29.04.2024 12:47:02 - dpa-AFX: EU beschließt 'Frühstücksrichtlinien': Herkunft von Honig aufs Etikett

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Die EU-Staaten haben neue Regeln zur Kennzeichnung und
Herstellung von Honig, Säften, Konfitüren und Trockenmilch beschlossen. Ziel
sei, Verbraucherinnen und Verbraucher besser über Inhalte und Herkunft der
Lebensmittel aufzuklären und Betrug zu verringern, teilten die EU-Staaten am
Montag in Luxemburg mit. Zuvor hatte bereits das Europaparlament grünes Licht
für die neuen Regeln gegeben. Sie sollen spätestens zum Sommer 2026 angewendet
werden.

Bei Honigmischungen müssen den Angaben nach künftig die Herkunftsländer und
ihr jeweiliger Anteil angegeben werden. Dabei können die Mitgliedsstaaten selbst
entscheiden, ob in ihrem Hoheitsgebiet nur die vier größten Anteile angegeben
werden müssen, wenn diese zusammen mehr als die Hälfte der Mischung ausmachen.

Mit Blick auf die steigende Nachfrage nach zuckerreduzierten Getränken soll
auch die Kennzeichnung von Fruchtsäften eindeutiger werden, wie aus der
Richtlinie hervorgeht. So können die Säfte drei neuen Kategorien zugeordnet
werden: "zuckerreduzierter Fruchtsaft", "zuckerreduzierter Fruchtsaft aus
Konzentrat" und "konzentrierter zuckerreduzierter Fruchtsaft". Um als
zuckerreduziert zu gelten, sollte der Zuckergehalt um mindestens 30 Prozent
geringer sein als bei herkömmlichem Fruchtsaft.

Vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern sei nicht bewusst, dass ein
Fruchtsaft - anders als ein Nektar - keinen zugesetzten Zucker enthalten dürfe.
Die neue Norm sehe daher auch vor, dass die Angabe "Fruchtsäfte enthalten nur
von Natur aus vorkommende Zucker" auf dem Etikett genutzt werden könne.

Darüber hinaus sei festgelegt worden, dass für ein Kilogramm Konfitüre
künftig mindestens 450 Gramm Obst verwendet werden müssten. Dem Beschluss
zufolge müssen es bei "Konfitüren extra" 500 Gramm sein. Zudem seien
Behandlungen zugelassen worden, mit denen laktosefreie Trockenmilcherzeugnisse
hergestellt werden könnten./agy/DP/jha

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