25.04.2024 19:00:15 - dpa-AFX: POLITIK: Vorermittlungen gegen Höcke nach Reden in Gera

GERA (dpa-AFX) - Dem Thüringer AfD-Partei- und Fraktionsvorsitzenden Björn
Höcke droht weiterer juristischer Ärger: Die Staatsanwaltschaft Gera prüft
derzeit, ob sie in zwei Verfahren die Aufhebung von Höckes Immunität beim
Thüringer Landtag beantragt. Derzeit gebe es zu beiden Sachverhalten
Vorermittlungen gegen den 52-Jährigen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft
Gera der Deutschen Presse-Agentur. Wenn diese abgeschlossen seien, werde die
Staatsanwaltschaft entscheiden, "ob ein Antrag auf Aufhebung der Immunität bei
dem Justizausschuss des Thüringer Landtages zu stellen ist".

Höcke selbst will zu den Vorermittlungen in den beiden Verfahren derzeit
keine Stellung beziehen. "Björn Höcke wird sich zu diesem Sachverhalt zunächst
nicht äußern", teilte sein Büroleiter auf dpa-Anfrage mit. Die Thüringer AfD
wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und
beobachtet.

Nach Angaben des Sprechers der Staatsanwaltschaft geht es in einem der
Vorermittlungsverfahren um eine Rede Höckes im Rahmen eines Bürgerdialogs am 18.
Januar 2024 in Gera. Dabei habe er sich über eine Aktion in Leipzig geäußert,
bei der kurz zuvor mehrere tausend Menschen gegen die AfD protestiert hätten.
"Geprüft wird diesbezüglich, ob die Tatbestände der Volksverhetzung oder der
Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole gegeben sein könnten." Welche
Passagen der Rede im Einzelnen geprüft würden, sagte der Sprecher nicht.

Nach dpa-Informationen beziehen sich die Vorermittlungen insbesondere auf
die damalige Aussage Höckes in dieser Rede, dieser Protest habe ausgesehen wie
die Fackelmärsche der Nationalsozialisten 1933. Weiter sagte Höcke damals:
"Deutschland ist im Jahr 2024 keine funktionierende Demokratie mehr."

Das andere Vorermittlungsverfahren zielt nach den Angaben des Sprechers auf
eine Rede Höckes am 3. Oktober 2022 in Gera. Dabei würden dessen Aussagen zum
Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine geprüft, sagte der Sprecher. Auch hier
geht es um den Vorwurf der Volksverhetzung.

Höcke muss sich seit Kurzem wegen einer anderen Rede vor dem Landgericht
Halle verantworten. Er soll im Mai 2021 in Merseburg die SA-Losung "Alles für
Deutschland" verwendet haben. Die Staatsanwaltschaft Halle wirft ihm vor, das
Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation öffentlich
verwendet zu haben. Höcke bestreitet, gewusst zu haben, dass es sich bei dem
Ausspruch "Alles für Deutschland" um einen Leitsatz der nationalsozialistischen
Sturmabteilung (SA) gehandelt hat. In Thüringen wird er sich zudem vor dem
Landgericht Mühlhausen wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung verantworten
müssen. Die Anklage wurde bereits zugelassen, Prozesstermine stehen aber noch
nicht fest.

Thüringer Landtagsabgeordnete genießen Immunität, also Schutz vor
Strafverfolgung. Die Ermittlungsbehörden dürfen gegen sie grundsätzlich erst
dann vorgehen, nachdem der Justizausschuss des Parlaments Ermittlungen gegen sie
genehmigt hat./seh/DP/zb

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