verfassungsschutz zu verstehen und damit
abzulehnen.

Die Partei war am Morgen bereits mit dem Versuch gescheitert, dass die
Beweisanträge vorgelesen werden. Das lehnte der 5. Senat ab und ließ die
Beweisanträge schriftlich zu Protokoll nehmen. Dabei ging es neben weiteren
Themen um Fehler in der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln, zu der These, die
Beobachtung durch den Verfassungsschutz sei politisch motiviert sowie die Partei
sei antisemitisch. Das OVG unterbrach die Sitzung am Montag bis zum nächsten
Termin am 6. Mai. Die Anwälte der AfD kündigten unter Protest weitere Schritte
an. Wann es ein Urteil geben wird, ist derzeit nicht abzusehen. Bis Juli hat das
OVG weitere Termine angesetzt.

In den bisherigen mündlichen Verhandlungen hatte die AfD seit dem Auftakt im März auf Zeit gespielt. Ihre Anwälte hatten wiederholt Befangenheitsanträge an
das OVG gerichtet und zum Teil Beweisanträge gestellt oder angekündigt. Der
Vorsitzende Richter Buck sparte bei der Ablehnung der gestellten rund 470
Beweisanträge nicht mit deutlichen Worten. Die Anträge seien zum Teil
"unerheblich", würden keine greifbaren Anhaltspunkte für Behauptungen bieten und
würden so nur zum "Ausspähen der Prozessstrategie" dienen.

Andere Beweisanträge lehnte der 5. Senat nach mehrstündiger Beratung mit der Begründung ab, dass es sich um reine Ausforschungsanträge zum Nachteil des
Verfassungsschutzes handelt würde. In anderen Fälle würden die zu ermittelnden
Tatsachen zum Streitgegenstand nichts beitragen. Oder: "Die in den Anträgen
aufgestellten Tatsachenbehauptungen sind aus der Luft gegriffen." Buck machte an
mehrere Stellen deutlich, dass es genügend Hinweise gebe, die auf Bestrebungen
der AfD gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung hinweisen würden.

Zum Auftakt des fünften Verhandlungstages am Montag war die Affäre um einen
wegen mutmaßlicher Spionage für China verhafteten Mitarbeiter des
AfD-Europaabgeordneten Maximilian Krah ein Thema. Anwälte der AfD warfen dem
Verfassungsschutz auf Länderebene vor, den in Untersuchungshaft sitzenden Mann
früher als menschliche Quelle mit Einfluss auf den Spitzenkandidaten der Partei
eingesetzt zu haben. Bei dem Streit geht es um die Einstufung der gesamten
Partei als extremistischen Verdachtsfall.

Der Anwalt des Bundesamtes, Wolfgang Roth, wies die Vorwürfe als absurd
zurück. Zwar könne er sich zu dem Tatverdächtigen aus nachvollziehbaren Gründen
nicht äußern, sagte er. Aber da die fragliche Person nie Mitglied eines Landes-
oder Bundesvorstandes der Partei gewesen sei, sei es nach den Maßstäben des
Bundesverfassungsgerichts unerheblich, ob der Verfassungsschutz den Mann zur
Informationsbeschaffung genutzt habe.

Die AfD wehrt sich in dem Verfahren dagegen, dass der Verfassungsschutz die
gesamte Partei als extremistischen Verdachtsfall führt. In erster Instanz hatte
das Verwaltungsgericht Köln den Verfassungsschützern recht gegeben: Die Richter
sahen ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb
der AfD. Weil das Bundesamt seinen Sitz in Köln hat, sind die Gerichte in NRW
zuständig. Ein Urteil ist derzeit nicht absehbar. Bis Juli sind Termine
angesetzt./lic/DP/he

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